Frage: Kann ich vor 01.03.2021 gekaufte Coins staken, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren?

Antwort unserer Steuerexperten:

Ja, du kannst auch Altvermögen (gekauft vor 01.03.2021) für das Staking nützen, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. Die laufenden Staking-Rewards stellen zwar Neuvermögen dar (erst bei Wechsel in EUR mit 27,5% zu besteuern, sofern es sich um „Konsensstaking“ handelt), das Altvermögen (=“Substanz“) kann aber nach wie vor steuerfrei verkauft werden.

Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Info kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.