In diesem Beitrag erklären wir dir, was Krypto-Loans sind, welche steuerlichen Konsequenzen sie in Österreich haben könnten und welche Problembereiche zu beachten sind. Die Aufnahme von Krediten in Form von Stablecoins oder Kryptowährungen gegen die Hinterlegung von Sicherheiten („Collateral“ bzw. „Pfand“) über Protokolle wie CURVE oder AAVE hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.
Wichtig: Die folgenden Ausführungen spiegeln unsere persönliche Meinung basierend auf der aktuellen Wissens- und Rechtslage wider. Es handelt sich hierbei nicht um eine verbindliche steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte beachte, dass die österreichische Finanzverwaltung bislang keine offizielle Stellungnahme zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Loans abgegeben hat. Die steuerliche Beurteilung hängt immer von den konkreten Umständen deines Einzelfalls ab, und wir empfehlen dir dringend, dich bei Bedarf individuell beraten zu lassen.
Was sind Krypto-Loans?
Krypto-Loans sind eine Form von Darlehen, bei denen Kryptowährungen oder Stablecoins als Mittel zur Kreditaufnahme genutzt werden. Der Kreditnehmer hinterlegt eine Sicherheit („Collateral“ bzw. „Pfand“) in Form von Kryptowährungen, die im verwendeten Protokoll gesperrt wird. Diese Sicherheit dient dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren.
Funktionsweise von Krypto-Loans
- Überbesicherung: Der hinterlegte Sicherheitswert („Collateral“) übersteigt meist den geliehenen Betrag (z. B. 150 % Collateral für einen Kredit von 100 %).
- Liquidation: Fällt der Wert der Sicherheiten unter eine bestimmte Schwelle, kann eine automatische Verwertung durch das Protokoll erfolgen.
- Dezentrale Abwicklung: Die Besonderheit bei Krypto-Loans liegt in der Nutzung von Smart Contracts. Diese selbst ausführenden Programme auf Blockchain-Basis regeln automatisch und unveränderlich die Bedingungen des Kredits, wie Sicherheitshöhe, Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten.
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Beispiel: Krypto-Kredit über AAVE
AAVE ist ein dezentralisiertes Protokoll, bei dem Nutzer:innen entweder als Kreditgeber oder Kreditnehmer agieren können. Kreditgeber stellen Liquidität bereit und verdienen Zinsen, während Kreditnehmer Sicherheiten hinterlegen, um Liquidität in Form von Kryptowährungen als Kredit zu erhalten.
- Hinterlegung des Collaterals und Auszahlung der Kreditsumme:
Ein Nutzer möchte 10.000 USDC (entspricht 9.500 EUR) leihen und hinterlegt 5 Ether (ETH) im Gegenwert von 12.000 USD. Die 5 Ether (ETH) müssen an den Smart Contract transferiert werden. Der Smart Contract übernimmt die Sicherstellung, dass die 5 ETH gesperrt bleiben, bis der Kredit zurückgezahlt wird. Der Loan-to-Value-Ratio beträgt in diesem Beispiel 83 % (10.000 USD/12.000 USD). Der Vertrag regelt auch die Verzinsung von beispielsweise 5 % jährlich, die in USDC zu zahlen ist. - Rückzahlung oder Liquidation:
- Rückzahlungsszenario: Der Kreditnehmer zahlt 10.000 USDC zuzüglich Zinsen zurück und erhält seine 5 ETH zurück.
- Liquidationsszenario: Sinkt der Marktwert der 5 ETH auf unter 12.000 USD, wird ein Margin Call ausgelöst. Wird dieser nicht erfüllt, verkauft der Smart Contract automatisch die 5 ETH, um den Kredit zu decken.
Steuerliche Einordung
Hinterlegung des Collaterals
Die Hinterlegung von Kryptowährungen als Sicherheit bei Krypto-Loans ähnelt in vielerlei Hinsicht dem traditionellen Finanzinstrument des Lombardkredits. Bei einem Lombardkredit werden Wertpapiere, Bankguthaben oder andere bewegliche Vermögenswerte als Sicherheit hinterlegt, um einen Kredit zu erhalten.
Die Besicherung erfolgt üblicherweise durch Finanzinstitute, die die hinterlegten Vermögenswerte treuhänderisch verwalten. Dabei verbleibt das Eigentum an den hinterlegten Vermögenswerten beim Kreditnehmer, während sie vom Finanzinstitut als Sicherheit gehalten werden.
Ähnlich verhält es sich bei Krypto-Loans: Hier dienen fungible Vermögenswerte wie Kryptowährungen oder Stablecoins als Sicherheiten. Diese werden jedoch nicht von Finanzinstituten, sondern durch Smart Contracts verwaltet.
Entsprechend sollte auch die Hinterlegung von Kryptowährungen als Sicherheit (Collateral) bei Krypto-Loans steuerlich kein Veräußerungsvorgang sein und somit nicht steuerpflichtig. Obwohl die Hinterlegung des Collaterals selbst kein steuerliches Ereignis darstellt, ist es dennoch erforderlich, die Anschaffungskosten des Kredits zu ermitteln. Der Wert des Kredits wird zum Zeitpunkt der Aufnahme durch den Marktwert der erhaltenen Kryptowährungen in Euro definiert. Im genannten Beispiel entspräche dies einem Betrag von 9.500 EUR (entspricht 10.000 USDC).
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Rückzahlungszenario
Im Rückzahlungsszenario kommt es entscheidend darauf an, mit welchen USDC die Schuld beglichen wird.
Zwar legt der Gesetzgeber fest, dass Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen steuerlich erst bei der Umwandlung in gesetzliches Zahlungsmittel relevant werden. Nach unserer Einschätzung lässt sich diese Regelung jedoch nicht auf die Tilgung von Krypto-Loans übertragen. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht um einen klassischen Tausch zwischen Kryptowährungen, sondern um deren Verwendung zur Begleichung einer bestehenden Verbindlichkeit. Hier gibt es zwei Varianten zu beachten:
- Tilgung mit neu erworbenen USDC: Wenn die 10.000 USDC am Markt für 9.600 EUR erworben und anschließend zur Tilgung des Kredits (10.000 USDC) verwendet werden, ergibt sich daraus ein Kursverlust von 100 EUR (9.500 EUR abzüglich 9.600 EUR). Mit der Begleichung der Schuld wird das hinterlegte Pfand (5 ETH) freigegeben, ohne dass dabei ein steuerlich relevanter Vorgang ausgelöst wird. Die steuerliche Einordnung der 5 ETH – ob als Krypto-Altvermögen oder Krypto-Neuvermögen – bleibt in diesem Fall unverändert.
- Tilgung mit bereits vorhandenen USDC: Werden die 10.000 USDC aus bestehenden Beständen verwendet, deren Wert seit dem Erwerb gestiegen ist (z. B. durch vorangegangene Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen oder durch Staking-Rewards), ist Folgendes zu beachten: Die Verwendung solcher Bestände zur Kreditrückzahlung könnte dazu führen, dass diese Wertsteigerungen, die bisher nicht versteuert wurden, dauerhaft der Besteuerung entzogen werden. Ein solches Vorgehen könnte steuerlich als missbräuchlich gewertet werden. Daher gehen wir davon aus, dass die Tilgung in solchen Fällen als steuerpflichtiger Vorgang betrachtet wird, was bedeutet, dass die bisher nicht versteuerten Wertsteigerungen im Rahmen der Rückzahlung zu versteuern sind. Für die Behandlung des hinterlegten Pfands gelten die bereits erläuterten Regelungen zur Rückzahlung mit neu am Markt erworbenen USDC.
Liquidationszenario
Wird die Schuld nicht beglichen, erfolgt – ähnlich wie bei der Verwertung eines Pfandes im Rahmen eines Lombardkredits – eine Liquidation des hinterlegten Collaterals.
Die steuerlichen Konsequenzen hängen dabei von der Qualifikation der hinterlegten Kryptowährungen ab:
- Altvermögen als Pfand: Es kommt zu einem nicht steuerbaren Verkauf von Altvermögen.
- Neuvermögen als Pfand: Es kommt zu einem steuerbaren Verkauf des Neuvermögens, welche bei Gewinnen dem Sondersteuersatz 27,5% unterliegen.
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Herausforderung bei der Abbildung in Krypto-Steuertools
Die Abbildung von Krypto-Loans in Steuertools stellt eine erhebliche Herausforderung dar. Viele Tools sind auf klassische Kauf- und Verkaufstransaktionen ausgelegt und können komplexe Transaktionen wie die Hinterlegung von Collaterals, die Tilgung von Krediten oder Liquidationen oft nur eingeschränkt abbilden.
- Komplexität der Daten: Die Darstellung von Loan-Transaktionen erfordert detaillierte Informationen über Zeitpunkte, Marktwerte und Bewegungen der zugrunde liegenden Assets.
- Fehlende Standards: Da es keine einheitlichen Richtlinien gibt, kann die manuelle Anpassung in Steuertools notwendig sein, was zeitaufwendig und fehleranfällig ist.
Wir empfehlen dir, bei der Nutzung von Krypto-Steuertools gezielt darauf zu achten, dass die spezifischen Anforderungen von Loan-Transaktionen unterstützt werden. Falls nötig, sollte eine individuelle Datenaufbereitung erfolgen, um eine korrekte steuerliche Bewertung sicherzustellen. Unser Partner questr unterstützt dich bei deiner Datenaufbereitung und bietet Hilfe zu Krypto-Steuertools an: questr.io
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Unser Fazit zu Krypto-Loans
Krypto-Loans bieten eine innovative Möglichkeit, Liquidität zu schaffen, ohne Kryptowährungen direkt veräußern zu müssen. Sie zeichnen sich durch die Nutzung dezentraler Smart Contracts und flexibler Sicherheiten aus. Steuerlich betrachtet gibt es jedoch zahlreiche Unsicherheiten, da die österreichische Finanzverwaltung bisher keine Aussagen dazu veröffentlicht hat.
Krypto-Loans ist ein komplexes Thema, das besondere Aufmerksamkeit erfordert. Unsere Expert:innen unterstützen dich dabei, komplexe Transaktionen richtig steuerlich einzuordnen und entsprechend in dein Krypto Steuer Tools abzubilden. Du kannst hierzu gerne einen Termin bei unseren Steuerexpert:innen : flexibel vor Ort in Graz oder online für ganz Österreich buchen – wir richten uns nach deinen Bedürfnissen!
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Wie sind Rückzahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Mt. Gox in Österreich zu versteuern und wie kannst du sie korrekt in dein Krypto-Steuertool eintragen? Das alles besprechen wir in diesem Beitrag.
Mt. Gox und das Insolvenzverfahren
Mt. Gox, einst die weltweit größte Bitcoin-Börse, war eine japanische Plattform, die 2010 gegründet wurde und in den frühen Jahren des Kryptowährungsmarktes eine zentrale Rolle spielte. Im Jahr 2014 erschütterte die Nachricht von einem massiven Hack die Kryptowelt: Mt. Gox meldete, dass über 850.000 Bitcoin (damals rund 450 Millionen US-Dollar wert) aufgrund von Sicherheitslücken gestohlen worden waren.
Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert eines Bitcoin bei etwa 450 bis 500 US-Dollar. Dieser Vorfall führte zur Insolvenz von Mt. Gox und hinterließ Tausende von Kundinnen und Kunden, die ihre Bitcoin verloren hatten und um Rückzahlungen kämpften.
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Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzungen und komplexen Insolvenzverfahren wurde ein Plan entwickelt, um die verbleibenden Vermögenswerte von Mt. Gox an die Gläubiger zurückzuzahlen. Im Jahr 2023, fast ein Jahrzehnt nach dem Vorfall, begann die Auszahlung von Bitcoin an berechtigte Kundinnen und Kunden. In diesem Beitrag analysieren wir, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind und wie sie in einem Krypto-Steuertool erfasst werden sollten.
Steuerliche Einordnung der Mt. Gox Rückzahlungen
Vorab sei gesagt, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine spezifischen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Rückzahlungen aus der Insolvenz von Mt. Gox vorliegen. Es besteht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Für die steuerliche Beurteilung muss untersucht werden, wie das Vertragsverhältnis zwischen Mt. Gox und den Kunden gestaltet war. Eine Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mt. Gox zeigt, dass die Plattform Bitcoins im Namen und im Auftrag ihrer Kunden verwahrt hat. Dies deutet darauf hin, dass Mt. Gox als Verwahrer auftrat.
Wenn Bitcoins im Namen und im Auftrag des Kunden verwahrt werden, so besteht in der Regel ein sogenanntes Aussonderungsrecht. Dies bedeutet, dass die Bitcoins nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern an ihren rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden müssen. Die Rückzahlung der Bitcoin von Mt. Gox an den Kunden stellt somit kein steuerliches Ereignis dar, da der Kunde lediglich seine bereits im Eigentum befindlichen Bitcoins zurückerhält. Hinsichtlich der Anschaffungskosten und des Anschaffungszeitpunkts bleibt es beim ursprünglichen Erwerb.
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Da der Erwerb der zurückerhaltenen Bitcoins vor dem 01.02.2021 erfolgte, handelt es sich dabei um Krypto-Altvermögen. Solches Krypto-Altvermögen kann steuerfrei verkauft werden, da die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist. Der Veräußerungsgewinn ist daher nicht zu besteuern.
Auch bei einem Tausch der Bitcoins in andere Kryptowährungen bleibt die steuerliche Behandlung unverändert: Es handelt sich um die Veräußerung von Krypto-Altvermögen, die nicht besteuert wird. Als Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung wird der Marktwert der hingegebenen Bitcoins im Zeitpunkt des Tauschvorgangs angesetzt.
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Um die Eigenschaft als Krypto-Altvermögen nachzuweisen – auch im Rahmen von Mittelherkunftsüberprüfungen – ist es wichtig, dass der ursprüngliche Anschaffungsvorgang durch Belege oder Transaktionsverläufe dokumentiert wird.
Eintragung der Mt. Gox Rückzahlungen in ein Krypto-Steuertool
Du kannst in deinem Steuertool (z.B. CoinTracking oder Blockpit) ein eigenes Wallet für deine Mt. Gox Transaktionen inklusive Ein- und Auszahlungen anlegen. Damit die Altvermögens-Eigenschaft erhalten bleibt, müssen die dort verwahrten BTC mit dem damaligen Anschaffungszeitpunkt eingetragen werden. Von diesem erstellen Mt. Gox-Wallet aus trägst du dann die BTC-Auszahlung ein, wenn die BTC an ein anderes deiner Wallets transferiert werden. Dort sollte dann eine Einzahlung aufscheinen.
Falls du dabei Hilfe brauchst, nutz einfach unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools!
Noch Krypto-Fragen?
Wenn du noch mehr Infos brauchst oder Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung deiner Krypto-Transaktionen suchst, schau einfach bei uns vorbei! Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.
Wir von cryptotax by enzinger sind ein Team aus Expertinnen und Experten für Krypto-Steuern, Krypto-Compliance und Krypto-Daten in Österreich. Du kannst dich gerne mit deinen Fragen bei uns melden.
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Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Bei der Nutzung von Krypto-Steuer-Tools wie Blockpit oder Cointracking kommt es immer wieder zu Fehlern, wenn man versucht damit eine Steuerberechnung für Österreich durchzuführen.
Krypto-Steuer-Tools sind für viele Krypto-Investor:innen unverzichtbar, um ein Krypto-Portfolio darzustellen und die korrekte Steuer zu berechnen. Gerade da sich die Steuergesetze in Österreich in den letzten Jahren in Bezug auf Krypto-Assets stark verändert haben, mussten auch die Entwickler der Krypto-Steuer-Tools viel leisten, um den österreichischen Nutzer:innen weiterhin diese wertvolle Unterstützung anbieten zu können. Wir raten generell immer dazu, sich beim jeweiligen Steuertool zu informieren, ob es für das relevante Jahr in Österreich einen Steuerreport anbietet.
Die Nutzung von Krypto-Steuertools ist nicht immer einfach, weil es sich um komplexe Software handelt. Steuertools wie Blockpit und Cointracking müssen nicht nur die österreichische Steuergesetzgebung implementieren, sie müssen gleichzeitig auch versuchen, dass Daten-Importe reibungslos funktionieren und Transaktionen entsprechend den Steuergesetzen klassifiziert werden. Im Hintergrund läuft auch die Berechnung der Kostenbasis für jedes einzelne Asset.
Damit du Fehler auf einen Blick erkennen kannst, haben wir hier jene zusammengefasst, die unseren Expert:innen immer wieder unterkommen. Gleichzeitig kannst du unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools für ganz Österreich in Anspruch nehmen. Wir lösen deine konkreten Steuertool-Probleme!
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Fehlende Transaktionen
Schaffe dir einen Überblick über die Daten in deinem Steuertool: Sind sie grundsätzlich von Anfang deiner Investitionstätigkeit bis zum Ende des relevanten Steuerjahrs vollständig vorhanden? Falls das nicht der Fall ist, kannst du tiefer in die Daten eintauchen und entdeckst vielleicht, dass du vergessen hast ein Wallet oder eine Exchange zu importieren, oder dass ein Import oder eine API nicht geklappt hat.
Ein Hinweis auf fehlende Daten wäre, wenn die in deinem Steuertool abgebildeten Bilanzen von Wallets oder Exchanges nicht stimmen.
Unverknüpfte Transaktionen
Dein Steuertool zeigt dir Fehler oder Warnungen an, wenn Einzahlungen und Auszahlungen nicht miteinander verknüpft werden können. Häufig entsteht das durch unterschiedliche Zeitzonen in den Zeitstempeln oder durch fehlende Daten.
Nicht alle Fehlermeldungen lassen sich einfach und schnell beheben – ein Online-Termin bei unseren Krypto-Daten Experten spart dir Zeit und Nerven!
Fehlende Transaktionen können zu beachtlichen Fehlberechnungen der Steuer führen. Oft verringert sich der Steuerbetrag, wenn das Problem gelöst ist, da dann vom Veräußerungserlös die Anschaffungskosten abgezogen werden können.
Doppelte Transaktionen
Manchmal entstehen Fehler oder es kommt zu Warnhinweisen, wenn Transaktionen doppelt importiert wurden. Das kann gerade am Anfang der Nutzung leicht passieren, wenn man die Handhabung der Software noch lernt. Hier ist es nötig doppelte Transaktionen, nach genauer Prüfung, zu löschen.
Steuerlich falsch zugeordnete Transaktionen (steuerfrei, Liquidity Mining, Staking, etc.)
Die österreichische Steuergesetzgebung sieht verschiedenen Kategorien für Krypto-Einkünfte vor, die unterschiedlich besteuert werden. Daher ist es sehr wichtig, dass deine Einkünfte und Veräußerungen korrekt zugeordnet sind.
Beachte auch, welche Einkünfte dein Krypto-Steuer-Tool als „steuerfrei“ kennzeichnet. Gerade bei höheren Beträgen gilt es nachzuprüfen, ob das so stimmen kann, oder ob vielleicht etwas steuerlich falsch zugeordnet wurde.
Ein typischer Problemfall ist auch Liquidity Mining. Je nach Steuertool gibt es hier Lösungsmöglichkeiten, damit die korrekte Steuer für Österreich ausgerechnet wird – da es bei Liquidity Mining auf den individuellen Fall und das gewählte Steuertool ankommt, raten wir zu einer Online-Beratung mit unseren Steuertool-Experten.
Problemfall Staking
Ein übliches Beispiel für steuerlich falsch zugeordnete Transaktionen wäre auch, dass Krypto-Einnahmen als „Staking“ klassifiziert werden, obwohl es sich dabei nicht um Staking im steuerlichen Sinn handelt.
Staking im steuerlichen Sinn in Österreich betrifft nur Konsensstaking, z.B. auf einer Proof-of-Stake Blockchain. Bekommst du beispielsweise Rewards allein für das Halten einer Kryptowährung (auch dies wird häufig als Staking bezeichnet) muss das steuerlich als laufende Einkünfte klassifiziert werden.
Da das Angebot an „Staking“-Möglichkeiten stetig wächst, ist es für ein Krypto-Steuer-Tool nicht immer klar erkennbar, um welche Art Einkünfte es sich tatsächlich handelt. Das musst du zur Sicherheit überprüfen, um nicht aus Versehen zu viel oder zu wenig Steuern zu bezahlen.
Alle Infos zu steuerlichen Zuordnungen findest du hier und in unserem Krypto Steuer Guide!
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Fehlende oder falsche Kostenbasis
Fehlende oder nicht-verknüpfte Daten führen zu Fehlern in der Kostenbasis. Die Kostenbasis sind die Anschaffungskosten für ein bestimmtes Krypto-Asset.
Beispiel zu fehlender Kostenbasis
Bob hat (nach dem 01.03.2021) 1 BTC um 40.000 Euro gekauft und um 35.000 Euro verkauft. Es kam also zu einem Verlust von 5.000 Euro, worauf keine Steuer anfallen würde. Die 40.000 Euro sind die Kostenbasis. Verknüpft das Krypto-Steuer-Tool diesen Kauf aufgrund eines Daten-Problems nicht mit diesem Verkauf, würde Bob auf die 35.000 Euro (den Verkaufserlös) 27,5% Steuern zahlen – obwohl es sich eigentlich um einen Verlust von 5.000 Euro handelt.
Krypto-Steuer-Tools zeigen üblicherweise Warnungen bei einer fehlenden Kostenbasis an, damit du weißt, wo du nach Fehlern suchen musst.
Noch kniffliger kann es werden, wenn eine falsche Kostenbasis zugewiesen wird, z.B. weil aufgrund einzelner fehlender Daten die falschen Ein- und Auszahlungen miteinander verknüpft wurden.
Alle diese Probleme können individuell gelöst werden – wir empfehlen in Fällen, wo du nicht weiterkommst erstmal eine Online-Beratung, wo zusätzlich besprochen werden kann, ob vielleicht auch eine umfassendere individuelle Betreuung und Datenkontrolle durch unsere Expert:innen für dich nützlich wäre.
Falsche Steuerberechnung in Krypto-Steuer-Tools
Alle oben genannten Fehler bei der Nutzung von Krypto-Steuer-Tools können zu einer falschen Steuerberechnung führen. Viele Fehler werden direkt in der Software angezeigt und sollten ernst genommen und gelöst werden, bevor man seine Steuererklärung auf Basis dieser Zahlen einreicht. Unter anderem auch, weil es zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen könnte, wissentlich falsche Zahlen anzugeben.
Es zahlt sich aus: In den meisten Fällen führt eine korrekte Darstellung der Daten in einem Krypto-Steuer-Tool tatsächlich zu einer Senkung der Steuerlast. Es kann sich somit finanziell wirklich lohnen, Warnhinweise ernst zu nehmen und Fehler zu lösen.
Wir stehen dir gerne zur Seite – buch einfach die Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools und wir besprechen alles weitere in einem Video-Call mit dir!
Wie versteuere ich Krypto-Gewinne in Österreich?
Hier findest du eine komplette und leicht verständliche Anleitung zur korrekten Versteuerung deiner Kryptowährungen und NFTs: Krypto Steuer Österreich: Vollständige und einfache Anleitung!
Außerdem haben wir gemeinsam mit den Krypto-Daten-Profis von questr unseren Krypto Steuer Österreich Guide als kostenloses E-Book veröffentlicht:
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Nach Bitcoin die bekannteste Blockchain und jedem in der Krypto-Welt ein Begriff – die Rede ist von Ethereum! Wahrscheinlich hast du mit Ethereum schon einmal interagiert und erste Erfahrungen gesammelt. Doch wie bringst du deine Transaktionen am besten in ein Steuertool?
Ethereum wurde 2015 gelauncht, ist Open-Source und dezentral aufgebaut. Zusätzlich zur eigenen Kryptowährung Ether unterstützt die Blockchain das Erstellen von Token und Smart Contracts.
So ziemlich jedes Tool bietet einen automatischen Blockchain Import für Ethereum an. Nachdem du deine Adresse eingetragen hast, werden alle bereits getätigten und zukünftigen Transaktionen automatisch eingespielt.
Dieser Vorgang funktioniert für normale Ein/Auszahlungen problemlos. Wenn komplexere Dinge wie Trading, Lending/Borrowing oder ähnliches durchgeführt werden, sollten diese Transaktionen nochmal kontrolliert und gegebenen Falls angepasst werden.
Falls du trotzdem noch Probleme hast, unterstützen wir dich gerne!
Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Lending, Liquidity Mining und Tokenisierung von Vermögenswerten sind dir vertraute Begriffe? Dann hast du wahrscheinlich schon von DeFiChain gehört. Zusätzlich zu den umfangreichen Funktionen, lockt die spezielle Konstruktion der Blockchain. DeFiChain ist nämlich ein Bitcoin Fork und wird alle paar Blöcke über einen Merkle-Root mit der Bitcoin Chain verbunden.
Mehr dazu erfährst du heute bei #WieTrageIchEsEin
Wer schon einmal versucht hat, seine DeFiChain Adresse in ein Steuertool zu importieren, hat wahrscheinlich schnell gemerkt, dass das kein leichtes Unterfangen ist. Entweder wird die Blockchain erst gar nicht unterstütz oder die Daten weisen gröbere Mängel auf.
Hier kommt https://dfi.tax/ zum Einsatz, dieses Tool wurde speziell dafür entwickelt, DeFiChain Transaktionen auszulesen.
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Der zur Verfügung gestellte Export muss dann nur noch für das jeweilige Steuertool angepasst werden und schon hast du deine Transaktionen importiert. Falls du dabei auf Probleme stoßen solltest, kannst du uns gerne kontaktieren!
DISCLAIMER: Wir stehen in keiner Verbindung mit dfi.tax und können die Richtigkeit der Daten nicht garantieren. Kontrolliere deine Transaktionen daher sorgfältig!
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