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Am 15.12.2021 wurde die Regierungsvorlage zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I veröffentlicht und an das Parlament zur Beschlussfassung weitergeleitet. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

In Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen ergeben sich im Vergleich zum Ministerialentwurf folgende Änderungen:

Bemerkenswert ist, dass die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zahlreiche weitere Klarstellungen beinhalten:

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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