Frage: Kann ich vor 01.03.2021 gekaufte Coins staken, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren?
Antwort unserer Steuerexperten:
Ja, du kannst auch Altvermögen (gekauft vor 01.03.2021) für das Staking nützen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. Die laufenden Staking-Rewards stellen zwar Neuvermögen dar (erst bei Wechsel in EUR mit 27,5% zu besteuern, sofern es sich um „Konsensstaking“ handelt), das Altvermögen (=“Substanz“) kann aber nach wie vor steuerfrei verkauft werden.
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