Das österreichische Finanzamt schickt regelmäßig Ergänzungsersuchen mit Bezug zu Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) und anderen Krypto-Einkünften aus. Damit du dabei einen kühlen Kopf behalten kannst, erklären wir dir, was in einem solchen Fall genau zu tun ist.
Was tun bei Krypto-Ergänzungsersuchen
Wir beantworten aktuell sehr viele solcher Ergänzungsersuchen für unsere Krypto-Kund:innen – und möchten dir einen Einblick geben, welche Fragen typischerweise gestellt werden und wie du am besten reagierst.
Wenn du Hilfe bei deinem Fall brauchst, kannst du unser volles Angebot für ganz Österreich nutzen: Mit der korrekten Dokumentation deiner Krypto-Transaktionen in einem Krypto-Steuer-Tool wie CoinTracking oder Blockpit und unseren auf Krypto-Fälle spezialisierten Steuerexpert:innen, die die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, bieten wir dir ein Full-Service. Einfach Beratungstermin vereinbaren:

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Ergänzungsersuchen: Frist
Ein Ergänzungsersuchen gibt dir eine Frist vor, in der du antworten musst. Wichtig ist: Reagiere unbedingt! Ignorierst du ein Ergänzungsersuchen, riskierst du Schätzungen oder sogar finanzstrafrechtliche Konsequenzen – mehr dazu unten. Keine Sorge: In den meisten Fällen kannst du die Frist problemlos verlängern und dir so genug Zeit verschaffen, die Unterlagen ordentlich vorzubereiten.

Wann bekomme ich ein Ergänzungsersuchen vom Finanzamt?
In der Regel ergeht ein Ergänzungsersuchen im Zusammenhang mit einer von dir eingereichten Steuererklärung. Manchmal flattert so ein Schreiben aber auch nachträglich ins Haus, wenn ein Bescheid bereits ausgestellt wurde – im Zuge einer sogenannten „Nachbescheidkontrolle“. Wenn du einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit der Erstellung deiner Steuererklärung betraut hast, dann bekommt diese:r das Ergänzungsersuchen zur Beantwortung.
Muss ich wirklich auf das Ergänzungsersuchen reagieren?
Ja – unbedingt. Das Schreiben ist keineBitte, sondern eine formale Aufforderung im Rahmen des Abgabenverfahrens. Wenn du nicht reagierst, darf das Finanzamt deine Einkünfte schätzen – und diese Schätzungen fallen fast immer deutlich zu deinem Nachteil aus. Darüber hinaus kann ein fehlendes Mitwirken sogar finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Beachte
Ein Ergänzungsersuchen sollte man niemals ignorieren!
Wie kann ich auf ein Ergänzungsersuchen antworten?
Das Finanzamt erwartet eine schriftliche Antwort. Dafür gibt es zwei sichere Wege:
- Über FinanzOnline – der schnellste und gängigste Weg. Hier kannst du deine Antwort elektronisch hochladen und auch Anlagen in PDF-Form übermitteln.
- Eingeschrieben per Post – empfehlenswert, wenn du die Unterlagen ohnehin in Papierform hast oder einen zusätzlichen Nachweis über den fristgerechten Versand möchtest.
Kann ich die Frist bei einem Ergänzungsersuchen verlängern lassen?
Ja, und das solltest du auch in Anspruch nehmen, wenn du merkst, dass die Zeit knapp wird. Ein begründeter Antrag über FinanzOnline genügt in den meisten Fällen. So hast du die Möglichkeit, die Daten sauber zusammenzustellen und Fehler zu vermeiden.
Tipp
Nutze die Möglichkeit zur Fristverlängerung! Aus der Praxis wissen wir: Hastige Antworten führen oft zu neuen Rückfragen und damit zu mehr Aufwand.
Welche Unterlagen bzw. Infos werden üblicherweise vom Finanzamt angefordert?
Besonders beim erstmaligen Erklären oder bei höheren Krypto-Einkünften wird oft nachgefragt. Typischerweise fragt das Finanzamt nach:
- Public Keys / Wallet-Adressen, um deine Transaktionen nachprüfen zu können
- CSV-Exporte von Börsen, also deine Transaktionshistorie
- API-Keys von Börsen um die Transaktionshistorie in ein Krypto-Steuertool einzuspielen
- Allgemeinen Nachweisen von Einkünften und Verlusten – hier bietet sich oft ein Steuerreport aus einem Krypto-Steuertool (Blockpit, CoinTracking) an
- Angaben zu den im Steuertool gewählten Einstellungen, wie z. B. Depottrennung (JA/NEIN) oder Methode der Anschaffungskostenermittlung (z. B. gleitendes Durchschnittspreisverfahren, FIFO etc)
Bin ich bei einem Ergänzungsersuchen verpflichtet, diese Krypto-Daten herauszugeben?
Ja. Im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht bist du dazu verpflichtet, die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die steuerliche Ermittlung notwendig sind. Das bedeutet: Auch wenn dir manche Daten sensibel vorkommen – du musst sie herausgeben, wenn das Finanzamt danach fragt.
Was, wenn das Finanzamt schon Informationen von Dritten zu meinen Kryptowährungen hat?
Das kommt in der Praxis durchaus vor. Typische Fälle sind:
- Meldungen von ausländischen Krypto-Plattformen oder -Börsen
- Anonyme Anzeigen bei der Behörde
In solchen Situationen hast du in der Regel das Recht auf Akteneinsicht. Damit kannst du nachvollziehen, welche Informationen dem Finanzamt bereits vorliegen.
Wichtig
Dieses Recht auf Akteneinsicht solltest du unbedingt nutzen, um nicht „im Blindflug“ zu antworten.
Ich habe Krypto bisher nicht oder falsch versteuert – was jetzt?
Viele machen sich genau in dieser Situation Sorgen. Grundsätzlich gilt:
- Ist das Ergänzungsersuchen allgemein gehalten und liegt noch keine konkrete „Entdeckung“ vor, kann eine Selbstanzeige noch möglich sein.
- Sobald das Finanzamt aber bereits konkrete Informationen hat, wird es heikel.
Hier gibt es keine Pauschalantwort – der Einzelfall ist entscheidend. Deshalb: Unbedingt sofort mit einem Steuerberater sprechen, bevor du selbst aktiv wirst. Hol dir Unterstützung: Unser Team erstellt regelmäßig Krypto-Selbstanzeigen und steht dir gerne zur Seite – gleich Termin vereinbaren:

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Wie kann mir ein Steuerberater für Kryptowährungen nun helfen?
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax bereits seit Jahren auf den Krypto-Bereich spezialisiert und kann dir alle deine Fragen zu Ergänzungsersuchen und dem besten Vorgehen für deinen Fall beantworten. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen questr.io können wir dir auch dabei helfen deine Krypto-Daten richtig zu dokumentieren und die relevanten Zahlen für das Finanzamt zu berechnen.
Damit wir Krypto-Anleger:innen in ganz Österreich unterstützen können, haben wir unsere Online-Steuerberatung etabliert, wo wir in einem Video-Call deine Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise vereinbaren, solltest du konkrete Unterstützung benötigen.

Natalie Enzinger
Crypto Tax Advisor
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Informat