Warenkorb

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Frage: Kann ich vor 01.03.2021 gekaufte Coins staken, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren?

Antwort unserer Steuerexperten:

Ja, du kannst auch Altvermögen (gekauft vor 01.03.2021) für das Staking nützen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. Die laufenden Staking-Rewards stellen zwar Neuvermögen dar (erst bei Wechsel in EUR mit 27,5% zu besteuern, sofern es sich um „Konsensstaking“ handelt), das Altvermögen (=“Substanz“) kann aber nach wie vor steuerfrei verkauft werden.

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Wenn du ein Fan von schnellen Transaktionen bist, hast du sicher schon mal von Solana gehört! Was macht Solana besonders und wie pflegt man die Transaktionen in ein Steuertool ein?

Das Solana-Protokoll wurde entwickelt, um die Erstellung von dezentralen Apps (DApp) zu erleichtern. Es zielt darauf ab, die Skalierbarkeit zu verbessern, indem ein Proof-of-History (PoH)-Konsens mit dem zugrunde liegenden Proof-of-Stake-Konsens (PoS) der Blockchain kombiniert wird.

Cointracking und Koinly bieten einen Blockchain Import an. Dabei wird die Adresse des Wallets eingegeben und das Steuertool importiert den gesamten Verlauf automatisch. Das ist besonders praktisch, weil auch zukünftige Transaktionen gleich eingespielt werden.

Um deine Solana Transaktionen in Accointing einzupflegen, musst du auf den zur Verfügung gestellten Excel Import zurückgreifen. Die nötigen Rohdaten, um deine Excel Datei zu befüllen bekommst du auf https://stake.tax. Genaueres zur funktionsweise von Stake.tax erfährst du in einem früheren Post von uns!

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Mit dem sogenannten „Merge“ wechselt Ethereum (ETH) das Konsensverfahren von Proof-of-Work auf Proof-of-Stake. Dieses Upgrade auf ETH 2.0 soll laut aktueller Einschätzung noch im Oktober 2022 vollständig abgeschlossen sein und bietet für Investoren und Krypto-Enthusiasten neue Möglichkeiten, um Krypto-Einkünfte zu erzielen.

In Zusammenarbeit mit Bitfly aka. @etherchain_org, welche mit Ethermine den leistungsstärksten ETH Mining-Pool der Welt betreiben, hat Natalie Enzinger die verschiedenen Arten des ETH 2.0 Stakings für die österreichische Rechtslage steuerlich eingeordnet.

Im nachfolgenden Link werden die Methoden Solo StakingStaking-as-a-Service (SaaS) und Liquid Pool Staking (rETH) anhand von Rocketpool für dich kompakt in einem PDF-File zusammengefasst.

Download

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die österreichische Finanzverwaltung derzeit oder in Zukunft abweichende Ansichten vertritt bzw. dass sich eine abweichende Judikatur ergibt. Für die steuerliche Einordnung wird davon ausgegangen, dass das ETH-Staking von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Österreich im Rahmen der Vermögensverwaltung (nicht gewerblich) durchgeführt wird.

Krypto-Steuer Newsletter

Abonniere unseren Newsletter und bleib informiert!