Wer sich in Österreich Krypto-Gewinne auszahlen lassen möchte, kann überlegen, sich mit Kryptowährung direkt Gutscheine, Waren oder Immobilien zu kaufen. Dabei gibt es viel zu beachten – hier haben wir die wichtigsten Tipps zu Steuern, Dokumentationspflichten und Gefahren für dich zusammengefasst.        

Darf man mit Kryptowährung in Österreich Gutscheine und Waren kaufen?

Ja, natürlich können mit Kryptowährungen Waren und Gutscheine gekauft werden, sofern der Verkäufer der Waren oder Gutscheine Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren und Gutscheinen zum Anfallen von Steuern führen kann, worauf wir in den nächsten Abschnitten genauer eingehen.

Kann man in Österreich Immobilien mit Kryptowährung erwerben?

Ein direktes Investment in Immobilien mittels Kryptowährungen, bei dem man als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen wird, ist mit erheblichem rechtlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden und daher in der Praxis in Österreich kaum relevant.Häufiger anzutreffen sind jedoch Modelle, bei denen Investor:innen über Security Tokens, die als Genussrechte ausgestaltet sind, in Kapitalgesellschaften investieren können, die wiederum in Immobilienprojekte investieren. Ein Beispiel für ein solches Modell in Österreich ist Brickwise.

Da die Besteuerung solcher Genussrechtsmodelle stark von der Ausgestaltung abhängt – insbesondere davon, ob Investor:innen als Eigenkapitalgeber:innen oder Fremdkapitalgeber:innen eingestuft werden – ist es empfehlenswert, vor einer Investition eine steuerliche Beratung zu dem jeweiligen Modell in Anspruch zu nehmen. Gerne kannst du eine Online-Steuerberatung zu diesem Thema bei uns buchen.

Kann man sich Krypto-Gewinne einfach auf sein Bankkonto auszahlen lassen?

Ja, Banken in Österreich erhalten immer wieder Überweisungen von Krypto-Plattformen, wo sich Personen ihre Gewinne in Euro auszahlen lassen. Bei höheren oder häufigen Auszahlungen kommt es seitens der Banken häufig zu Nachfragen, was die Herkunft der Mittel angeht.

Banken in Österreich sind verpflichtet, diese Informationen von ihren Kund:innen einzuholen. Da Aktivitäten in der Krypto-Welt sehr komplex sein können, erstellen unsere Compliance-Expert:innen regelmäßig erfolgreich Mittelherkunftsnachweise für unsere Kund:innen, um die legale Herkunft von Krypto-Assets zu belegen.

Ganz wichtig: Banken fragen in diesem Zusammenhang auch danach, ob du deine Krypto-Gewinne versteuert hast. Falls du deine Krypto-Gewinne noch nicht versteuert hast, kannst du das mit einer strafbefreienden Selbstanzeige nachholen. Wir helfen dir! Lies hier weiter: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Dinge mit Kryptowährung kaufen: Wie viel Steuer fällt an?

Die Verwendung von Kryptowährungen für die Bezahlung von Waren ist mit einem Tausch in FIAT-Währung gleichzusetzen. Das bedeutet, dass im Falle von Neuvermögen (ab 01.03.2021 erworbene Kryptowährung) ein Gewinn (Differenz zwischen Eurowert im Zeitpunkt der Verwendung als Zahlungsmittel abzüglich Anschaffungskosten) mit 27.5% zu besteuern ist.

Diesen Gewinn musst du in deiner Steuererklärung erfassen. Sollte es zu einem Verlust kommen, dann können solche Verluste mit anderen Gewinnen aus Verkäufen von Kryptowährungen (oder anderen Kapitalerträgen – siehe KESt-Verlustausgleich) innerhalb des Kalenderjahres selbstverständlich ausgeglichen werden.

Solltest du Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 erworben wurden (Altvermögen), für den Kauf von Waren verwenden, so ist ein Gewinn nicht zu besteuern.

Gutscheine mit Kryptowährung kaufen: Wird das in Österreich besteuert?

Auch die Verwendung von Kryptowährungen für den Kauf von Gutscheinen ist mit einem Tausch in FIAT-Währung gleichzusetzen. Es gelten die gleichen Besteuerungsregeln wie bei Kauf von Waren mit Kryptowährungen (siehe oben): Wenn der Euro-Wert der Kryptowährung, die du für den Gutschein-Kauf verwendest, höher ist als die Anschaffungskosten dieser Kryptowährung und du sie nach dem 28.02.2021 erworben hast, fallen Steuern an

Da Gewinne aus Krypto-Verkäufen (bzw. die Anschaffungskosten) seit dem Steuerjahr 2023 mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren berechnet werden, empfehlen wir die Nutzung von Krypto-Steuertools wie Blockpit oder CoinTracking.

Du brauchst Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Steuertools für dein Krypto-Portfolio? Du brauchst Unterstützung, um Transaktionen richtig einzutragen oder Fehler im Steuertool zu beheben? Unsere Krypto-Daten-Spezialisten helfen in Video-Calls für ganz Österreich!

Fällt Steuer an, wenn ich Waren oder Gutscheine mit Krypto im Ausland kaufe?

Ja, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast, fällt unabhängig davon ob du Waren oder Gutscheine im In- oder Ausland kaufst, Steuer an, sofern Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, dafür verwendet werden.

Dokumentationspflichten beim Kauf von Waren und Gutscheinen mit Kryptowährung

Alle Verkäufe von Kryptowährungen für den Kauf von Waren und Gutscheinen müssen entsprechend dokumentiert werden. Die Dokumentation hat in gleicher Weise wie für andere Kryptowährungstransaktionen zu erfolgen. Bei Verwendung eines Steuertools ist es wichtig die entsprechend richtige Klassifikation zu verwenden.

Für Fragen zur Nutzung von Krypto-Steuertools in Österreich, kannst du dich gerne an unsere Krypto-Steuertool-Beratung wenden!

Wie trägt man diese Krypto-Gewinne in die Steuererklärung ein, die sich aus dem Kauf von Waren oder Gutscheinen ergeben?

Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen für Waren und Gutscheine sind in der Kennzahl 174 in der Beilage für Kapitalvermögen einzutragen. Sollte es zu Verlusten kommen, sind diese in KZ 176 einzutragen.

Alles zum richtigen Eintragen von Krypto-Gewinnen in die Steuererklärung findest du hier und in unserem kostenlosen E-Book: Krypto Steuer Österreich: Kompletter Guide, einfach erklärt!

Krypto Steuer Österreich Guide

Was passiert, wenn man diese Krypto-Gewinne in Österreich nicht versteuert?

Wer seine Krypto-Einkünfte nicht versteuert, kann eine Abgabenhinterziehung begehen. Zu beachten ist hier zum Beispiel wie viele Jahre betroffen sind, wie hoch der hinterzogene Steuerbetrag ist und ob du vorsätzlich gehandelt hast.

Solange das Finanzamt jedoch noch keine Ermittlungsschritte gegen dich gesetzt hat, kannst du deine ausstehende Steuerschuld mit einer Selbstanzeige straffrei nachzahlen! Wir begleiten regelmäßig Personen bei Selbstanzeigen. Informiere dich in einer Online-Steuerberatung – persönlich und flexibel für ganz Österreich.

Mögliche Gefahren durch Krypto-Betrug

Bei Angeboten bei denen man mit Kryptowährung für Waren und Gutscheine bezahlen kann, sollten auch erfahrene Krypto-Investor:innen besondere Vorsicht walten lassen. Wir haben als Unterstützung eine Liste mit den aktuell häufigsten und überzeugendsten Krypto-Betrugsmaschen, inklusive Beispiele, zusammengestellt. Wenn du noch nicht von falschen Kryptowährungen, Fake-Plattformen, Pig Butchering oder Address Poisoning gehört hast, lies unbedingt hier weiter!

Noch mehr Fragen?

Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht!

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Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf


Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.