Das BMF hat mit 18.01.2023 einen Entwurf der Änderungen der Einkommensteuerrichtlinien (EStR-Wartungserlasses 2023) zur Begutachtung veröffentlicht. Die folgenden Beiträge sollen einen ersten Überblick über die Aussagen zu Kryptowährungen im Entwurf geben. Die Begutachtung und die Finalversion des EStR-Wartungserlasses bleibt abzuwarten (Ende der Begutachtungsfrist 03.03.2023).
Was sind Einkommensteuerrichtlinien?
Die Einkommensteuerrichtlinien stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. In der Praxis spielen die Einkommensteuerrichtlinien eine große faktische als auch praktische Rolle, da die Finanzämter die darin enthaltenen Aussagen bei der Abgabenfestsetzung berücksichtigen.
Den gesamten Wartungserlass kann man hier abrufen. Wir haben versucht für euch die wesentlichsten Aussagen aus dem Wartungserlass nach Themengebieten zusammenzufassen:
Abgrenzung Gewerbebetrieb zu Vermögensverwaltung (Krypto-Trading)
Abgrenzung zwischen gewerblicher Transaktionsverarbeitung (Mining) und Vermögensverwaltung
Abgrenzung Krypto-Altvermögen und Krypto-Neuvermögen bzw. Krypto-Tausch
Anschaffung mehrere Tranchen einer Kryptowährung - Verbrauchsreihenfolge
Abzugsverbot von Werbungskosten im Zusammenhang mit Krypto-Einkünften
Kryptowährungbegriff und Definitionen
Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen (Lending, Liquidity Providing)
Entgelte für die Transaktionsverarbeitung
Einkünfteermittlung lfd. Einkünfte
Ausnahme Airdrops, Bounties, Hardforks
Diebstahl, Betrug, Abhandenkommen von Kryptowährungen
Ausnahme für den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung