Wie werden Kryptos, Metals (Edelmetalle), Aktien und ETFs, Krypto-Indizes (BCIs) & Co von Bitpanda in Österreich besteuert? Bei Bitpanda kann man, abgesehen von Kryptowährungen, in verschiedene weitere Asset-Klassen investieren. Wie du diese Anlagen in Österreich versteuern musst, erklären wir dir hier!
Bitpanda Kryptowährungen
Auf Bitpanda kannst du Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ohne ein eigenes Wallet auf einer Blockchain einrichten zu müssen. Bitpanda verwahrt für dich als Treuhänder die Kryptowährungen in deinem Namen.
Du bist also als Treugeber jederzeit wirtschaftlicher Eigentümer deiner Kryptowährungen und kannst deine Kryptowährungen auch auf externe Wallets – sofern technisch von Bitpanda vorgesehen – außerhalb des Bitpanda Systems übertragen. Im Falle einer Insolvenz von Bitpanda steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Kryptowährungen ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu, d.h. der Kunde bzw. die Kundin kann die Übergabe der ihm bzw. ihr zurechenbaren Kryptowährungen fordern.

Wie werden Kryptowährungen, die auf Bitpanda ge- und verkauft werden, besteuert?
Als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen gelten grundsätzlich alle Gewinne und Verluste aus der Veräußerung gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) sowie dem Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen).

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Explizit ausgenommen von der Besteuerung ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung. In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die erhaltene Kryptowährung zu übertragen, d.h. die gesamte Wertsteigerung wird dadurch erst bei einer späteren Veräußerung gegen FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) besteuert. Bitpanda hat seit 01.01.2024 die Verpflichtung von solchen Gewinnen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% einzubehalten.
Zusätzliche Details findest du hier: Krypto steuereinfach in Österreich: KESt bei Bitpanda
Was bei der von Bitpanda ausgestellten Steuerbescheinigung zu beachten ist, kannst du hier nachlesen:
Bitpanda Metals (Edelmetalle)
Bei Bitpanda Metals kannst du Gold, Silber, Platin und Palladium kaufen und in deinem Account digital verwahren. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erwirbt der Kunde bzw. die Kundin durch Kauf von sogenannten „M-Token“ Miteigentum an den bei einem externen Tresorbetreiber gehaltenen Edelmetallen. Die Halter von M-Token haben keinen Anspruch auf Lieferung des physischen Edelmetalls durch den Tresorbetreiber oder Bitpanda.
Laut AGB stellen M-Token kein Wertpapier, Zertifikat, Differenzkontrakt oder sonstiges Finanzinstrument dar. Im Falle der Insolvenz steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Edelmetalle – wie bei Kryptowährungen (siehe oben) – ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu.
Können für Bitpanda Metals in Österreich Steuern anfallen?
Aus unserer Sicht ist das Investment in Bitpanda Metals aufgrund der Ausgestaltung als Miteigentum und dem zustehenden Aussonderungsrecht im Falle einer Insolvenz mit einer direkten Investition in physische Edelmetalle vergleichbar. Folgt man dieser Rechtsansicht, fallen Einkünfte aus der Veräußerung von Bitpanda Metals unter die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind nur dann mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.
Es ist aber zu beachten, dass von Seiten des Finanzministeriums (BMF) Aussagen in den Einkommenssteuerrichtlinien bestehen, dass, solange du dir das physische Edelmetall nicht liefern lässt und dieses dann verkaufst, es sich immer um ein Zertifikat (= Derivat) auf das Edelmetall handelt.
Somit liegt, wenn es keine (bzw. eine nur theoretische) Möglichkeit gibt, dass du dir das Edelmetall liefern lässt, laut dieser Ansicht immer ein Zertifikat vor. Hinweis: Der Gewinn aus dem Verkauf wäre dann in Österreich – unabhängig von einer Behaltedauer – mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern und in der Steuererklärung zu deklarieren. Ein automatischer KESt-Abzug gilt derzeit nicht für solche Derivate.

Bitpanda Krypto-Indizes (BCIs)
Beim Produkt „Krypto-Index“ können Kund:innen laut AGB mit einem Klick mehrere Kryptowährungen nach einem vorab definierten Aufteilungsschlüssel kaufen. So kann man relativ einfach in diverse Kryptowährungen investieren.
Es stehen Bitpanda Crypto Index 5 („BCI5“), Bitpanda Crypto Index 10 („BCI10“), Bitpanda Crypto Index 25 („BCI25“) und andere Index-Produkte zur Verfügung. Der Wert des Index-Produkts ergibt sich aus der Summe der Werte der gehaltenen Kryptowährung. Jeweils zum Monatsletzten findet eine Anpassung der Gewichtung der Kryptowährungen statt, die dazu führt, dass Kryptowährungen durch andere Kryptowährungen ersetzt werden (sogenanntes „Rebalancing“). Die Verteilung als Grundlage für den Kauf sowie für das Rebalancing wird von einem externen Index-Provider berechnet und von Bitpanda auf Basis dieser Berechnungen durchgeführt.
Kund:innen können das Index-Produkt grundsätzlich jederzeit auf der Bitpanda Plattform beenden und die jeweiligen Kryptowährungen auf die üblichen Bitpanda-Wallets übertragen (als „Claim“ bezeichnet). Die entnommenen Kryptowährungen entsprechen sodann den sonst über Bitpanda erworbenen Kryptowährungen und unterscheiden sich nicht von diesen, d.h. Kund:innen können diese in weitere Folge veräußern oder – sofern es sich nicht um „Index-Only-Coins“ handelt – auf eigene Wallets übertragen. Im Falle der Beendigung des Index Produktes erhalten Kund:innen somit alle Kryptowährungen außer die Index-Only-Coins, diese werden gegen Fiat-Token veräußert.
Beachte
Obwohl der Kauf des Index-Produkts auf den Eigentumserwerb von Kryptowährungen abzielt, ist der tatsächliche Eigentumserwerb rechtlich umstritten und nicht abschließend geklärt. Kritisch ist, dass im Insolvenzfall unklar ist, ob Anleger:innen bevorzugte Behandlung genießen oder ihre Forderung nur als Teil der allgemeinen Insolvenzmasse geltend machen können.
Wie werden Bitpanda Krypto-Indizes in Österreich besteuert?
Da du hier die einzelnen Kryptowährungen kaufst bzw. verkaufst, richtet sich die steuerliche Behandlung nach den allgemein für Kryptowährungen vorgesehenen Bestimmungen. Nach der neuen Rechtslage, welche ab 01.03.2022 (bzw. durch Option ab 01.01.2022) Anwendung findet, löst der Tausch von Kryptowährungen (hier im Rahmen des „Rebalancing“) keine Besteuerung mehr aus. Erst wenn die Kryptowährungen in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte bzw. Dienstleistungen getauscht werden, erfolgt eine Besteuerung von Gewinnen mit dem Sondersteuersatz von 27,5% (KESt-Abzug durch Bitpanda). Auch wenn das Krypto-Produkt durch „Claim“ beendet wird, liegt noch keine steuerliche Realisierung vor, solange die aus dem Krypto-Index entnommene Kryptowährung noch nicht in gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wurde. Sollten „Index-Only-Token“ in gesetzliches Zahlungsmittel getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor.
Hinweis
Für Kryptowährungen, die vor der neuen Rechtslage im Rahmen des Produktes „Krypto-Indices“ erworben wurden, sind die alten steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich Tausch von Kryptowährungen zu beachten. Ein Rebalancing führte in der alten Rechtslage daher zu einem steuerbaren Vorgang im Rahmen von Einkünften aus Spekulationsgeschäften, sofern die jeweiligen Kryptowährungen nicht länger als ein Jahr im Bestand waren.
Bitpanda Stocks: Aktien und ETFs
Seit Anfang 2026 können bei Bitpanda echte Aktien und ETFs erworben werden. Das bisherige Produkt „Bitpanda Stocks“ („Legacy Bestände“) in Form eines Derivats, dessen Wert von Aktien oder ETFs als Basiswert abgeleitet wird, wurde eingestellt und kann nicht mehr gekauft, sondern nur mehr verkauft werden.
Der Kauf von echten Aktien und ETFs wird über die Bitpanda Financial Services GmbH angeboten. Die erworbenen Aktien oder Bruchteile einer Aktie („Fractions“) werden von Bitpanda in einem getrennten Wertpapierdepot auf Rechnung des Kunden verwahrt – getrennt vom Firmenvermögen. Die Verwahrung erfolgt dabei in Sammelverwahrung gemeinsam mit den Wertpapieren anderer Kunden, an denen der Anleger anteiliges Miteigentum erwirbt.
Wie musst du Kapitalerträge aus Bitpanda Aktien & ETFs in Österreich versteuern?
Da es sich um echte Aktien und ETFs handelt, wird von einem Gewinn aus einer Veräußerung von Bitpanda direkt die 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) abgezogen („steuereinfaches Depot“). Bei US-Dividenden fällt grundsätzlich eine Quellensteuer von 30 % an. Mit einem hinterlegten W-8BEN-Formular kann diese auf 15 % reduziert werden (Doppelbesteuerungsabkommen). Bei Bitpanda wird aktuell jedoch die volle Quellensteuer von 30 % einbehalten; eine Reduktion ist derzeit nicht möglich. Laut Support arbeitet man an einer Lösung – es empfiehlt sich, den aktuellen Stand vorab direkt beim Support zu erfragen.
Beachte
Bei US-Dividenden fällt grundsätzlich eine Quellensteuer von 30 % an. Mit einem hinterlegten W-8BEN-Formular kann diese auf 15 % reduziert werden (Doppelbesteuerungsabkommen). Bei Bitpanda wird aktuell jedoch die volle Quellensteuer von 30 % einbehalten; eine Reduktion ist derzeit nicht möglich. Laut Bitpanda arbeitet man an einer Lösung – es empfiehlt sich, den aktuellen Stand vorab direkt bei Bitpanda zu erfragen.
Wer sein Depot zu Bitpanda übertragen oder Wertpapiere von Bitpanda zu einer anderen Bank bzw. Broker transferieren möchte, sollte vorher die steuerlichen Konsequenzen kennen: Ein Depotübertrag gilt in Österreich grundsätzlich als steuerlicher Verkauf – das bedeutet, dass dabei anfallende Gewinne versteuert werden müssen. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen (fristgerechte Meldung des Übertrags, Übermittlung der ursprünglichen Anschaffungskosten etc) erfüllt sind kann eine Besteuerung vermieden werden.
Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zum Thema Depotübertrag: https://www.enzinger-stb.at/depotuebertrag-in-oesterreich-steuerliche-auswirkungen/
Gewinne und Verluste aus Aktien lassen sich nicht automatisch mit Gewinnen und Verlusten aus Kryptowährungen gegenrechnen – auch wenn beides über Bitpanda gehandelt wird. Wer also im selben Jahr Aktien mit Gewinn und Kryptowährungen mit Verlust verkauft hat, kann diese Verluste nicht direkt steuermindernd geltend machen. Ein solcher Ausgleich ist nur über die jährliche Einkommensteuererklärung möglich.
Bitpanda Leverage: Hebelprodukte auf Kryptowährungen
Bei Bitpanda Leverage können Kund:innen mit Hebel auf steigende oder fallende Kurse des Basiswertes (hier Kryptowährungen) setzen um von der Preisentwicklung einer bestimmten Kryptowährung zu profitieren, ohne die zugrundeliegende Kryptowährung zu besitzen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Contracts for Difference“ (kurz: CFDs), die ebenfalls zu den unverbrieften Derivaten gehören.
Wie werden Bitpanda Leverage Produkte in Österreich besteuert?
Da es sich nicht direkt um Kryptowährungen handelt, ist bei jedem Verkauf der Position der jeweilige Gewinn oder Verlust realisiert. Besteuert wird dieser Gewinn wie andere nicht verbriefte Derivate mit dem normalen Einkommensteuertarif (0% bis 55%).
Beachte
Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!
Bitpanda Margin Trading
Mit Bitpanda Margin Trading können Kryptowährungen mit einem Hebel von bis zu 10 gekauft bzw. verkauft werden. Laut Bitpanda handelt es sich dabei um den Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen; ein derivatives Finanzinstrument soll nicht vorliegen.
Aus Sicht der User Experience könnte jedoch durchaus auch der Eindruck entstehen, dass ein Derivat vorliegt: Der Nutzer eröffnet eine gehebelte Position, sieht eine laufende Performance sowie eine Liquidationsschwelle und schließt die Position wieder, ohne aktiv mehrere Einzeltransaktionen durchzuführen. Die Darstellung ähnelt damit funktional klassischen derivativen Produkten, bei denen auf die Kursentwicklung eines Basiswerts spekuliert wird.
Die konkrete rechtliche und technische Ausgestaltung laut Auftragsbedingungen spricht jedoch eher für einen kreditfinanzierten Anschaffungsvorgang: Der Kunde erwirbt tatsächlich Kryptowährungen unter Einsatz von Eigen- und Fremdmitteln, wobei der Fremdmittelanteil über eine Art Kredit („Margin“) bereitgestellt wird.
Die erworbenen Assets dienen dabei als Sicherheit für die Finanzierung. Auch die Beendigung der Position – sei es durch freiwilligen Verkauf oder automatische Liquidation – erfolgt durch die Veräußerung dieser Kryptowährungen am Markt und nicht durch einen derivativen Barausgleich oder eine sonstige Abwicklung eines eigenständigen Finanzinstruments.
Vor diesem Hintergrund erscheint es vertretbar, die Transaktionen nicht als Derivat im Sinne des § 27 Abs 4 EStG zu qualifizieren, sondern den Regelungen für Kryptowährungen gemäß § 27b EStG zu unterwerfen. Zu beachten ist allerdings, dass es bislang keine ausdrückliche Stellungnahme der Finanzverwaltung zu derartigen Margin-Produkten gibt, sodass die steuerliche Einordnung im Detail weiterhin mit Unsicherheiten behaftet ist.
Bitpanda Cash Plus: „Zinsen“ für dein Euro-Guthaben
Bei Bitpanda Cash Plus erhältst du laufend „Zinsen“ auf dein Euro-Guthaben bei Bitpanda. Hier handelt es sich aber um keine normalen Bankzinsen, sondern um einen Derivatvertrag auf einen Geldmarktfonds.
Im Falle der Insolvenz besteht kein Aussonderungsrecht (wie bei Kryptowährungen oder Bitpanda Metals), aber laut AGB wird dem Kunden bzw. der Kundin ein Pfandrecht eingeräumt.
Wie werden Zinsen aus Bitpanda Cash Plus in Österreich besteuert?
Da es sich um keine normalen Bankzinsen handelt, unterliegt die Vergütung nicht dem Sondersteuersatz von 27.5% sondern der normale Einkommensteuertarif fällt an. Das heißt, dass du darauf, je nachdem, wie hoch dein restliches Einkommen ist, zwischen 0% und 55% Steuer bezahlen musst.
Mehr Details findest du hier – Zinsen von Bitpanda Cash Plus in Österreich richtig versteuern
Bitpanda Earn – Staking und Lending
Wenn du gewisse Kryptowährungen auf Bitpanda haltest, dann hast du die Möglichkeit Staking-Rewards bzw. Lending-Rewards zu verdienen. Grundsätzlich ist bei den angebotenen Veranlagungen im steuerlichen Sinn zwischen Staking und Lending zu unterscheiden.
Unter Staking im steuerlichen Sinn wird der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess verstanden, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden, diese Leistungen jedoch vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen bestehen.
Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob die zusätzliche Leistung zur Transaktionsverarbeitung treuhändig von einem Dritten (z.B. Bitpanda als sogenanntes „Exchange Staking“ oder von einem „Staking-as-a-Service-Provider“) für dich erbracht wird. Als Bitpanda Kunde bzw. Kundin behältst du beim Staking das wirtschaftliche Eigentum an den stakingfähigen Kryptowährungen.
Unter Lending werden Rewards für die Überlassung von Kryptowährungen verstanden.
Neben Staking bietet Bitpanda auch die Möglichkeit mit gewissen Stablecoins (zB USDC) Rendite zu erwirtschaften. Hierbei handelt es sich nicht um Staking im steuerlichen Sinne, sondern um Überlassung von Stablecoins gegen Zinsen in Form von Stablecoins.
Wie werden Bitpanda Staking-Rewards in Österreich besteuert?
Für Kryptowährungen, die als Staking-Rewards zufließen, gibt es eine Ausnahmebestimmung. Solche Staking-Rewards sind bei Erhalt am Kundenkonto nicht steuerbar, d.h. sie müssen in diesem Zeitpunkt noch nicht besteuert werden.
Erst wenn die Staking-Rewards in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) getauscht werden, fällt eine Steuer von 27.5% an. Diese Ausnahmebestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn das Staking treuhändig von Dritten (hier Bitpanda) durchgeführt wird.
Wie werden Rewards aus der Überlassung von Stablecoins (zB USDC) besteuert?
Stablecoins können nicht zur Transaktionsverarbeitung auf einer Blockchain eingesetzt, weshalb Staking im steuerlichen Sinn nicht zutrifft. Es liegen daher laufende Einkünfte aus der Überlassung von Kryptowährungen („Lending“) vor, die zum Zeitpunkt des Zuflusses in Euro umzurechnen und mit 27,5% zu besteuern sind.Übersichtstabelle: Steuern auf Bitpanda Investments in Österreich
Übersichtstabelle: Steuern auf Bitpanda Investments in Österreich
Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie Bitpanda Investments besteuert werden:
| Produkt | Einkunftsart | Steuersatz | KESt-Abzug |
| Bitpanda Kryptowährungen | Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | Bei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5% Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar | Ja |
| Bitpanda Metals | Einkünfte aus Spekulationsgeschäfte § 31 EStG bzw. lt. BMF-Aussagen uU § 27 Abs 4 EStG (Zertifikat) | < 1 Jahr = Est-Tarif (0 % – 55%), > 1 Jahr = nicht steuerbar ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
| Bitpanda Indices (BCIs) | Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | Bei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5% Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar | Ja |
| Bitpanda Stocks („Legacy Bestände“) | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
| Bitpanda Aktien & ETFs (neu ab 2026) | Einkünfte aus realisierter Wertsteigerung § 27 Abs 3 EStG | 27,5% | Ja |
| Bitpanda Leverage | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
| Bitpanda Margin Trading | Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | 27,5% | Ja |
| Bitpanda Cash Plus | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
| Bitpanda Staking | Bei Erhalt am Kundenkonto keine Besteuerung Bei Tausch in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen): Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | – 27,5% | – Ja |
| Bitpanda Lending (z.B. USDC) | Bei Erhalt am Kundenkonto zu besteuern | 27,5% | Nein |
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Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
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