Wir erklären dir alles zu Steuern auf Polymarket in Österreich. Was viele nicht wissen, ist, dass es bei Polymarket steuerlich zwei essenzielle Aspekte zu beachten gibt: Die Frage, ob auf Gewinne bei Polymarket Steuern in Österreich anfallen, und die Frage, ob allein schon durch den Einsatz von Kryptowährung für Positionen bei Polymarket steuerpflichtige Ereignisse eintreten.
So klärst du deine Steuerfragen zu Polymarket
Prediction Markets wie Polymarket werden immer beliebter. Nutzer:innen können dort auf den Eintritt zukünftiger Ereignisse setzen – etwa auf politische Ereignisse, Sport, Krypto-Kurse oder wirtschaftliche Entwicklungen. Die steuerliche Einordnung in Österreich ist derzeit jedoch alles andere als klar. Es gibt bislang keine ausdrückliche Stellungnahme des BMF speziell zu Polymarket oder Prediction Markets; auch in der Literatur und Rechtsprechung ist die steuerliche Behandlung noch nicht geklärt. Gerade deshalb ist eine saubere Dokumentation und Offenlegung in der Steuererklärung besonders wichtig.
In diesem Beitrag geben wir dir einen ersten Überblick, wo die Knackpunkte bei Polymarket Steuern in Österreich liegen und warum Gewinne aus Polymarket nicht einfach ungeprüft als „Krypto-Gewinne“ behandelt werden sollten.
Unser Team ist seit Jahren darauf spezialisiert, komplexe Krypto-Sachverhalte für Steuerpflichtige in ganz Österreich gegenüber dem Finanzamt darzustellen und zu vertreten. Da es noch keine klare Rechtsansicht im Bereich Besteuerung von Prediction Markets gibt, raten wir bei größeren Gewinnen oder hohem Transaktionsvolumen dringend dazu, sich bei unserer Steuerberatung zu melden und die beste Vorgehensweise zu besprechen. Jetzt Termin vereinbaren:
Ist Polymarket in Österreich legal?
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschließlich mit den steuerlichen Fragestellungen rund um Polymarket und andere Prediction Markets aus österreichischer Sicht. Auf die zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche oder glücksspielrechtliche Beurteilung der Plattformen wird nicht eingegangen. Diese Fragen können im Einzelfall ebenfalls von erheblicher Bedeutung sein und sollten bei Bedarf gesondert durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Steuerlich relevante technische Aspekte: Wie funktioniert Polymarket?
Polymarket ist eine Plattform für sogenannte Prediction Markets. Nutzer:innen können dort Positionen auf den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Ereignisse erwerben. Typischerweise handelt es sich um sogenannte YES- oder NO-Positionen. Tritt das Ereignis ein, gewinnt eine Seite; tritt es nicht ein, verliert sie.
Technisch läuft Polymarket auf der Blockchain. In der Praxis wird häufig die Kryptowährung USDC verwendet. USDC wird innerhalb von Polymarket in pUSD umgewandelt. pUSD ist ein ERC-20-Token auf der Blockchain Polygon, der nach dem internen Ablauf als Sicherheiten- und Abwicklungstoken innerhalb von Polymarket dient und 1:1 durch USDC gedeckt sein soll. Für Nutzer:innen ist dieser technische Zwischenschritt auf der Oberfläche meist nicht bewusst erkennbar, on-chain kann er aber sichtbar sein.
Die eigentliche Polymarket-Position wird anschließend über YES- oder NO-Token abgebildet. Diese können technisch als ERC-1155-Token ausgestaltet sein. Steuerlich stellt sich damit die zentrale Frage: Geht es bei Polymarket-Positionen steuerlich gesehen in Österreich um Kryptowährungen (die nach dem österreichischen Krypto-Sonderregime zu versteuern sind) oder wird mit dem Erwerb der Polymarket-Position ein anderes Wirtschaftsgut erworben?
Polymarket Steuern Österreich: Ist Polymarket steuerlich einfach ein Krypto-zu-Krypto-Tausch?
Nach österreichischem Steuerrecht ist der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung grundsätzlich kein steuerpflichtiger Veräußerungsvorgang. Diese Steuerneutralität gilt aber nur, wenn tatsächlich eine Kryptowährung im Sinne des § 27b EStG gegen eine andere Kryptowährung getauscht wird. Unter den Begriff der Kryptowährung fallen insbesondere öffentlich angebotene Kryptowährungen mit Tauschmittelfunktion sowie auch Stablecoins; NFTs und Asset-backed-Token sind hingegen mangels Tauschmitteleigenschaft grundsätzlich nicht umfasst.
Bei Polymarket ist zu beachten:
- Der technische Schritt USDC in pUSD ist unseres Erachtens nur ein technischer Wrapping- oder Settlement-Vorgang, der wirtschaftlich keine eigenständige Vermögensumschichtung auslöst.
- Der Erwerb einer YES- oder NO-Position könnte hingegen steuerlich anders zu beurteilen sein, weil damit eine ereignisabhängige Position und nicht bloß eine gewöhnliche Kryptowährung erworben wird. Der Austausch von pUSD gegen YES-/NO-Token könnte daher eine Realisation der stillen Reserven der eingesetzten USDC darstellen – sprich ein steuerpflichtiger Verkauf der USDC, bei dem Steuern auf Wertsteigerungen anfallen. Dies wäre dann steuerlich gleich zu behandeln wie der Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro.
Polymarket: Wann können beim Einsatz von USDC Steuern entstehen?
Werden USDC eingesetzt, die bereits stille Reserven enthalten (sprich, in denen durch vorangegangene Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen Wertsteigerungen enthalten sind), kann der Einsatz für eine Polymarket-Position steuerlich problematisch sein. Der Erwerb der YES-/NO-Position kann dazu führen, dass die bis dahin in den USDC enthaltenen Wertsteigerungen steuerlich realisiert werden.
Tipp
Nutze für Polymarket möglichst frisch mit Fiat angeschaffte Stablecoins, bei denen keine oder nur geringe stille Reserven vorhanden sind.
Wichtig: Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Polymarket-Gewinne steuerfrei oder steuerpflichtig sind. Es geht zunächst um die Frage, ob bereits der Einsatz der Kryptowährung selbst einen steuerlichen Realisationsvorgang auslöst.
Sind Gewinne aus Polymarket in Österreich steuerpflichtig?
Das ist derzeit die zentrale offene Frage. Eine ausdrückliche Stellungnahme des BMF zur steuerlichen Behandlung von Prediction Markets wie Polymarket liegt bislang nicht vor. Daher ist die steuerliche Einordnung derzeit mit Unsicherheiten behaftet.
Nach unserer Einschätzung spricht jedoch vieles dafür, Polymarket-Positionen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ähnlich wie klassische Wetten oder Sportwetten zu behandeln. Nutzer:innen setzen einen bestimmten Betrag auf den Eintritt oder Nichteintritt eines zukünftigen Ereignisses und erhalten im Erfolgsfall eine entsprechende Auszahlung. Aus dieser Sichtweise könnten Gewinne aus erfolgreichen Polymarket-Positionen nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Gleichzeitig kann nicht ausgeschlossen werden, dass Finanzverwaltung oder Rechtsprechung künftig zu einer anderen Beurteilung gelangen. Insbesondere weist die Ausgestaltung von Polymarket gewisse Parallelen zu derivativen Finanzinstrumenten auf. So könnte argumentiert werden, dass die YES- bzw. NO-Positionen einer binären Option ähneln, bei der die Auszahlung ebenfalls davon abhängt, ob ein bestimmtes Ereignis eintritt oder nicht. Würde man Polymarket-Positionen als Derivate qualifizieren, könnten die daraus erzielten Gewinne steuerpflichtig sein.
Eine abschließende Klärung liegt derzeit nicht vor. Aus diesem Grund sollte die steuerliche Behandlung stets anhand des konkreten Sachverhalts geprüft und bei größeren Beträgen bzw. regelmäßiger Nutzung in der Steuererklärung offengelegt werden.
Was gilt bei Gewinn nach Eintritt des Ereignisses?
Technischer Ablauf: Tritt das vorhergesagte Ereignis ein, werden die gewinnenden YES- oder NO-Token eingelöst bzw. geburnt und pUSD bzw. USDC gutgeschrieben.
Gewinnermittlung: Die wirtschaftliche Gewinnermittlung ergibt sich vereinfacht aus: gutgeschriebene pUSD/USDC minus Anschaffungskosten der Polymarket-Position.
Vorsicht!
Ob dieser Gewinn steuerpflichtig ist, hängt wiederum davon ab, ob man Polymarket steuerlich als Wette oder als derivatähnliches Produkt eingeordnet wird.
Was gilt bei Verlusten?
Verliert die Position, werden die YES- oder NO-Token wertlos bzw. geburnt. Es kommt zu keiner Auszahlung; der eingesetzte Betrag geht wirtschaftlich verloren.
Verlustausgleich? Auch hier gibt es zwei mögliche Sichtweisen:
- Bei Einordnung als Wette wäre der Verlust steuerlich grundsätzlich irrelevant bzw. nicht abzugsfähig.
- Bei Einordnung als Derivat und Vorliegen eines Verlustes könnte dieser mit gleichartigen positiven Derivateinkünften desselben Kalenderjahres verrechenbar sein.
Muss ich Polymarket-Gewinne in der Steuererklärung offenlegen?
Bei wesentlichen Beträgen: Ja, unbedingt empfehlenswert.
Gerade weil derzeit keine klare Aussage des BMF, keine gefestigte Literatur und keine Rechtsprechung zur steuerlichen Einordnung von Prediction Markets in Österreich vorliegt, sollte der Sachverhalt in der Steuererklärung transparent dargestellt werden.
Aufgrund der steuerrechtlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit Polymarket Steuern in Österreich, raten wir bei hohen Gewinnen oder großer Transaktionzahl dringend dazu, sich bei unserer Steuerberatung zu melden und die beste Vorgehensweise zu besprechen. Einfach Termin vereinbaren:
Eine Offenlegung kann insbesondere folgende Punkte umfassen:
- welche Plattform genutzt wurde,
- welche Kryptowährungen eingesetzt wurden,
- wie viele Gewinne und Verluste erzielt wurden,
- welche steuerliche Einordnung vertreten wird,
- warum diese Einordnung gewählt wurde.
Durch eine solche Offenlegung wird dem Finanzamt der relevante Sachverhalt samt steuerlicher Würdigung nachvollziehbar dargestellt. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil bei einer ungeklärten Rechtslage nicht nur die materielle Steuerfrage, sondern auch die Frage der ordnungsgemäßen Erklärung eine Rolle spielt. Eine vollständige und nachvollziehbare Offenlegung kann dazu beitragen finanzstrafrechtliche Risiken wegen einer unvollständigen oder missverständlichen Erklärung zu vermeiden. Gerade bei höheren Beträgen, einer hohen Anzahl an Transaktionen oder automatisierten Strategien sollte die steuerliche Behandlung daher nicht pauschal erfolgen, sondern individuell geprüft und dokumentiert werden.
Wie dokumentiere ich Polymarket-Transaktionen richtig?
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist bei Polymarket besonders wichtig, da häufig sehr viele Einzeltransaktionen anfallen und die Datenaufbereitung in CoinTracking oder Blockpit herausfordernd sein kann. Je nach Umfang kann auch eine zusammengefasste Erfassung (z. B. auf Tagesbasis) sinnvoll oder sogar notwendig sein, insbesondere bei einer sehr hohen Anzahl an Transaktionen, wie sie etwa durch den Einsatz automatisierter Bots entstehen kann.
Wichtig ist außerdem, dass die Erfassung im Krypto-Steuertool (z. B. CoinTracking oder Blockpit) von der vertretenen steuerlichen Einordnung abhängt. Je nachdem, ob Polymarket steuerlich eher als Wette oder als derivatähnliches Finanzinstrument qualifiziert wird, können unterschiedliche Klassifikationen notwendig sein. Daher sollte die gewählte Abbildung stets mit der zugrunde gelegten steuerlichen Würdigung abgestimmt sein.
Bei cryptotax dreht sich alles um Kryptowährungen – und das schon seit vielen Jahren. Als Spezialist:innen für die steuerliche Behandlung deiner digitalen Assets stehen wir dir bei all deinen Fragen rund um das Thema Krypto-Steuer kompetent zur Seite.

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Unser Fazit zu Polymarket und Steuern in Österreich
Die steuerliche Behandlung von Polymarket und anderen Prediction Markets stellt derzeit einen Graubereich dar. Weder die Finanzverwaltung noch die Rechtsprechung haben bislang eine klare Position zur Einordnung solcher Positionen als Wetten oder als Finanzinstrumente entwickelt. Aus unserer Sicht sprechen derzeit zwar gute Argumente für eine Behandlung ähnlich wie bei klassischen Wetten, eine gesicherte Rechtslage besteht jedoch nicht. Umso wichtiger sind eine sorgfältige Dokumentation, eine nachvollziehbare steuerliche Würdigung und – insbesondere bei größeren Beträgen – eine transparente Offenlegung in der Steuererklärung.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

