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Der Verlust von Kryptowährungen wie Bitcoin ist in der Praxis leider keine Seltenheit – sei es durch den Verlust von Private Keys, durch Betrug oder infolge der endgültigen Wertlosigkeit der Kryptowährung. In all diesen Fällen erleidet die betroffene Person einen Vermögensverlust. Doch wie ist ein solcher endgültiger Verlust in Österreich steuerlich zu behandeln?

Unterscheide: Krypto-Verlust im Betriebs- versus Privatvermögen

Beachte

Für die richtige steuerliche Beurteilung muss zuerst analysiert werden, ob der Verlust der Kryptowährungen im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen eingetreten ist.

Die nächsten Abschnitte erklären die steuerlichen Konsequenzen für beide Fälle.

Verlust von Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Liegt der Verlust im Betriebsvermögen vor – etwa wenn eine GmbH Bitcoin als strategische Reserve angeschafft hat und Opfer eines Betrugs wird oder weil Kursverluste eingetreten sind – kann der Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der ursprüngliche Anschaffungswert – nicht der Marktwert zum Zeitpunkt des Verlustes.

Beispiel:
Eine GmbH kauft im Jahr 2020 BTC im Wert von EUR 10.000. 2024 werden die BTC durch einen Hack entwendet. Unabhängig vom aktuellen Marktpreis kann ein Verlust in Höhe von EUR 10.000 angesetzt werden.

Bei natürlichen Personen (z. B. Einzelunternehmer:innen) gelten dabei besondere Einschränkungen:

Verluste aus Kryptowährungen sind vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen zu verrechnen, sofern diese Einkünfte dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen. Ein darüber hinausgehender Verlustüberhang darf nur zu 55 % steuerlich verwertet werden – entweder im laufenden Jahr oder durch Verlustvortrag.

Verlust von Kryptowährungen im Privatvermögen

Entsteht der Verlust im Privatvermögen – etwa bei Kryptowährungen, die von einer Privatperson im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung gekauft und verkauft werden – ist die steuerliche Verwertbarkeit stark eingeschränkt.

Die aktuell geltende Rechtslage sowie die Verwaltungspraxis sehen Verluste infolge von Betrug oder Hackerangriffen nicht als Veräußerungsgeschäfte an. Solche Ereignisse führen daher nicht zu einer steuerlich relevanten Realisierung.

Beachte

Auch der Totalverlust einer Kryptowährung – also ein Kursverfall auf null – stellt keinen steuerlich relevanten Vorgang dar.

Eine steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Verlust ist im Privatvermögen somit in der Regel nicht möglich.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es, wie im Fall insolventer Krypto-Exchanges, zu Rückzahlungen kommt.

Mt. Gox, FTX und Co.: Ersatzleistung oder Schadenersatz

Besteht ein zivilrechtlicher Rückerstattungs- oder Schadenersatzanspruch, etwa gegenüber einer Börse oder einem Dritten, kommt es mit Zufluss der Ersatzleistung zu einer steuerpflichtigen Realisation.

Dies war zum Beispiel bei Mt. Gox, FTX oder Celsius der Fall. Mehr über den Mt. Gox-Fall kannst du hier nachlesen:

In diesen Fällen werden stille Reserven oder stille Lasten realisiert – je nachdem, ob der Wert des Anspruchs über oder unter den Anschaffungskosten der verlorenen Kryptowährung liegt. Dies sollte auch für den Insolvenzfall gelten.

Führt daher ein Insolvenzverfahren zu einer tatsächlichen Quote oder Teilzahlung, gilt der erhaltene Betrag als steuerlich relevanter Zufluss und löst eine Realisation aus. Bleibt der Zufluss jedoch aus – etwa bei einer Nullquote oder bei endgültigem Ausfall – ist auch keine steuerliche Verwertung möglich.

Hier gibt es jedoch wichtige Details zu beachten, z.B. ob die Zahlung in Kryptowährung oder Euro bzw. Dollar geleistet wird. In diesen Fällen raten wir, eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei hinzuzuziehen, um die korrekte Besteuerung und im Idealfall die Verlustverwertung optimal und rechtssicher durchführen zu können.

Der richtige steuerliche Umgang mit Krypto-Verlusten und deren korrekte Eintragung in ein Krypto-Steuer-Tool (CoinTracking, Blockpit) oder die Buchhaltung eines Unternehmens ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Pauschale Lösungen oder allgemeine Tipps reichen hier meist nicht aus – denn jede steuerliche Situation ist individuell.

Damit du auf der sicheren Seite bist und keine wichtigen Details übersiehst, empfehlen wir dir eine persönliche Beratung. In unserer Online-Steuerberatung per Video-Call schauen wir uns gemeinsam deine Situation an und klären alle offenen Fragen. Und in unserer Krypto-Steuer-Tool-Beratung unterstützen wir dich dabei, deine Daten korrekt ins Tool einzutragen – Schritt für Schritt.

So sparst du Zeit, Nerven und vermeidest teure Fehler. Buche jetzt deine individuelle Beratung – wir helfen dir gerne weiter!

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor

Hier weiterlesen:


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Krypto Steuer Newsletter Österreich

Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Wie sind Rückzahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Mt. Gox in Österreich zu versteuern und wie kannst du sie korrekt in dein Krypto-Steuertool eintragen? Das alles besprechen wir in diesem Beitrag.

Mt. Gox und das Insolvenzverfahren

Mt. Gox, einst die weltweit größte Bitcoin-Börse, war eine japanische Plattform, die 2010 gegründet wurde und in den frühen Jahren des Kryptowährungsmarktes eine zentrale Rolle spielte. Im Jahr 2014 erschütterte die Nachricht von einem massiven Hack die Kryptowelt: Mt. Gox meldete, dass über 850.000 Bitcoin (damals rund 450 Millionen US-Dollar wert) aufgrund von Sicherheitslücken gestohlen worden waren.

Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert eines Bitcoin bei etwa 450 bis 500 US-Dollar. Dieser Vorfall führte zur Insolvenz von Mt. Gox und hinterließ Tausende von Kundinnen und Kunden, die ihre Bitcoin verloren hatten und um Rückzahlungen kämpften.

Krypto Steuer Österreich Guide

Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzungen und komplexen Insolvenzverfahren wurde ein Plan entwickelt, um die verbleibenden Vermögenswerte von Mt. Gox an die Gläubiger zurückzuzahlen. Im Jahr 2023, fast ein Jahrzehnt nach dem Vorfall, begann die Auszahlung von Bitcoin an berechtigte Kundinnen und Kunden. In diesem Beitrag analysieren wir, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind und wie sie in einem Krypto-Steuertool erfasst werden sollten.

Steuerliche Einordnung der Mt. Gox Rückzahlungen

Vorab sei gesagt, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine spezifischen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Rückzahlungen aus der Insolvenz von Mt. Gox vorliegen. Es besteht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit.

Für die steuerliche Beurteilung muss untersucht werden, wie das Vertragsverhältnis zwischen Mt. Gox und den Kunden gestaltet war. Eine Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mt. Gox zeigt, dass die Plattform Bitcoins im Namen und im Auftrag ihrer Kunden verwahrt hat. Dies deutet darauf hin, dass Mt. Gox als Verwahrer auftrat.

Wenn Bitcoins im Namen und im Auftrag des Kunden verwahrt werden, so besteht in der Regel ein sogenanntes Aussonderungsrecht. Dies bedeutet, dass die Bitcoins nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern an ihren rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden müssen. Die Rückzahlung der Bitcoin von Mt. Gox an den Kunden stellt somit kein steuerliches Ereignis dar, da der Kunde lediglich seine bereits im Eigentum befindlichen Bitcoins zurückerhält. Hinsichtlich der Anschaffungskosten und des Anschaffungszeitpunkts bleibt es beim ursprünglichen Erwerb.

Krypto Steuer Newsletter Österreich

Da der Erwerb der zurückerhaltenen Bitcoins vor dem 01.02.2021 erfolgte, handelt es sich dabei um Krypto-Altvermögen. Solches Krypto-Altvermögen kann steuerfrei verkauft werden, da die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist. Der Veräußerungsgewinn ist daher nicht zu besteuern.

Auch bei einem Tausch der Bitcoins in andere Kryptowährungen bleibt die steuerliche Behandlung unverändert: Es handelt sich um die Veräußerung von Krypto-Altvermögen, die nicht besteuert wird. Als Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung wird der Marktwert der hingegebenen Bitcoins im Zeitpunkt des Tauschvorgangs angesetzt.

Um die Eigenschaft als Krypto-Altvermögen nachzuweisen – auch im Rahmen von Mittelherkunftsüberprüfungen – ist es wichtig, dass der ursprüngliche Anschaffungsvorgang durch Belege oder Transaktionsverläufe dokumentiert wird.

Eintragung der Mt. Gox Rückzahlungen in ein Krypto-Steuertool

Du kannst in deinem Steuertool (z.B. CoinTracking oder Blockpit) ein eigenes Wallet für deine Mt. Gox Transaktionen inklusive Ein- und Auszahlungen anlegen. Damit die Altvermögens-Eigenschaft erhalten bleibt, müssen die dort verwahrten BTC mit dem damaligen Anschaffungszeitpunkt eingetragen werden. Von diesem erstellen Mt. Gox-Wallet aus trägst du dann die BTC-Auszahlung ein, wenn die BTC an ein anderes deiner Wallets transferiert werden. Dort sollte dann eine Einzahlung aufscheinen.

Falls du dabei Hilfe brauchst, nutz einfach unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools!

Noch Krypto-Fragen?

Wenn du noch mehr Infos brauchst oder Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung deiner Krypto-Transaktionen suchst, schau einfach bei uns vorbei! Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.

Wir von cryptotax by enzinger sind ein Team aus Expertinnen und Experten für Krypto-Steuern, Krypto-Compliance und Krypto-Daten in Österreich. Du kannst dich gerne mit deinen Fragen bei uns melden. 

Hier kannst du Online-Steuerberatung mit unseren Expert:innen buchen:

Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber auch ganz normale Steuerberatung an, insbesondere auch im Zusammenhang mit Kapitalerträgen, denn unsere Kundinnen und Kunden haben oft verschiedenste Einkünfte. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.

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Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf  FacebookInstagramX und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.

Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.


Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung.


Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Staking mit Altvermögen in Österreich: Was ist steuerlich beim Staking von Kryptowährungs-Altvermögen/Altbestand zu beachten?

Was ist Krypto-Altvermögen?

Als Krypto-Altvermögen (manchmal auch als Altbestand bezeichnet) gelten Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 gekauft wurden und mindestens ein Jahr gehalten wurden (früher Haltefrist 1 Jahr). Diese können weiterhin steuerfrei verkauft werden.

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Seit der Umstellung auf das neue Steuerregime in Österreich, wird Kryptowährung nicht mehr in Alt- und Neuvermögen eingeteilt und auch die Haltefrist von 1 Jahr gilt nicht mehr. Alle Infos zu aktuellen Kryptowährungs-Besteuerung in Österreich findest du in unserem ausführlichen Beitrag: Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!

Viele halten noch Altvermögen in ihrem Krypto-Portfolio. Kann mit diesem Altvermögen Staking betrieben werden, ohne die Steuerfreiheit auf diese Coins zu verlieren?

Staking mit Altvermögen/Altbestand

Du kannst auch Altvermögen (gekauft vor 01.03.2021) für Staking nützen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. Die laufenden Staking-Rewards stellen zwar Neuvermögen dar (erst bei Wechsel in EUR mit 27,5% zu besteuern, sofern es sich um echtes „Konsensstaking“ handelt), das Altvermögen (=“Substanz“) kann nach wie vor steuerfrei verkauft werden.

Wie versteuere ich Krypto-Gewinne in Österreich?

Hier findest du eine komplette und leicht verständliche Anleitung zur korrekten Versteuerung deiner Kryptowährungen und NFTs: Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!

Außerdem haben wir gemeinsam mit den Krypto-Daten-Profs von questr unseren Krypto Steuer Österreich Guide als kostenloses E-Book veröffentlicht:

Krypto Steuer Österreich Guide

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

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