Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir möchten dir Möglichkeiten der Verlustverwertung bzw. der Optimierung deiner Krypto-Einkünfte für die Steuer 2023 in Österreich zeigen.

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Krypto-Neuvermögen, also auf Kryptowährungen, die du ab dem 01.03.2021 erworben hast und im Privatvermögen haltest.

Was kann ich tun, wenn ich Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) im Jahr 2023 realisiert habe?

Sollten in Zusammenhang mit der Veräußerung von Kryptowährungen gegen FIAT-Währungen Verluste erwirtschaftet worden sein, so können diese nur im selben Kalenderjahr

  • mit anderen Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung (inkl. Veräußerungen von Staking-Rewards gegen FIAT-Währung) oder
  • mit bestimmten laufenden Einkünften aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“ nicht jedoch „Staking“) oder
  • mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (sofern ebenfalls mit dem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert, z.B. Gewinne oder Dividenden aus Aktien)

verrechnet werden.

Wichtig! Ein Verlust aus dem Tausch in eine andere Kryptowährung (inkl. Stablecoins), ist noch kein steuerlich verwertbarer Vorgang. Damit ein Verlust steuerlich verwertbar ist, muss ein Tausch in eine FIAT-Währung (z.B. Euro) erfolgen!

Tipp: Du hast bis Ende 2023 noch die Möglichkeit steuerlich vorteilhafte Verluste durch einen Tausch von Kryptowährung in FIAT-Währung zu realisieren.

Wir beraten regelmäßig Kund:innen zu Möglichkeiten ihre Steuerlast durch Verluste aus Kryptowährungen zu senken. Unsere Beratungen durch auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerberater:innen können steuerlich abgesetzt werden! Hier geht’s zum Beratungs-Angebot!

Unsere Steuer-Expert:innen beraten sowohl online für ganz Österreich in Videocalls, als auch in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz.

Wie kann ich Krypto-Verluste gegenrechnen?

In diesen einfachen Beispielen zeigen wir dir, wie die Optimierung deiner Krypto Steuern in Österreich funktioniert.

Beispiel „Bobs Bitcoin“:

Bob verkauft seinen im April 2022 um 40.000 EUR gekauften Bitcoin im November 2023 um 32.000 EUR. Zusätzlich hat Bob im Jahr 2023 noch Lending-Rewards in Höhe von EUR 4.000 erzielt. Bob hat auch Aktien auf einem Bankdepot, die er mit Gewinnen verkaufen könnte.

Lösung zu „Bobs Bitcoin“:

Aus dem Verkauf des Bitcoins erzielt Bob einen Verlust von EUR 8.000,00. Diesen Verlust kann Bob in seiner Steuererklärung mit den Lending-Rewards EUR 4.000,00 verrechnen. Damit der restliche Verlust von EUR 4.000,00 verwertet werden kann, müsste Bob durch den Verkauf seiner Aktien im Jahr 2023 zumindest einen Gewinn von EUR 4.000 erzielen. Die Bank behält von dem Aktiengewinn zwar die Kapitalertragsteuer von 27,5% ein, jedoch kann diese Steuer im Wege der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden!

Wichtig! Wenn du eine solche Optimierung durchführen willst, müssen deine Krypto-Transaktionen 2023 vollständig in einem Krypto-Steuertool (z.B. Blockpit oder Cointracking) erfasst sein. 

Unser Partner questr hilft dir bei Problemen mit Krypto-Steuertools – z.B. bei Fehlermeldungen, Schwierigkeiten beim Import und der Darstellung deiner Transaktionen, Fragen zu Steuerreports und vielem mehr.

Was kann ich tun, wenn ich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) im Jahr 2023 erwirtschaftet habe?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) können durch gezielte Verkäufe von Kryptowährungen, deren Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt und deren Verkauf gegen FIAT-Währung zu einem Verlust führen, gesenkt werden.

Beispiel „Lisas Lending“:

Lisa hat im Jahr 2023 Lending-Rewards in Höhe von EUR 5.000 erzielt. Lisa hat auch noch andere Kryptowährungen, die derzeit im Minus stehen.

Lösung zu „Lisas Lending“:

Die Lending-Rewards müsste Lisa im Jahr 2023 mit 27,5% in ihrer Steuererklärung besteuern. Damit Lisa die Lending-Rewards nicht versteuern muss, kann Lisa Kryptowährungen gegen FIAT-Währung verkaufen und müsste einen Verlust von EUR 5.000 aus dem Verkauf erzielen, damit dieser Verlust mit den Lending-Rewards ausgeglichen werden kann und somit keine Steuer anfällt.

Tipp: Es empfiehlt sich vor Jahresende sowohl sein Kryptowährungs- als auch sein Aktien-Portfolio dahingehend zu untersuchen, ob noch Maßnahmen betreffend einer optimalen Verlustverwertung bzw. Gewinnreduktion möglich sind.

Cryptotax by Enzinger und die Krypto-Daten-Experten von questr können deinen Fall in Kooperation bearbeiten und durch die Verbesserung deiner Krypto-Dokumentation und individueller steuerlicher Bewertung das beste Steuerergebnis für dich erarbeiten.

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.