Absetzbarkeit von CoinTracking oder Blockpit in Österreich erklärt: Krypto-Steuertools wie CoinTracking oder Blockpit werden von vielen Investor:innenen und Trader:innen genutzt, um Transaktionen zu dokumentieren, Gewinne zu berechnen und Steuerreports zu erstellen. Die Nutzung dieser Tools ist jedoch meist mit Lizenzkosten oder zusätzlichen Beratungskosten verbunden – etwa für die korrekte Aufbereitung von Transaktionsdaten. Doch sind diese Kosten für Krypto-Steuertools in Österreich steuerlich absetzbar?
Die Antwort hängt stark davon ab, wer die Kosten trägt und an wen sie bezahlt werden.
Welche Kosten entstehen bei Krypto-Steuertools?
Die meisten Krypto-Steuertools – etwa Blockpit oder CoinTracking – sind kostenpflichtig. Typischerweise fallen folgende Kosten an:
- Lizenzkosten für die Nutzung der Software
- Kosten für Steuerreports, die je nach Tool erst beim Export der steuerlichen Auswertung verrechnet werden
- Beratungskosten für die steuerlich korrekte Aufbereitung, Bereinigung oder Integration von Krypto-Transaktionsdaten
Solche Leistungen werden entweder direkt vom Tool-Anbieter oder von spezialisierten Beratungsunternehmen bzw. spezialisierte Steuerberatungen angeboten.
Wann sind diese Kosten steuerlich absetzbar?
Zunächst ist entscheidend, ob Kryptowährungs-Daten für ein Unternehmen oder eine Privatperson in einem Krypto-Steuertool aufbereitet werden. Je nachdem, von wem die damit verbundenen Kryptowährungen gehalten werden, gelten unterschiedliche Regeln, welche Kosten von Krypto-Steuertools absetzbar sind.
Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es Besonderheiten zu beachten, die am besten mit einem auf Krypto-Sachverhalte spezialisierten Steuerberater besprochen werden können. Werden Kryptowährungen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. durch eine GmbH), sind die Kosten für Krypto-Steuertools und damit verbundene Beratungsleistungen in der Regel unabhängig davon an wen sie bezahlt werden als Betriebsausgaben abzugsfähig. Einfach hier Termin buchen und individuelle Fragen klären:

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Bei Privatpersonen gilt eine andere Regelung: Einkünfte aus Kryptowährungen fallen grundsätzlich unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen dem Sondersteuersatz von 27,5 %.
Für diese Einkünfte gilt ein Abzugsverbot für damit in Zusammenhang stehende Kosten.
Info
Das bedeutet: Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung dieser Einkünfte dürfen nicht direkt von den Krypto-Einkünften abgezogen werden.
Trotz dieses Abzugsverbots können bestimmte Kosten dennoch steuerlich berücksichtigt werden – nämlich als Sonderausgaben, wenn es sich um Steuerberatungskosten handelt.
Wann gelten Kosten iZm CoinTracking oder Blockpit als Steuerberatungskosten?
Damit Kosten als Steuerberatungskosten abzugsfähig sind, müssen sie an eine berufsrechtlich befugte Person bezahlt werden – also insbesondere an einen Steuerberater bzw. eine Steuerberaterin.
Das ist ein entscheidender Punkt:
- Reine Lizenzkosten für ein Krypto-Steuertool sind für Privatpersonen grundsätzlich nicht als Steuerberatungskosten absetzbar.
- Auch Zahlungen an Unternehmensberatungen, IT-Dienstleister oder reine Tool-Anbieter erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen für abzugsfähige Steuerberatungskosten.
Damit Kosten steuerlich verwertbar sind, sollten Leistungen wie:
- Datenaufbereitung
- Datenkontrolle
- Analyse der steuerlichen Ergebnisse
- Erstellung der Steuererklärung
im Rahmen einer steuerlichen Beratung durch einen befugten Steuerberater erfolgen und auch an diesen bezahlt werden.
Welchen Vorteil hat der Abzug als Steuerberatungskosten?
Steuerberatungskosten sind in unbeschränkter Höhe absetzbar, sofern Einkünfte aus einem Dienstverhältnis, aus Selbständigkeit oder anderen Einkünften vorliegen, die dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen. Für die Berechnung der Einkommenssteuer wird die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer (nicht der Kapitalertragsteuer!) um die angesetzten Steuerberatungskosten reduziert. Dies kann Steuereinsparungen in Abhängigkeit des jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatzes (bis 55%) bringen.
Beachte
Steuerberatungskosten können nur im Jahr der Bezahlung vom jeweiligen Jahreseinkommen abgezogen werden. Auch wenn inhaltlich die Aufbereitung der Daten frühere Jahre betrifft, sind Steuerberatungskosten in jenem Jahr abzugsfähig, in dem sie gezahlt werden.
Fazit zur Absetzbarkeit von Blockpit oder CoinTracking
Kosten rund um Krypto-Steuertools sind steuerlich nicht automatisch abzugsfähig.
Ob Krypto-Steuertools absetzbar sind, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine steuerliche Berücksichtigung ist für Privatpersonen nur möglich, wenn es sich um echte Steuerberatungskosten handelt. Dafür ist entscheidend, dass die Leistungen von einer Steuerberatungskanzlei erbracht und auch an diese bezahlt werden.
Reine Tool-Lizenzen oder Zahlungen an IT- oder Beratungsunternehmen ohne steuerliche Berufsberechtigung reichen dafür in der Regel nicht aus.
Wer Krypto-Steuertools wie CoinTracking oder Blockpit nutzt und die Kosten steuerlich verwerten möchte, sollte daher darauf achten, dass die steuerliche Aufbereitung und Erklärung im Rahmen einer Steuerberatung erfolgt.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Informat
