Der Zusammenbruch des Terra-Ökosystems ist wohl an niemandem unbemerkt vorbeigegangen. Der Stablecoin UST hat seine Bindung an den US-Dollar verloren und der Luna ist praktisch wertlos geworden.
Natürlich wünscht man sich hohe Gewinne, doch Verluste lassen sich in der Kryptowelt manchmal nicht vermeiden. Um herauszufinden, ob ein Verlust steuerlich verwertbar ist, ist in einem ersten Schritt zu untersuchen, ob es sich um LUNA handelt, die vor oder ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden. Wurden die LUNA vor dem 01.03.2021 angeschafft, sind die Verluste idR leider (auch bei Konvertierung in Fiatwährung) nicht verwertbar, da im Rahmen der alten Regelung (Einkünfte aus Spekulationsgeschäften § 31 EStG) Verluste außerhalb der Jahresfrist irrelevant sind. Wurden die LUNA hingegen ab dem 01.03.2021 angeschafft, fällt eine steuerpflichtige Realisierung bereits unter die neue Regelung (gültig ab 01.03.2022). Eine steuerpflichtige Realisierung liegt vor, wenn LUNA in eine Fiatwährung getauscht wird (Achtung: Tausch in andere Kryptowährung oder Stablecoin ist kein Realisierungsvorgang!). In diesem Fall können Verluste mit anderen sondersteuersatzfähigen Kapitalvermögen (zB Aktien) im selben Jahr gegenverrechnet werden. Auch eine Verrechnung mit Gewinnen aus der Konvertierung von anderen unter die Neuregelung fallenden Kryptowährungen in Fiatwährung in 2022 kann mit dem Verlust verrechnet werden.
Beispiel:
Bob hat am 01.03.2021 1000 LUNA um EUR 88.000 gekauft, welche nach dem Zusammenbruch des Terra-Ökosystem im Mai 2022 keinen Wert mehr haben. Er findet eine Börse, wo die 1000 LUNA in 0,20 Euro getauscht werden können. Bob hat auch ein Aktiendepot bei einer inländischen Depotbank. Aus dem Verkauf von Aktien im März 2022 hat er Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von EUR 100.000, wobei die Bank bereits einen KESt-Abzug in der Höhe von EUR 27.500 durchgeführt hat.
Lösung:
Bob hat Glück, er kann seine LUNA Verluste in Höhe von EUR 87.999,80 im Rahmen der Steuererklärung 2022 mit den Aktiengewinnen EUR 100.000 gegenverrechnen und kann so zumindest ein KESt-Gutschrift in Höhe von EUR 24.199,95 (27,5% von EUR 87.999,80) erhalten.
Bedauerlicherweise gibt in Österreich derzeit keine Möglichkeit Krypto-Verluste in den Folgejahren zu verwerten. Unser Nachbar Deutschland hat hier eine bessere Lösung: Dort gibt es Möglichkeiten den Krypto-Verlust im Vorjahr oder im Jahr danach zu verwerten.
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Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
#WieTrageIchEsEin -> Mining
Die Blockchain sichern, die Weiterentwicklung mitbestimmen und gleichzeitig dafür belohnt werden, kling fast zu schön, um wahr zu sein? Mining machts möglich! Aber wie wird das richtig Eingetragen und welche Bedingungen sind zu beachten?
Um die Klassifizierung „Mining“ zu verwenden, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Es muss sich um eine Proof of Work Chain handeln (z.B. Bitcoin, Ethereum, Ergo, Doge,…)
- Es wird Rechenleistung aufgebracht um Blöcke zu minen.
- Man versucht selbst einen Block zu minen oder arbeitet mit anderen Minern über einen Miningpool zusammen.
Im Krypto-Tax-Tool deiner Wahl werden die Mining Rewards wahrscheinlich standardmäßig als Einzahlung dargestellt. Nun gilt es, diese Transaktion zu editieren. Nur so kann die richtige Darstellung im Steuerreport sichergestellt werden. In Cointracking würde das wie am nächsten Bild veranschaulicht ablaufen:

Die betroffenen Einzahlungen werden ausgewählt und mit einem Klick auf die Schaltfläche „Editieren“ wird ein Fenster zum Bearbeiten der Transaktionen geöffnet. Anschließend kann als Typ der Transaktion „Mining“ ausgewählt werden.

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In unserer neuesten Videoreihe geht Natalie Enzinger näher auf die steuerliche Behandlung von NFTs in Österreich ein. Die 4-teilige Serie umfasst die Themengebiete rund um die Definition von NFTs, die Abgrenzung zu Kryptowährungen, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer.
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Wenn man viel mit NFTs handelt, kann es leicht mal passieren, dass man den Überblick verliert! Hier kann einem die Website NFTbank.ai (https://nftbank.ai/) weiterhelfen.
Die Website kann sich mit vielen Wallets der Ethereum-, Polygon-, Klaytn- und Ronin-Chain verbinden.
Zusätzlich zu nützlichen Infos wie ROI, Revenue und Gesamtwert bietet NFTbank einen Excel Export, welcher von uns in Krypto-Tax-Tools eingepflegt werden kann. So hast du nicht nur alles genau im Blick, sondern kannst des Weiteren sicherstellen, dass steuerlich alles richtig eingetragen ist!

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