Woher weiß das Finanzamt von deinen Kryptowährungen und was kannst du tun, um dich vor einer Strafe zu schützen? Alles zum Thema Krypto-Steuer umgehen und Selbstanzeige in Österreich: Krypto-Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Strafverfahren und wo du Hilfe bekommst!
Hilfe bei Krypto-Selbstanzeigen
Unser Team ist seit Jahren darauf spezialisiert, Krypto-Selbstanzeigen für Steuerpflichtige in ganz Österreich zu erstellen und mit dem Finanzamt abzuwickeln. Da das österreichische Finanzamt spätestens ab 2026/2027 Meldungen von Krypto-Plattormen aus aller Welt zur Identität ihrer Nutzerinnen und Nutzer bekommen wird, raten wir aktuell dringend dazu, sich bei uns zu melden, falls Krypto-Gewinne und Krypto-Einkünfte nicht versteuert wurden. Jetzt Termin vereinbaren:
Teilen Krypto-Plattformen Kunden-Daten mit dem Finanzamt?
In den nächsten Jahren (ab 2026) wird das Finanzamt automatisch von deinen Beständen und Aktivitäten auf Krypto-Plattformen erfahren, da in den letzten Jahren neue Regulierungen auf den Weg gebracht wurden. Die aktuell wichtigsten haben wir hier im Detail zusammengefasst:
CARF: Das Crypto Assets Reporting Framework erklärt
Es ist außerdem bekannt, dass die Finanzbehörden jetzt schon Daten-Auskünfte von Krypto-Plattformen fordern können. Im Sommer 2023 zum Beispiel erhielten die deutschen Finanzbehörden ein Datenpaket von der Krypto-Plattform bitcoin.de.
Es ist üblich, dass die deutschen Finanzbehörden, oder auch anderer Länder, solche Erkenntnisse mit dem österreichischen Finanzamt teilen.
Krypto-Steuerhinterziehung: Wie kann ich mich vor einer Strafe schützen?
Wir empfehlen allen Krypto-Anleger:innen in Österreich, die ihre Einkünfte bisher nicht versteuert haben, das möglichst rasch nachzuholen. Wer das rechtzeitig mit einer Selbstanzeige erledigt, kann seine Steuerschulden im Regelfall straffrei nachzahlen.
Wenn das Finanzamt jedoch bereits über deine nicht versteuerten Krypto-Einkünfte Bescheid weiß – was in den nächsten Jahren der Fall sein wird – ist es meist zu spät um noch ohne Strafe davonzukommen. Aber auch in diesen Fällen kannst du von uns durch diesen Prozess begleitet werden.
Du kannst einfach einen Termin bei unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich buchen, um deinen individuellen Fall und eine mögliche Selbstanzeige zu besprechen: gemeinsam finden wir eine gute Lösung!
Ist eine Selbstanzeige nötig?
Solltest du in den letzten Jahren deine Krypto-Gewinne (Vorsicht – auch Gewinne beim Tausch von einer Kryptowährung in eine andere waren lange steuerpflichtig!) oder deine Krypto-Einkünfte (z.B. durch erzielte Rewards, Mining, etc.) nicht versteuert haben, ist wahrscheinlich eine Selbstanzeige nötig.
Kryptowährung Steuer umgehen: Ist das möglich?
Nein, wenn du zum Zeitpunkt deiner Einkünfte in Österreich gelebt hast, dann musst du deine Steuer auch hier bezahlen. Gerade der Fall von bitcoin.de zeigte auch, dass das Finanzamt zwar nicht immer sofort bei dir vor der Türe steht aber auch Jahre später noch anklopfen kann.
Da mit der beschlossenen Regulierung in den nächsten Jahren Krypto-Plattformen Details zu Accounts und ihren Nutzer:innen direkt an das österreichische Finanzamt melden werden, werden die Finanzbehörden leichter und schneller von nicht besteuerten Krypto-Einkünften erfahren.
Außerdem setzen Behörden vermehrt Forensik-Tools zur Auswertung von Blockchain-Daten ein. Da deine Blockchain-Transaktionsdaten nicht mehr gelöscht werden können, könnte das Finanzamt mit solchen Tools ziemlich genau nachvollziehen, was du jemals mit den Kryptowährungen auf deinen Wallets gemacht hast, sobald sie dir eine Adresse zuordnen können.
Strafhöhe: Was passiert, wenn man Einkünfte aus Kryptowährungen nicht versteuert?
Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige kannst du Strafen im Regelfall vermeiden. Wenn du deine Einkünfte wissentlich nicht versteuerst oder dich damit abfindest, dass du womöglich Steuern zahlen müsstest und es nicht tust, dann machst du dich der Abgabenhinterziehung strafbar. Erfährt das Finanzamt von dieser Abgabenhinterziehung, bevor du eine Selbstanzeige eingereicht hast, kommt es zu Strafen. Die Höhe der Strafe hängt davon ab:
- wie viele Jahre betroffen sind
- wie hoch der hinterzogene Steuerbetrag war
- ob du schon Mal Steuern hinterzogen hast
- ob du nur grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
Achtung
Vorsatz ist bereits das ernstlich für möglich halten einer Hinterziehung – wenn du also weißt, dass du wahrscheinlich Steuern zahlen müsstest und dich damit abfindest.
Krypto: Was passiert, wenn man keine Steuererklärung macht?
Gibst du gar keine Steuererklärung ab, obwohl du das eigentlich müsstest und zahlst dadurch die Steuer nicht, begehst du bei vorsätzlichem Verhalten ebenfalls eine Abgabenhinterziehung.
Wenn du Krypto-Einkünfte gehabt hast, und sich daraus eine Steuer ergibt, musst du grundsätzlich immer eine Steuererklärung abgeben.

Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin und anderen Krypto-Gewinnen?
Wir haben schon einzelne Möglichkeiten genannt. Das Finanzamt in Österreich kann auf verschiedensten Wegen von deinen Kryptowährungen erfahren, hier sind ein paar Beispiele:
- Eine Möglichkeit ist die Datenweitergabe von Börsen wie bei bitcoin.de in Deutschland.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung von Banken im Rahmen von Vorsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention, wenn du z.B. größere Summen auf ein Bankkonto ausgezahlt hast
- Es kann aber auch sein, dass im Rahmen einer anderen Überprüfung Daten von dir gefunden werden, die dann näher untersucht werden.
- Ein Klassiker sind auch Anzeigen aus dem Bekanntenkreis.
- Meldungen über die neuen Regulierungen DAC 8 und CARF – Krypto-Anbieter werden verpflichtet, Daten an die österreichische Finanzverwaltung zu liefern!
Wir haben in diesem Video nochmal alles zusammengefasst:
Krypto: Welche konkreten Schritte muss ich setzen, um einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen?
Am einfachsten kannst du einem Strafverfahren entgehen, indem du gemeinsam mit uns zuerst deine Krypto-Assets richtig dokumentierst (Datenaufbereitung) und wir dann im nächsten Schritt deine nicht versteuerten Gewinne berechnen. Als letzten Schritt bringen wir für dich eine Selbstanzeige beim Finanzamt ein. Solltest du auch noch Unterstützung beim Auszahlen von einer Krypto-Plattform auf dein Bankkonto brauchen, z.B. um deine Steuer nachzahlen zu können, helfen wir dir mit einem Mittelherkunftsnachweis.
In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche Kundinnen und Kunden in diesen Fällen begleiten und individuell unterstützen.
Wenn du Fragen zur korrekten Dokumentation von Kryptowährungen hast, dann vereinbare einen Termin für eine Steuertool-Beratung!
Wenn du weitere Fragen zu Besteuerung, Eintragung in deine Steuererklärung oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Steuerberatung bei unserer Expertin!
Kann das Finanzamt Kryptowährungen einsehen?
Abgesehen von jenen Daten, die Krypto-Plattformen an die Finanzbehörden weitergeben, gibt es noch die Blockchain-Daten. Wenn das Finanzamt dir deine Walletadresse(n) zuordnen kann, sieht es welche Bestände du hast (oder hattest), da die Blockchain öffentlich einsehbar ist.
Außerdem nutzen die österreichischen Behörden Forensik-Tools, die deine Aktivität auf der Blockchain im Detail analysieren können, und könnten nachvollziehen, wie lange du schon aktiv bist und wo steuerpflichtige Gewinne angefallen sein könnten.
Wie viel Steuer muss ich bei einer Selbstanzeige bezahlen?
Bei Selbstanzeigen gilt es Details in Bezug auf die unterschiedlichen Steuersätze und Steuerregeln zu beachten. Grundsätzlich werden deine nicht versteuerten Krypto-Einkünfte mit jenem Steuersatz und jenen Besteuerungsregeln besteuert, die im jeweils betroffenen Jahr galten.
In Österreich gab es mit den Jahren 2022 und 2023 große Änderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen. Je nachdem, welches Jahr von der Selbstanzeige betroffen ist, können ein anderer Steuersatz und auch andere Besteuerungsregeln Anwendung finden!
Wir haben dir in den nächsten Abschnitten die Eckpunkte nach Jahren zusammengefasst! Für individuelle Beratung buch‘ einfach unsere Online-Steuerberatung – persönlich und flexibel für ganz Österreich.
Krypto-Steuern bis inklusive 2021
Wenn du deine Krypto-Gewinne zum Beispiel von 2015 bis 2021 nicht versteuert hast, dann gelten die alten Besteuerungsregeln:
Bis zum Jahr 2021 sind Krypto-Gewinne mit dem progressiven Steuersatz (zwischen 0% und 55% je nach Einkommen) des betroffenen Jahres zu besteuern. Dies ist derselbe Steuersatz, der z.B. auch für nichtselbstständige Arbeit entrichtet werden muss, und richtet sich nach der Gesamthöhe deines Einkommens in einem Jahr.
Beachte
Auch die Steuerstufen im progressiven Steuersatz wurden in den letzten Jahren immer wieder angepasst.
Bis einschließlich 2021 galt außerdem, dass der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung besteuert wird. Das bedeutet, dass bei jedem Tauschvorgang zwischen Kryptowährungen oder zwischen Kryptowährung und Euro berechnet wurde, wie hoch dein Gewinn oder Verlust im Vergleich zu den Anschaffungskosten war.
Außerdem galt, dass Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden konnten.
Beachte
Mittlerweile zählt nur noch zum Altvermögen, was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde und dann länger als ein Jahr gehalten wurde. Diese Kryptowährungen können auch weiterhin steuerfrei verkauft werden.
Bei den Einkünften aus Kryptowährungen gab es die wichtige Unterscheidung zwischen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG) und Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG). Einkünfte aus Spekulationsgeschäften sind Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Kryptowährungen. Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG) ergeben sich hingegen üblicherweise, wenn du z.B. Belohnungen (Rewards) für etwas bekommen hast.
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt EUR 440,00 nicht überschreiten. Auch für Einkünfte aus Leistungen muss keine Steuer bezahlt werden, wenn ein Betrag von EUR 220,00 nicht überschritten wird.
Leider können Einkünfte aus Leistungen nicht mit Spekulationsverlusten ausgeglichen werden. Wenn du also in einem Jahr mit dem Verkauf von Kryptowährungen Verluste erlitten hast, kannst du diese bedauerlicherweise nicht verwerten und deine Einkünfte aus Leistungen werden wie vorgesehen besteuert.
Krypto-Steuern im Jahr 2022
Für Einkünfte ab dem 1. März 2022 gelten neue Besteuerungsregeln. Du kannst auch beantragen, dass die neuen Besteuerungsregeln bereits ab dem 1. Jänner 2022 gelten.
Das Wichtigste: Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen werden nicht mehr besteuert. Erst wenn du deine Kryptowährungen in Euro (oder eine andere Fiat-Währung) tauscht, werden Gewinne oder Verluste berechnet und diese müssen versteuert werden.
Ebenso fällt in die Besteuerung, wenn du deine Kryptowährungen in NFTs tauscht, oder mit Kryptowährungen für etwas bezahlst, z.B. Dienstleistungen und Waren. In diesen Fällen wird ebenso berechnet, ob du deine Kryptowährungen mit Gewinn oder Verlust veräußert hast.
Beachte
Ab 2022 zählen Krypto-Einkünfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden idR wie andere Kapitaleinkünfte mit dem Steuersatz von 27,5% besteuert (nicht mit dem progressiven Steuersatz wie in den Jahren davor).
Ab 2022 ist es, anders als bis 2021, außerdem möglich, laufende Einkünfte (Lending-Rewards u.ä.) mit Verlusten aus Kryptowährungsverkäufen (gegen Fiat-Währung, siehe oben) im gleichen Kalenderjahr gegenzurechnen.
Außerdem können ab 2022 Krypto-Einkünfte mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sofern sie dem gleichen Steuersatz unterliegen (z.B. Gewinne/Verluste aus Aktien). Das heißt, du kannst hier einen Verlustausgleich durchführen und vielleicht sogar zu viel bezahlte KESt im Wege der Steuererklärung rückerstattet bekommen.
Alles zum Thema Verlustausgleich, haben wir dir hier zusammengefasst: Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
Krypto-Steuern ab dem Jahr 2023
Falls du deine Krypto-Einkünfte nicht in deiner Steuererklärung angibst, gilt bei einer Selbstanzeige in späteren Jahren, dass ab 2023 die Anschaffungskosten mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren berechnet werden.
Diese Berechnungsmethode haben wir hier erklärt: Krypto Steuern berechnen: Gleitender Durchschnittspreis
Ansonsten gelten ab dem Jahr 2023 die gleichen Steuerregeln, wie im Jahr 2022. Mehr Infos dazu findest du in unserem kostenlosen Krypto Steuer Guide!

Was für alle Jahre gilt
- NFTs können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Für Verkäufe innerhalb der Jahresfrist gilt der progressive Einkommenssteuersatz.
- Verluste aus Kryptowährungen bzw. Kapitalvermögen können nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden.
- Altvermögen, das vor dem 1.3.2021 gekauft wurde, kann auch später noch steuerfrei verkauft werden (sofern es länger als ein Jahr gehalten wurde).
- Es fallen sogenannte Anspruchszinsen an, wenn man Steuern zu spät bezahlt, wie es bei einer Selbstanzeige der Fall ist. In manchen Fällen setzt das Finanzamt auch einen Verspätungszuschlag fest.
- Der ausstehende Steuerbetrag muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides an das Finanzamt überwiesen werden.
Du hast noch Fragen zu deinem konkreten Fall? Buch‘ einfach eine Online-Steuerberatung mit unseren auf Krypto-Einkünfte spezialisierten Steuerberater:innen!
Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?
Wenn du steuerpflichtige Einkünfte aus Kryptowährungen hast, dann musst du die in der Steuererklärung des Jahres angeben, in denen die Gewinne und Einkünfte angefallen sind. Welche Gewinne und Einkünfte steuerpflichtig sind, kannst du ganz einfach auf unserer Website nachlesen.

Wie prüft das Finanzamt Krypto-Gewinne?
Im Rahmen einer Überprüfung musst du alle relevanten Unterlagen offenlegen.
Das heißt, dass du Börsenauszüge, Wallet-Adressen und andere relevante Daten dem Finanzamt zur Überprüfung zur Verfügung stellen musst. Wir unterstützen dich dabei, deine gesamte Transaktionshistorie für die Besteuerung aufzubereiten und steuerpflichtige Gewinne und Einkünfte zu berechnen.
Wie kann mir ein Steuerberater für Kryptowährungen nun helfen?
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax bereits seit Jahren auf den Krypto-Bereich spezialisiert und kann dir natürlich deine Fragen beantworten. Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen questr.io können wir dir auch dabei helfen deine Krypto-Daten richtig zu dokumentieren und die relevanten Zahlen für deine Steuererklärung zu berechnen.
Damit wir Krypto-Anleger:innen in ganz Österreich unterstützen können, haben wir unsere Online-Steuerberatung etabliert, wo wir in einem Video-Call deine Fragen beantworten und die weitere Vorgehensweise vereinbaren, solltest du konkrete Unterstützung benötigen.
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.
Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Instagram, X und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.

Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.