In der Krypto-Welt kommt es immer wieder vor, dass man Privat Keys verliert und auf seine Krypto-Assets nicht mehr zugreifen kann oder man durch Betrug Krypto-Assets verliert. Es stellt sich die Frage ob ein solcher endgültiger Vermögensverlust steuerlich verwertet werden kann.

Für die richtige steuerliche Beurteilung muss zuerst analysiert werden, ob der Vermögensverlust im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen eingetreten ist. Sofern der Verlust dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist (zB Krypto-Broker verliert Privat Key zu einem Wallet), kann der Verlust in Höhe der seinerzeitigen Anschaffungskosten angesetzt werden.

Ist der Verlust in Zusammenhang mit Privatvermögen entstanden (zB Krypto-Assets, die im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung an- und verkauft werden), so sieht die derzeit geltende Rechtslage bzw. Judikatur in der Zerstörung, dem Diebstahl bzw. dem Untergang des Wirtschaftsgutes keinen veräußerungsgleichen Vermögensvorgang sondern eine steuerlich unbeachtliche Vermögensveränderung. Ein Verlust daraus kann weder zum Marktwert im Zeitpunkt des Verlustes noch zu den seinerzeitigen Anschaffungskosten angesetzt werden.

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.