Ab dem Steuerjahr 2026 weiß das Finanzamt über deine Kryptowährungen ziemlich genau Bescheid, das geht aus der neuen EU-Richtlinie (DAC 8) hervor.

Achtung, auch davor kann das Finanzamt über Tipps oder Meldungen von Plattformen und Banken von deinen Krypto-Assets erfahren. Mehr dazu findest hier: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Am 17. Oktober 2023 wurde eine neue EU-Richtlinie beschlossen, die Krypto-Plattformen ab dem Jahr 2026 verpflichtet, deine Krypto-Assets (alle Kryptowährungen, NFTs, DeFi-Token, etc.) an die Behörden zu melden.

Dafür soll ein gemeinsames Register geschaffen werden, auf das alle Mitgliedstaaten zugreifen können, soweit es ihre eigenen Bürger:innen betrifft.

Wie die EU Krypto-Steuerhinterziehung bekämpfen will

Der EU geht es bei dieser Richtlinie um eine breit angelegte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Welche Krypto-Anbieter und Plattformen davon betroffen sind ist sehr umfassend, ebenso wie die Art der Krypto-Assets (egal ob Bitcoin, Altcoins, Utility Tokens, NFTs, usw.), die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Grundsätzlich sind alle Krypto-Dienstleister, die in der EU tätig sind, davon umfasst, unabhängig davon, ob Sie unter die MiCA Verordnung fallen, oder nicht.

Hinweis: Eine EU-Richtlinie ist nicht unmittelbar wirksam, sondern muss erst durch nationale Rechtsakte (Gesetze) der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Die Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung wird erst stattfinden.

Was wird gemeldet?

Gemeldet werden deine allgemeinen persönlichen Daten:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Steuernummer

Zusätzlich wird Folgendes bezüglich der Kryptowerte gemeldet:

  • Bei Erwerb gegen Fiatwährung: Der gezahlten Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
  • Bei Verkäufen gegen Fiatwährung: Der erhaltenen Gesamtbruttobetrag, die aggregierte Zahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
  • Bei Erwerb/Veräußerungen gegen andere Kryptowährungen: Der aggregierte beizulegende Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
  • Bei Übertragungen an unbekannte „distributed-Ledger-Adresse“: den aggregierten beizulegenden Marktwert sowie die Gesamtzahl der Einheiten

Wann du eine Selbstanzeige für deine Kryptowährungs-Gewinne machen kannst

Wir begleiten regelmäßig Selbstanzeigen beim Finanzamt, wenn Kryptowährungen in früheren Jahren nicht oder nicht korrekt versteuert wurden.

Nur weil du ab einem bestimmten Jahr alles richtig versteuerst, heißt das nicht, dass deine Vorjahre nicht mehr vom Finanzamt überprüft werden könen.

Siehe dazu auch Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Mit einer Selbstanzeige kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen, so dass man die Steuer ohne zusätzliche Strafzahlungen (mindestens 10%, maximal das Doppelte vom hinterzogenen Steuerbetrag zusätzlich zur Steuer) nachzahlen kann.

Wichtig ist, dass du eine Selbstanzeige einbringst, bevor das Finanzamt von deinen nicht versteuerten Krypto-Einkünften erfährt. Ansonsten ist keine straffreie Nachzahlung mehr möglich.

Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Selbstanzeige oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!


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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.