Frage: Das Thema NFTs und Steuern ist ziemlich komplex, was muss ich beachten?

Antwort unserer Steuerexperten:

NFTs repräsentieren ein einzigartiges nicht austauschbares (non fungible) Asset. Non fungible Assets sind nicht direkt von der neuen Steuerreform betroffen. Zusätzlich muss noch zwischen gewerblichem und privatem NFT-Handel unterschieden werden.

Für private NFTs gilt die einjährige Haltefrist, d.h. NFTs die keine 12 Monate gehalten werden, müssen mit dem progressiven Einkommenssteuersatz versteuert werden. Falls die 12 Monate überschritten werden, ist das NFT steuerfrei.

Hier muss beachtet werden, dass ein NFT-Kauf mit Krypto ein steuerpflichtiges Ereignis ist, wenn dabei Altvermögen verkauft wird und die Jahresfrist nicht überschritten wurde. Bei Neuvermögen (angeschafft ab 01.03.2021) handelt es sich beim Kauf immer um einen steuerpflichtigen Vorgang (wird mit 27,5 % versteuert). Wird das NFT dann wieder in eine Kryptowährung zurückgetauscht, gilt wieder die Jahresfrist.

Wenn du mehr Infos bezüglich Einkommenssteuer oder Umsatzsteuer bekommen möchtest, sieh dir unbedingt die dazugehörigen Videos auf unserem YouTube-Kanal an oder buche einen persönlichen Termin.

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.