Mit der Einführung des Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) auf OECD-Ebene und der neuen EU-Richtlinie DAC8 wird der internationale Austausch von Informationen über Kryptowerte (Kryptowährungen, NFTs u.ä.) massiv ausgeweitet.
Ziel dieser Regelungen ist es, Steuerhinterziehung zu verhindern und mehr Transparenz im Kryptobereich zu schaffen. Weltweit soll dadurch sichergestellt werden, dass Steuerbehörden die steuerpflichtigen Transaktionen von Krypto-Anlegern nachvollziehen können – ähnlich wie es bei Bankkonten durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) bereits üblich ist.
Ab dem Steuerjahr 2026 weiß das Finanzamt daher deutlich genauer über deine Bitcoin und andere Kryptowerte Bescheid. Sowohl nach CARF als auch nach DAC8 sind Krypto-Plattformenverpflichtet, relevante Daten zu Transaktionen und Beständen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
Info
Krypto-Plattformen sind z.B. Binance, Kraken, Bitpanda, Coinbase, Crypto.com, u.a. In Abhängigkeit davon, wo diese Unternehmen ihren Unternehmenssitz haben, unterliegen Sie dieser Verpflichtung zum Informationsaustausch.
Diese Informationen werden dann zwischen den Ländern automatisch ausgetauscht.
Für Anleger bedeutet das: Spätestens Mitte 2027, wenn die ersten Meldungen für das Steuerjahr 2026 übermittelt werden, gehört die Anonymität bei der Nutzung zentralisierter Plattformen weitgehend der Vergangenheit an. Das Finanzamt wird automatisch über Kryptowährungen wie Bitcoin und andere Kryptowerte informiert.
Welche Länder nehmen teil und wer muss die Daten melden?
DAC8 gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Krypto-Dienstleister mit Sitz in der EU sind verpflichtet, Transaktionen und Bestände ihrer Nutzer an die jeweilige nationale Steuerbehörde zu melden. CARF ist das internationale Pendant der OECD und richtet sich an teilnehmende Staaten weltweit.
Laut OECD (Stand: Juni 2025) haben bislang folgende Staaten zum Austausch von Daten verpflichtet:

Einige weitere Staaten haben bereits zugesichert, dass sie ab 2028 zum Informationsaustausch beitreten werden.

Meldepflichtig sind beispielsweise Krypto-Plattformen und -Börsen, die den Handel mit Kryptowerten – also deren Kauf und Verkauf – ermöglichen.
Welche Transaktionen werden ab wann gemeldet?
Im ersten Schritt sind Krypto-Plattformen verpflichtet, von ihren Nutzern die steuerliche Ansässigkeit zu erheben, um die erforderlichen Daten an die jeweils zuständige Finanzverwaltung übermitteln zu können.
Ab dem Steuerjahr 2026 – mit der erstmaligen Meldung im Jahr 2027 – werden pro Kalenderjahr nach einem standardisierten Meldeformular unter anderem folgende Transaktionen gemeldet:
- Identifikation der Nutzer:innen: Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer etc.
- Meldepflichtige Transaktionen (jeweils gesondert für das jeweilige Krypto-Asset mit Stückanzahl und Marktwert) sind u.a.:
- Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets mit gesetzlichem Zahlungsmittel
- Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets mit anderen Krypto-Assets
- Einzahlungen von Krypto-Assets auf die Börse/Plattform
- Auszahlungen von Krypto-Assets von der Börse/Plattform
- Auszahlungen von Krypto-Assets auf Wallets
Was kann ich tun, wenn ich bisher meine Krypto-Einkünfte nicht in die Steuererklärung aufgenommen habe?
Solltest du bisher deine Krypto-Einkünfte nicht ordnungsgemäß erklärt haben, empfehlen wir dringend dies im Rahmen eine Selbstanzeige nachzuholen. Wichtig ist, dass du eine Selbstanzeige einbringst, bevor das Finanzamt von deinen nicht versteuerten Krypto-Einkünften erfährt. Ansonsten ist keine straffreie Nachzahlung mehr möglich.
Hinweis
Auch wenn die erste Meldung von Krypto-Plattformen an dein Finanzamt erst Mitte 2027 für das Jahr 2026 erfolgt, kann das Finanzamt auf Basis dieser Daten auch die steuerliche Behandlung der Vorjahre überprüfen.
Dadurch besteht ein erhöhtes Entdeckungsrisiko, wenn bisherige Krypto-Einkünfte nicht korrekt erklärt wurden. Wer bislang noch keine vollständige Deklaration abgegeben hat, sollte daher rechtzeitig handeln und eine Selbstanzeige in Betracht ziehen, bevor die Finanzbehörde von den nicht versteuerten Einkünften erfährt.
Mit einer Selbstanzeige kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen, so dass man die Steuer üblicherweise ohne zusätzliche Strafzahlungen nachzahlen kann:
Wir begleiten regelmäßig Selbstanzeigen beim Finanzamt, wenn Kryptowährungen in früheren Jahren nicht oder nicht korrekt versteuert wurden.
Wenn du Fragen zu CARF oder DAC8 oder hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!
Fragen zu deinem individuellen Fall
Damit du auf der sicheren Seite bist und keine wichtigen Details übersiehst, empfehlen wir dir eine persönliche Beratung. In unserer Online-Steuerberatung per Video-Call schauen wir uns gemeinsam deine Situation an und klären alle offenen Fragen. Und in unserer Krypto-Steuer-Tool-Beratung unterstützen wir dich dabei, deine Daten korrekt in ein Krypto-Steuer-Tool (CoinTracking, Blockpit) einzutragen – Schritt für Schritt.
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen für Österreich, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht! Hier geht’s zu unseren Dienstleistungen!

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Hier weiterlesen:
Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Instagram, X und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.

Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.