Der Verlust von Kryptowährungen wie Bitcoin ist in der Praxis leider keine Seltenheit – sei es durch den Verlust von Private Keys, durch Betrug oder infolge der endgültigen Wertlosigkeit der Kryptowährung. In all diesen Fällen erleidet die betroffene Person einen Vermögensverlust. Doch wie ist ein solcher endgültiger Verlust in Österreich steuerlich zu behandeln?
Unterscheide: Krypto-Verlust im Betriebs- versus Privatvermögen
Beachte
Für die richtige steuerliche Beurteilung muss zuerst analysiert werden, ob der Verlust der Kryptowährungen im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen eingetreten ist.
Die nächsten Abschnitte erklären die steuerlichen Konsequenzen für beide Fälle.
Verlust von Kryptowährungen im Betriebsvermögen
Liegt der Verlust im Betriebsvermögen vor – etwa wenn eine GmbH Bitcoin als strategische Reserve angeschafft hat und Opfer eines Betrugs wird oder weil Kursverluste eingetreten sind – kann der Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der ursprüngliche Anschaffungswert – nicht der Marktwert zum Zeitpunkt des Verlustes.
Beispiel:
Eine GmbH kauft im Jahr 2020 BTC im Wert von EUR 10.000. 2024 werden die BTC durch einen Hack entwendet. Unabhängig vom aktuellen Marktpreis kann ein Verlust in Höhe von EUR 10.000 angesetzt werden.
Bei natürlichen Personen (z. B. Einzelunternehmer:innen) gelten dabei besondere Einschränkungen:
Verluste aus Kryptowährungen sind vorrangig mit positiven Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen zu verrechnen, sofern diese Einkünfte dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen. Ein darüber hinausgehender Verlustüberhang darf nur zu 55 % steuerlich verwertet werden – entweder im laufenden Jahr oder durch Verlustvortrag.
Verlust von Kryptowährungen im Privatvermögen
Entsteht der Verlust im Privatvermögen – etwa bei Kryptowährungen, die von einer Privatperson im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung gekauft und verkauft werden – ist die steuerliche Verwertbarkeit stark eingeschränkt.
Die aktuell geltende Rechtslage sowie die Verwaltungspraxis sehen Verluste infolge von Betrug oder Hackerangriffen nicht als Veräußerungsgeschäfte an. Solche Ereignisse führen daher nicht zu einer steuerlich relevanten Realisierung.
Beachte
Auch der Totalverlust einer Kryptowährung – also ein Kursverfall auf null – stellt keinen steuerlich relevanten Vorgang dar.
Eine steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Verlust ist im Privatvermögen somit in der Regel nicht möglich.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es, wie im Fall insolventer Krypto-Exchanges, zu Rückzahlungen kommt.
Mt. Gox, FTX und Co.: Ersatzleistung oder Schadenersatz
Besteht ein zivilrechtlicher Rückerstattungs- oder Schadenersatzanspruch, etwa gegenüber einer Börse oder einem Dritten, kommt es mit Zufluss der Ersatzleistung zu einer steuerpflichtigen Realisation.
Dies war zum Beispiel bei Mt. Gox, FTX oder Celsius der Fall. Mehr über den Mt. Gox-Fall kannst du hier nachlesen:
In diesen Fällen werden stille Reserven oder stille Lasten realisiert – je nachdem, ob der Wert des Anspruchs über oder unter den Anschaffungskosten der verlorenen Kryptowährung liegt. Dies sollte auch für den Insolvenzfall gelten.
Führt daher ein Insolvenzverfahren zu einer tatsächlichen Quote oder Teilzahlung, gilt der erhaltene Betrag als steuerlich relevanter Zufluss und löst eine Realisation aus. Bleibt der Zufluss jedoch aus – etwa bei einer Nullquote oder bei endgültigem Ausfall – ist auch keine steuerliche Verwertung möglich.
Hier gibt es jedoch wichtige Details zu beachten, z.B. ob die Zahlung in Kryptowährung oder Euro bzw. Dollar geleistet wird. In diesen Fällen raten wir, eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei hinzuzuziehen, um die korrekte Besteuerung und im Idealfall die Verlustverwertung optimal und rechtssicher durchführen zu können.
Fazit: Der Verlust von Kryptowährungen erfordert individuelle steuerliche Beratung
Der richtige steuerliche Umgang mit Krypto-Verlusten und deren korrekte Eintragung in ein Krypto-Steuer-Tool (CoinTracking, Blockpit) oder die Buchhaltung eines Unternehmens ist oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Pauschale Lösungen oder allgemeine Tipps reichen hier meist nicht aus – denn jede steuerliche Situation ist individuell.
Damit du auf der sicheren Seite bist und keine wichtigen Details übersiehst, empfehlen wir dir eine persönliche Beratung. In unserer Online-Steuerberatung per Video-Call schauen wir uns gemeinsam deine Situation an und klären alle offenen Fragen. Und in unserer Krypto-Steuer-Tool-Beratung unterstützen wir dich dabei, deine Daten korrekt ins Tool einzutragen – Schritt für Schritt.
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Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.