Wie sind Rückzahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Mt. Gox in Österreich zu versteuern und wie kannst du sie korrekt in dein Krypto-Steuertool eintragen? Das alles besprechen wir in diesem Beitrag.
Mt. Gox und das Insolvenzverfahren
Mt. Gox, einst die weltweit größte Bitcoin-Börse, war eine japanische Plattform, die 2010 gegründet wurde und in den frühen Jahren des Kryptowährungsmarktes eine zentrale Rolle spielte. Im Jahr 2014 erschütterte die Nachricht von einem massiven Hack die Kryptowelt: Mt. Gox meldete, dass über 850.000 Bitcoin (damals rund 450 Millionen US-Dollar wert) aufgrund von Sicherheitslücken gestohlen worden waren.
Zu diesem Zeitpunkt lag der Wert eines Bitcoin bei etwa 450 bis 500 US-Dollar. Dieser Vorfall führte zur Insolvenz von Mt. Gox und hinterließ Tausende von Kundinnen und Kunden, die ihre Bitcoin verloren hatten und um Rückzahlungen kämpften.
Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzungen und komplexen Insolvenzverfahren wurde ein Plan entwickelt, um die verbleibenden Vermögenswerte von Mt. Gox an die Gläubiger zurückzuzahlen. Im Jahr 2023, fast ein Jahrzehnt nach dem Vorfall, begann die Auszahlung von Bitcoin an berechtigte Kundinnen und Kunden. In diesem Beitrag analysieren wir, wie diese Auszahlungen steuerlich zu behandeln sind und wie sie in einem Krypto-Steuertool erfasst werden sollten.
Steuerliche Einordnung der Mt. Gox Rückzahlungen
Vorab sei gesagt, dass seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine spezifischen Aussagen zur steuerlichen Behandlung von Rückzahlungen aus der Insolvenz von Mt. Gox vorliegen. Es besteht daher eine gewisse Rechtsunsicherheit.
Für die steuerliche Beurteilung muss untersucht werden, wie das Vertragsverhältnis zwischen Mt. Gox und den Kunden gestaltet war. Eine Analyse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mt. Gox zeigt, dass die Plattform Bitcoins im Namen und im Auftrag ihrer Kunden verwahrt hat. Dies deutet darauf hin, dass Mt. Gox als Verwahrer auftrat.
Wenn Bitcoins im Namen und im Auftrag des Kunden verwahrt werden, so besteht in der Regel ein sogenanntes Aussonderungsrecht. Dies bedeutet, dass die Bitcoins nicht in die Insolvenzmasse fallen, sondern an ihren rechtmäßigen Eigentümer herausgegeben werden müssen. Die Rückzahlung der Bitcoin von Mt. Gox an den Kunden stellt somit kein steuerliches Ereignis dar, da der Kunde lediglich seine bereits im Eigentum befindlichen Bitcoins zurückerhält. Hinsichtlich der Anschaffungskosten und des Anschaffungszeitpunkts bleibt es beim ursprünglichen Erwerb.
Da der Erwerb der zurückerhaltenen Bitcoins vor dem 01.02.2021 erfolgte, handelt es sich dabei um Krypto-Altvermögen. Solches Krypto-Altvermögen kann steuerfrei verkauft werden, da die Haltefrist von einem Jahr überschritten ist. Der Veräußerungsgewinn ist daher nicht zu besteuern.
Auch bei einem Tausch der Bitcoins in andere Kryptowährungen bleibt die steuerliche Behandlung unverändert: Es handelt sich um die Veräußerung von Krypto-Altvermögen, die nicht besteuert wird. Als Anschaffungskosten der neuen Kryptowährung wird der Marktwert der hingegebenen Bitcoins im Zeitpunkt des Tauschvorgangs angesetzt.
Um die Eigenschaft als Krypto-Altvermögen nachzuweisen – auch im Rahmen von Mittelherkunftsüberprüfungen – ist es wichtig, dass der ursprüngliche Anschaffungsvorgang durch Belege oder Transaktionsverläufe dokumentiert wird.
Eintragung der Mt. Gox Rückzahlungen in ein Krypto-Steuertool
Du kannst in deinem Steuertool (z.B. CoinTracking oder Blockpit) ein eigenes Wallet für deine Mt. Gox Transaktionen inklusive Ein- und Auszahlungen anlegen. Damit die Altvermögens-Eigenschaft erhalten bleibt, müssen die dort verwahrten BTC mit dem damaligen Anschaffungszeitpunkt eingetragen werden. Von diesem erstellen Mt. Gox-Wallet aus trägst du dann die BTC-Auszahlung ein, wenn die BTC an ein anderes deiner Wallets transferiert werden. Dort sollte dann eine Einzahlung aufscheinen.
Falls du dabei Hilfe brauchst, nutz einfach unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools!
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Wenn du noch mehr Infos brauchst oder Unterstützung bei der steuerlichen Abwicklung deiner Krypto-Transaktionen suchst, schau einfach bei uns vorbei! Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisiert am 22.07.2024
Wie viel Steuer fällt in Österreich auf NFTs und Bitcoin Ordinals an? NFTs und Bitcoin Ordinals sind spezielle Krypto-Assets, die sich von dem unterscheiden, was in Österreich steuerlich als Kryptowährung gilt. Welche speziellen Steuerregeln hier gelten können, besprechen wir in diesem Artikel.
Warum werden NFTs anders besteuert als Kryptowährungen?
NFTs (Non-Fungible-Tokens) sind Krypto-Assets, die nicht fungibel, also nicht beliebig austauschbar sind. NFTs sind also einzigartige Krypto-Assets.
NFTs gelten für die Steuer in Österreich nicht als Kryptowährungen, da sie kein allgemein akzeptiertes Tauschmittel sind. Diese Tauscheigenschaft trifft auf Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere Currency Tokens zu, ebenso wie auf Stablecoins.
Wie werden NFTs in Österreich besteuert?
NFTs repräsentieren „nicht-fungible“ bzw. „nicht-vertretbare“ Sachen, bei denen es nach allgemeiner Verkehrsauffassung auf die besondere Eigenschaft des einzelnen Stücks ankommt. NFTs dienen in der Regel als Echtheitszertifikate bzw. als digitale Besitznachweise von immateriellen Gütern (z.B. digitalen Kunstwerken).
Durch die Übertragung des NFTs wird in der Regel das Eigentumsrecht an jener nicht-vertretbaren Sache übertragen, die durch den NFT repräsentiert wird. Auch wenn NFTs getauscht werden können, haben sie nicht die Funktion eines „Tauschmittels“ und fallen somit nicht unter den steuerlichen Begriff der Kryptowährung.
Es muss zwischen Kauf- und Verkauf von NFTs im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung („NFT-Investor“) und dem gewerblichem NFT-Handel unterschieden werden.
Kauf und Verkauf von NFTs im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung: Steuern für „NFT-Investoren“
Wird ein NFT länger als 1 Jahr gehalten fällt keine Steuer an. Wird ein NFT vor Ablauf eines Jahres wieder verkauft, muss der Gewinn aus diesem Verkauf mit dem progressiven Einkommenssteuersatz (Tarifsteuersatz zwischen 0% und 55%) versteuert werden. Solche Gewinne sind in der Kennzahl 801 in der Einkommensteuererklärung einzutragen.
Um diesen Gewinn zu berechnen, kann man NFTs in ein Krypto-Steuertool wie CoinTracking oder Blockpit eintragen. Im jeweiligen Steuerbericht wird dann ausgewiesen, wie hoch jener Gewinn ist, der mit dem progressiven Einkommenssteuersatz zu versteuern ist.
Wenn du bei der Auswahl oder Bedienung eines Krypto-Steuertools Hilfe brauchst, melde dich einfach bei unserer Krypto-Steuertool-Beratung für ganz Österreich:
Es muss auch beachtet werden, dass ein NFT-Kauf mit Kryptowährung üblicherweise ein steuerpflichtiges Ereignis ist. Beim NFT-Kauf mit Kryptowährungs-Altvermögen (vor dem 01.03.2021 gekauft und über 1 Jahr gehalten), fällt keine Steuer auf die Wertsteigerung der hingegebenen Kryptowährung an.
Bei Kryptowährungs-Neuvermögen (angeschafft ab 01.03.2021) handelt es sich bei NFT-Käufen immer um einen steuerpflichtigen Vorgang in Bezug auf die Kryptowährung: die Wertsteigerung der hingegebenen Kryptowährung wird mit 27,5 % versteuert.
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen für den Kauf von NFTs sind in der Steuererklärung in der Kennzahl 174 in der Beilage für Kapitalvermögen einzutragen. Sollte es zu Verlusten kommen, sind diese in KZ 176 einzutragen.
Alles zum richtigen Eintragen von Krypto-Gewinnen in die Steuererklärung findest du hier und in unserem kostenlosen E-Book: Krypto Steuer Österreich: Kompletter Guide, einfach erklärt!
Wird das NFT dann wieder in eine Kryptowährung zurückgetauscht, fällt je nachdem, ob das NFT kürzer oder länger als ein Jahr gehalten wurde, Einkommenssteuer bzw. keine Steuer an.
Steuern bei gewerblichem NFT-Handel
Ein gewerblicher NFT-Handel kann vorliegen, wenn jemand NFTs nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig und planmäßig kauft und verkauft, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen.
Es reicht unseres Erachtens jedoch nicht aus, nur häufig NFTs zu handeln. Es müssen zusätzliche Merkmale wie das Anbieten der NFTs an die breite Öffentlichkeit oder Tätigkeiten im fremden Namen hinzukommen.
Ein typischer privater NFT-Investor, der lediglich sein eigenes Vermögen verwaltet, wird normalerweise nicht als Gewerbetreibender eingestuft, selbst wenn er viele Transaktionen durchführt. Entscheidend ist das Gesamtbild und ob die Tätigkeit nach allgemeiner Auffassung einem Gewerbebetrieb ähnelt. Es ist immer anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen, ob ein gewerblicher NFT-Handel vorliegt.
Sollte ein gewerblicher NFT-Handel vorliegen, dann sind Gewinne aus der Veräußerung von NFTs als Betriebseinnahmen in der Einkommensteuererklärung zu erfassen und unterliegen im Rahmen der Gewinnermittlung bei einem Einzelunternehmer dem progressiven Einkommenssteuersatz (Tarifsteuersatz zwischen 0% und 55%). Neben der Einkommensteuer ist beim gewerblichen NFT-Handel auch die Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Falls du Fragen zum gewerblichen NFT-Handel hast, melde dich einfach bei unserer Online-Steuerberatung für Krypto-Assets!
Was sind Bitcoin Ordinals?
Mit Ordinals (ordinal inscriptions) können digitale Inhalte (z.B. digitale Sammelbilder) auf der Bitcoin Blockchain festgeschrieben werden. Das funktioniert, indem diese Inhalte in ein bestimmtes Satoshi (der kleinsten Bitcoin-Einheit) eingebettet werden. Dieses Satoshi kann prinzipiell weiterhin als kleinster Teil eines Bitcoins gehandelt oder zum Bezahlen von Gebühren genutzt werden.
Im Unterschied zu NFTs auf Ethereum werden Ordinals direkt in der Bitcoin-Blockchain gespeichert und sind somit Teil der normalen Bitcoin-Transaktionen. Ob ein Satoshi eine Ordinal enthält, kann mit speziellen Blockchain-Explorern festgestellt werden. Beim Kauf und Verkauf von Bitcoins werden Ordinals automatisch mit den Satoshis übertragen. Es ist also möglich, dass man unwissentlich Satoshis mit Ordinals erwirbt oder verkauft.
Der Handel von Ordinals funktioniert über Marktplätze wie z.B. Magic Eden, OKX, Unisat oder Gamma. Verkäufer bieten dort ihre Ordinals zum Verkauf an. Wenn sich Verkäufer und Käufer auf einen Preis in Bitcoin für den Ordinal einigen, so sendet der Käufer den vereinbarten Preis in Bitcoin (normale Bitcoin-Transaktion). Sobald der Verkäufer den vereinbarten Preis in Bitcoin erhalten hat, überträgt er den Satoshi mit dem angehefteten Ordinal an den Käufer. Dies geschieht ebenfalls durch eine normale Bitcoin-Transaktion, bei der der spezifische Satoshi mit dem Ordinal an die Wallet-Adresse des Käufers gesendet wird.
Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin Ordinals
Die österreichische Finanzverwaltung hat sich noch nicht zu Bitcoin Ordinals geäußert. Eine Einordnung von Bitcoin Ordinals als Kryptowährungen im Sinne des EStG scheidet unseres Erachtens, ähnlich wie bei NFTs, mangels Akzeptanz als Tauschmittel aus. Auch wenn sich Bitcoin Ordinals technisch von NFTs auf Ethereum unterscheiden, können sie unseres Erachtens steuerlich wie NFTs behandelt werden.
Sowohl NFTs als auch Bitcoin Ordinals repräsentieren „nicht-fungible“ bzw. „nicht-vertretbare“ Wirtschaftsgüter, bei denen es nach allgemeiner Verkehrsauffassung auf die besondere Eigenschaft des einzelnen Stücks ankommt.
So wie bei einem NFT muss auch bei Bitcoin Ordinals in wirtschaftlicher Betrachtungsweise analysiert werden, welcher Werte durch den „Satoshi“ repräsentiert wird. Durch die Übertragung des Satoshis, der die Bitcoin Ordinal beinhaltet, wird idR das Eigentumsrecht an jenem nicht-vertretbaren Wirtschaftsgut übertragen. Dass der Satoshi eine fungible bzw. vertretbare Sache ist, spielt bei der steuerlichen Beurteilung keine Rolle, da er nur als „Übertragungsmedium“ dient; wirtschaftlich ist auf das durch den Satoshi repräsentierte Wirtschaftsgut abzustellen.
Die oben zu den NFTs steuerlich getätigten Aussagen können daher unseres Erachtens auch auf Bitcoin Ordinals angewendet werden. Wird daher ein Bitcoin Ordinal mit Bitcoin erworben, so liegt eine Veräußerung der Kryptowährung Bitcoin und eine Anschaffung von Bitcoin Ordinal vor. Allfällige Wertsteigerungen der hingegebenen Bitcoins (sofern nach dem 01.03.2021 erworben) sind mit Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern. Als Anschaffungskosten für den Bitcoin Ordinal ist der Eurowert der hingegebenen Bitcoins anzusetzen.
Werden Bitcoin-Ordinals innerhalb der Jahresfrist gem § 31 EStG mit Wertsteigerung veräußert, so unterliegen die Gewinne als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG) dem progressiven Einkommensteuertarif (Tarifsteuersatz 0%-55%). Bei Veräußerung außerhalb der Jahresfrist fällt keine Steuer an.
Die Aussagen zum gewerblichen NFT-Handel oben gelten sinngemäß auch für einen Handel mit Bitcoin Ordinals.
Wie kann man Bitcoin Ordinals in ein Krypto-Steuer-Tool wie Blockpit oder CoinTracking eintragen?
Bei neuen Krypto-Assets kann es eine gewisse Zeit dauern, bis diese automatisch korrekt in ein Steuertool importiert werden können. Daher ist wichtig, sowohl in Blockpit als auch in CoinTracking zu überprüfen, ob deine Ordinals zum einen überhaupt vom Tool erkannt wurden und zum anderen, ob sie wie ein NFT kategorisiert wurden.
Außerdem sollten die erworbenen Ordinals mit dem jeweils bezahlten Preis verknüpft sein (z.B. über einen Trade), sodass die Ordinals die korrekten Anschaffungskosten aufweisen. Hier kann es nötig sein, deine Transaktionen in deinem Steuertool manuell zu bearbeiten.
Wenn du hierbei Hilfe brauchst, wende dich am besten an unsere Online-Beratung für Krypto-Steuer-Tools, wo wir in Video-Calls deine konkreten Probleme in Blockpit oder CoinTracking lösen können.
Du hast noch mehr Fragen zur Besteuerung deiner Krypto-Assets?
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen für Österreich, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht! Hier geht’s zu unseren Dienstleistungen!
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Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung.
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Wer sich in Österreich Krypto-Gewinne auszahlen lassen möchte, kann überlegen, sich mit Kryptowährung direkt Gutscheine, Waren oder Immobilien zu kaufen. Dabei gibt es viel zu beachten – hier haben wir die wichtigsten Tipps zu Steuern, Dokumentationspflichten und Gefahren für dich zusammengefasst.
Darf man mit Kryptowährung in Österreich Gutscheine und Waren kaufen?
Ja, natürlich können mit Kryptowährungen Waren und Gutscheine gekauft werden, sofern der Verkäufer der Waren oder Gutscheine Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert. Zu beachten ist jedoch, dass die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren und Gutscheinen zum Anfallen von Steuern führen kann, worauf wir in den nächsten Abschnitten genauer eingehen.
Kann man in Österreich Immobilien mit Kryptowährung erwerben?
Ein direktes Investment in Immobilien mittels Kryptowährungen, bei dem man als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen wird, ist mit erheblichem rechtlichem Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden und daher in der Praxis in Österreich kaum relevant.Häufiger anzutreffen sind jedoch Modelle, bei denen Investor:innen über Security Tokens, die als Genussrechte ausgestaltet sind, in Kapitalgesellschaften investieren können, die wiederum in Immobilienprojekte investieren. Ein Beispiel für ein solches Modell in Österreich ist Brickwise.
Da die Besteuerung solcher Genussrechtsmodelle stark von der Ausgestaltung abhängt – insbesondere davon, ob Investor:innen als Eigenkapitalgeber:innen oder Fremdkapitalgeber:innen eingestuft werden – ist es empfehlenswert, vor einer Investition eine steuerliche Beratung zu dem jeweiligen Modell in Anspruch zu nehmen. Gerne kannst du eine Online-Steuerberatung zu diesem Thema bei uns buchen.
Kann man sich Krypto-Gewinne einfach auf sein Bankkonto auszahlen lassen?
Ja, Banken in Österreich erhalten immer wieder Überweisungen von Krypto-Plattformen, wo sich Personen ihre Gewinne in Euro auszahlen lassen. Bei höheren oder häufigen Auszahlungen kommt es seitens der Banken häufig zu Nachfragen, was die Herkunft der Mittel angeht.
Banken in Österreich sind verpflichtet, diese Informationen von ihren Kund:innen einzuholen. Da Aktivitäten in der Krypto-Welt sehr komplex sein können, erstellen unsere Compliance-Expert:innen regelmäßig erfolgreich Mittelherkunftsnachweise für unsere Kund:innen, um die legale Herkunft von Krypto-Assets zu belegen.
Ganz wichtig: Banken fragen in diesem Zusammenhang auch danach, ob du deine Krypto-Gewinne versteuert hast. Falls du deine Krypto-Gewinne noch nicht versteuert hast, kannst du das mit einer strafbefreienden Selbstanzeige nachholen. Wir helfen dir! Lies hier weiter: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.
Dinge mit Kryptowährung kaufen: Wie viel Steuer fällt an?
Die Verwendung von Kryptowährungen für die Bezahlung von Waren ist mit einem Tausch in FIAT-Währung gleichzusetzen. Das bedeutet, dass im Falle von Neuvermögen (ab 01.03.2021 erworbene Kryptowährung) ein Gewinn (Differenz zwischen Eurowert im Zeitpunkt der Verwendung als Zahlungsmittel abzüglich Anschaffungskosten) mit 27.5% zu besteuern ist.
Diesen Gewinn musst du in deiner Steuererklärung erfassen. Sollte es zu einem Verlust kommen, dann können solche Verluste mit anderen Gewinnen aus Verkäufen von Kryptowährungen (oder anderen Kapitalerträgen – siehe KESt-Verlustausgleich) innerhalb des Kalenderjahres selbstverständlich ausgeglichen werden.
Solltest du Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 erworben wurden (Altvermögen), für den Kauf von Waren verwenden, so ist ein Gewinn nicht zu besteuern.
Gutscheine mit Kryptowährung kaufen: Wird das in Österreich besteuert?
Auch die Verwendung von Kryptowährungen für den Kauf von Gutscheinen ist mit einem Tausch in FIAT-Währung gleichzusetzen. Es gelten die gleichen Besteuerungsregeln wie bei Kauf von Waren mit Kryptowährungen (siehe oben): Wenn der Euro-Wert der Kryptowährung, die du für den Gutschein-Kauf verwendest, höher ist als die Anschaffungskosten dieser Kryptowährung und du sie nach dem 28.02.2021 erworben hast, fallen Steuern an
Da Gewinne aus Krypto-Verkäufen (bzw. die Anschaffungskosten) seit dem Steuerjahr 2023 mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren berechnet werden, empfehlen wir die Nutzung von Krypto-Steuertools wie Blockpit oder CoinTracking.
Du brauchst Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Steuertools für dein Krypto-Portfolio? Du brauchst Unterstützung, um Transaktionen richtig einzutragen oder Fehler im Steuertool zu beheben? Unsere Krypto-Daten-Spezialisten helfen in Video-Calls für ganz Österreich!
Fällt Steuer an, wenn ich Waren oder Gutscheine mit Krypto im Ausland kaufe?
Ja, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hast, fällt unabhängig davon ob du Waren oder Gutscheine im In- oder Ausland kaufst, Steuer an, sofern Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, dafür verwendet werden.
Dokumentationspflichten beim Kauf von Waren und Gutscheinen mit Kryptowährung
Alle Verkäufe von Kryptowährungen für den Kauf von Waren und Gutscheinen müssen entsprechend dokumentiert werden. Die Dokumentation hat in gleicher Weise wie für andere Kryptowährungstransaktionen zu erfolgen. Bei Verwendung eines Steuertools ist es wichtig die entsprechend richtige Klassifikation zu verwenden.
Für Fragen zur Nutzung von Krypto-Steuertools in Österreich, kannst du dich gerne an unsere Krypto-Steuertool-Beratung wenden!
Wie trägt man diese Krypto-Gewinne in die Steuererklärung ein, die sich aus dem Kauf von Waren oder Gutscheinen ergeben?
Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen für Waren und Gutscheine sind in der Kennzahl 174 in der Beilage für Kapitalvermögen einzutragen. Sollte es zu Verlusten kommen, sind diese in KZ 176 einzutragen.
Alles zum richtigen Eintragen von Krypto-Gewinnen in die Steuererklärung findest du hier und in unserem kostenlosen E-Book: Krypto Steuer Österreich: Kompletter Guide, einfach erklärt!
Was passiert, wenn man diese Krypto-Gewinne in Österreich nicht versteuert?
Wer seine Krypto-Einkünfte nicht versteuert, kann eine Abgabenhinterziehung begehen. Zu beachten ist hier zum Beispiel wie viele Jahre betroffen sind, wie hoch der hinterzogene Steuerbetrag ist und ob du vorsätzlich gehandelt hast.
Solange das Finanzamt jedoch noch keine Ermittlungsschritte gegen dich gesetzt hat, kannst du deine ausstehende Steuerschuld mit einer Selbstanzeige straffrei nachzahlen! Wir begleiten regelmäßig Personen bei Selbstanzeigen. Informiere dich in einer Online-Steuerberatung – persönlich und flexibel für ganz Österreich.
Mögliche Gefahren durch Krypto-Betrug
Bei Angeboten bei denen man mit Kryptowährung für Waren und Gutscheine bezahlen kann, sollten auch erfahrene Krypto-Investor:innen besondere Vorsicht walten lassen. Wir haben als Unterstützung eine Liste mit den aktuell häufigsten und überzeugendsten Krypto-Betrugsmaschen, inklusive Beispiele, zusammengestellt. Wenn du noch nicht von falschen Kryptowährungen, Fake-Plattformen, Pig Butchering oder Address Poisoning gehört hast, lies unbedingt hier weiter!
Noch mehr Fragen?
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht!
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Wie werden Metals (Edelmetalle), Krypto-Indizes (BCIs), Commodities (Rohstoffe), Stocks (Aktien und ETFs) und Cash Plus von Bitpanda in Österreich besteuert? Bei Bitpanda kann man, abgesehen von Kryptowährungen, in verschiedene weitere Asset-Klassen investieren. Wie du diese Anlagen in Österreich versteuern musst, erklären wir dir hier!
Bitpanda Kryptowährungen
Auf Bitpanda kannst du Kryptowährungen kaufen und verkaufen, ohne ein eigenes Wallet auf einer Blockchain einrichten zu müssen. Bitpanda verwahrt für dich als Treuhänder die Kryptowährungen in deinem Namen.
Du bist also als Treugeber jederzeit wirtschaftlicher Eigentümer deiner Kryptowährungen und kannst deine Kryptowährungen auch auf externe Wallets – sofern technisch von Bitpanda vorgesehen – außerhalb des Bitpanda Systems übertragen. Im Falle einer Insolvenz von Bitpanda steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Kryptowährungen ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu, d.h. der Kunde bzw. die Kundin kann die Übergabe der ihm bzw. ihr zurechenbaren Kryptowährungen fordern.
Wie werden Kryptowährungen, die auf Bitpanda ge- und verkauft werden, besteuert?
Als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen gelten grundsätzlich alle Gewinne und Verluste aus der Veräußerung gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) sowie dem Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen).
Explizit ausgenommen von der Besteuerung ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung. In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die erhaltene Kryptowährung zu übertragen, d.h. die gesamte Wertsteigerung wird dadurch erst bei einer späteren Veräußerung gegen FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) besteuert. Bitpanda hat ab 01.01.2024 die Verpflichtung von solchen Gewinnen die Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5% einzubehalten.
Zusätzliche Details findest du hier – Krypto steuereinfach in Österreich: KESt bei Bitpanda
Bitpanda Metals (Edelmetalle)
Bei Bitpanda Metals kannst du Gold, Silber, Platin und Palladium kaufen und in deinem Account digital verwahren. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) erwirbt der Kunde bzw. die Kundin durch Kauf von sogenannte „M-Token“ Miteigentum an den bei einem externen Tresorbetreiber gehaltenen Edelmetallen. Die Halter von M-Token haben keinen Anspruch auf Lieferung des physischen Edelmetalls durch den Tresorbetreiber oder Bitpanda.
Laut AGB stellen M-Token kein Wertpapier, Zertifikat, Differenzkontrakt oder sonstiges Finanzinstrument dar. Im Falle der Insolvenz steht dem Kunden bzw. der Kundin als Eigentümer der Edelmetalle – wie bei Kryptowährungen (siehe oben) – ein Aussonderungsrecht gegen die Insolvenzmasse zu.
Können für Bitpanda Metals in Österreich Steuern anfallen?
Aus unserer Sicht ist das Investment in Bitpanda Metals aufgrund der Ausgestaltung als Miteigentum und dem zustehenden Aussonderungsrecht im Falle einer Insolvenz mit einer direkten Investition in physische Edelmetalle vergleichbar. Folgt man dieser Rechtsansicht, fallen Einkünfte aus der Veräußerung von Bitpanda Metals unter die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und sind nur dann mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.
Es ist aber zu beachten, dass von Seiten des Finanzministeriums (BMF) Aussagen in den Einkommenssteuerrichtlinien bestehen, dass, solange du dir das physische Edelmetall nicht liefern lässt und dieses dann verkaufst, es sich immer um ein Zertifikat (= Derivat) auf das Edelmetall handelt. Somit liegt, wenn es keine (bzw. eine nur theoretische) Möglichkeit gibt, dass du dir das Edelmetall liefern lässt, laut dieser Ansicht immer ein Zertifikat vor. Hinweis: Der Gewinn aus dem Verkauf wäre dann in Österreich – unabhängig von einer Behaltedauer – mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zu besteuern und in der Steuererklärung zu deklarieren. Ein automatischer KESt-Abzug gilt derzeit nicht für solche Derivate.
Bitpanda Krypto-Indizes (BCIs)
Beim Produkt „Krypto-Index“ können Kund:innen laut AGB mit einem Klick mehrere Kryptowährungen nach einem vorab definierten Aufteilungsschlüssel kaufen. So kann man relativ einfach in diverse Kryptowährungen investieren.
Es stehen Bitpanda Crypto Index 5 („BCI5“), Bitpanda Crypto Index 10 („BCI10“), Bitpanda Crypto Index 25 („BCI25“) und andere Index-Produkte zur Verfügung. Der Wert des Index-Produkts ergibt sich aus der Summe der Werte der gehaltenen Kryptowährung. Jeweils zum Monatsletzten findet eine Anpassung der Gewichtung der Kryptowährungen statt, die dazu führt, dass Kryptowährungen durch andere Kryptowährungen ersetzt werden (sogenanntes „Rebalancing“). Die Verteilung als Grundlage für den Kauf sowie für das Rebalancing wird von einem externen Index-Provider berechnet und von Bitpanda auf Basis dieser Berechnungen durchgeführt.
Kund:innen können das Index-Produkt grundsätzlich jederzeit auf der Bitpanda Plattform beenden und die jeweiligen Kryptowährungen auf die üblichen Bitpanda-Wallets übertragen (als „Claim“ bezeichnet). Die entnommenen Kryptowährungen entsprechen sodann den sonst über Bitpanda erworbenen Kryptowährungen und unterscheiden sich nicht von diesen, d.h. Kund:innen können diese in weitere Folge veräußern oder – sofern es sich nicht um „Index-Only-Coins“ handelt – auf eigene Wallets übertragen. Im Falle der Beendigung des Index Produktes erhalten Kund:innen somit alle Kryptowährungen außer die Index-Only-Coins, diese werden gegen Fiat-Token veräußert.
Beachte
Obwohl der Kauf des Index-Produkts auf den Eigentumserwerb von Kryptowährungen abzielt, ist der tatsächliche Eigentumserwerb rechtlich umstritten und nicht abschließend geklärt. Kritisch ist, dass im Insolvenzfall unklar ist, ob Anleger:innen bevorzugte Behandlung genießen oder ihre Forderung nur als Teil der allgemeinen Insolvenzmasse geltend machen können.
Wie werden Bitpanda Krypto-Indizes in Österreich besteuert?
Da du hier die einzelnen Kryptowährungen kaufst bzw. verkaufst, richtet sich die steuerliche Behandlung nach den allgemein für Kryptowährungen vorgesehenen Bestimmungen. Nach der neuen Rechtslage, welche ab 01.03.2022 (bzw. durch Option ab 01.01.2022) Anwendung findet, löst der Tausch von Kryptowährungen (hier im Rahmen des „Rebalancing“) keine Besteuerung mehr aus. Erst wenn die Kryptowährungen in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte bzw. Dienstleistungen getauscht werden, erfolgt eine Besteuerung von Gewinnen mit dem Sondersteuersatz von 27,5% (KESt-Abzug durch Bitpanda). Auch wenn das Krypto-Produkt durch „Claim“ beendet wird, liegt noch keine steuerliche Realisierung vor, solange die aus dem Krypto-Index entnommene Kryptowährung noch nicht in gesetzliches Zahlungsmittel verkauft wurde. Sollten „Index-Only-Token“ in gesetzliches Zahlungsmittel getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor.
Hinweis
Für Kryptowährungen, die vor der neuen Rechtslage im Rahmen des Produktes „Krypto-Indices“ erworben wurden, sind die alten steuerlichen Bestimmungen hinsichtlich Tausch von Kryptowährungen zu beachten. Ein Rebalancing führte in der alten Rechtslage daher zu einem steuerbaren Vorgang im Rahmen von Einkünften aus Spekulationsgeschäften, sofern die jeweiligen Kryptowährungen nicht länger als ein Jahr im Bestand waren.
Bitpanda Commodities (Rohstoffe)
Bei Bitpanda Commodities investierst du über einen Derivatevertrag mit Bitpanda in börsengehandelte Rohstoffe (sogenannte Exchange Traded Commodities, kurz: „ETCs“). Unter ETCs versteht man börsengehandelte Wertpapiere, die an die Wertentwicklung von Rohstoffen gekoppelt sind. Laut AGB werden von Bitpanda ETCs gekauft und bei einer Depotbank gehalten. Basierend auf diesem Portfolio können Kund:innen über Derivateverträge anteilig in ETCs investieren.
Bei einem Derivat handelt es sich um ein Finanzinstrument, dessen Wert vom zugrundeliegenden Asset (hier ETCs) bestimmt wird. Im Gegensatz zu Bitpanda Metals werden bei Bitpanda Commodities keine physischen Rohstoffe von Bitpanda verwahrt, sondern nur die ETCs bei einer Depotbank gehalten.
Im Falle der Insolvenz besteht kein Aussonderungsrecht (wie bei Bitpanda Metals), aber laut AGB wird dem Kunden bzw. der Kundin ein Pfandrecht auf die von Bitpanda gehaltenen ETCs eingeräumt, das der erstrangigen Besicherung der Forderung dient. Für die mit Pfandrecht belasteten ETCs besteht im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht, d.h. diese ETCs werden von der Insolvenzmasse getrennt verwertet um damit vorrangig die Kund:innen, die ein Pfandrecht an den ETCs hatten, zu befriedigen.
Welche Steuern können sich in Österreich aus Bitpanda Commodities ergeben?
Da es sich um ein unverbrieftes Derivat handelt, kommt der normale Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zur Anwendung. Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da ein automatischer KESt-Einbehalt derzeit nicht vorgesehen ist.
Beachte
Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!
Bitpanda Stocks: Aktien und ETFs
Bei Bitpanda Stocks erwirbt man keine Aktien oder ETFs (sogenannte „Exchange Traded Funds“), sondern ein Finanzinstrument, dessen Wert von Aktien oder ETFs als Basiswert abgeleitet wird. Es handelt sich hierbei also wie bei Bitpanda Commodities um einen Derivatvertrag.
Bitpanda erwirbt an einer Börse echte Aktien und ETFs, die von Bitpanda in einer Depotbank verwahrt werden. Im Rahmen eines Derivatvertrages kann der Kunde an Wertsteigerungen der Aktien oder ETFs partizipieren. Im Falle der Insolvenz besteht auch hier kein Aussonderungsrecht (wie bei Bitpanda Metals), aber den Kund:innen wird wie bei Bitpanda Commodities ein Pfandrecht auf die von Bitpanda gehaltenen Aktien/ETFs eingeräumt.
Wie musst du Kapitalerträge aus Bitpanda Stocks in Österreich versteuern?
Da es sich um ein unverbrieftes Derivat handelt, kommt der normale Einkommensteuertarif (0% bis 55%) zur Anwendung. Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden, da ein automatischer KESt-Einbehalt derzeit nicht vorgesehen ist.
Beachte
Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!
Bitpanda Leverage: Hebelprodukte auf Kryptowährungen
Bei Bitpanda Leverage können Kund:innen mit Hebel auf steigende oder fallende Kurse des Basiswertes (hier Kryptowährungen) setzen um von der Preisentwicklung einer bestimmten Kryptowährung zu profitieren, ohne die zugrundeliegende Kryptowährung zu besitzen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Contracts for Difference“ (kurz: CFDs), die ebenfalls zu den unverbrieften Derivaten gehören.
Wie werden Bitpanda Leverage Produkte in Österreich besteuert?
Da es sich nicht direkt um Kryptowährungen handelt, ist bei jedem Verkauf der Position der jeweilige Gewinn oder Verlust realisiert. Besteuert wird dieser Gewinn wie andere nicht verbriefte Derivate mit dem normalen Einkommensteuertarif (0% bis 55%).
Beachte
Verluste aus Derivaten können nur mit Gewinnen aus anderen Derivaten im selben Jahr verrechnet werden!
Bitpanda Cash Plus: „Zinsen“ für dein Euro-Guthaben
Bei Bitpanda Cash Plus erhältst du laufend „Zinsen“ auf dein Euro-Guthaben bei Bitpanda. Hier handelt es sich aber um keine normalen Bankzinsen, sondern um einen Derivatvertrag auf einen Geldmarktfonds.
Wie bei Bitpanda Commodities oder Bitpanda Stocks ist eine Pfandrecht integriert, welches dem Kunden im Falle einer Insolvenz von Bitpanda einen vorrangigen Anspruch verschafft.
Wie werden Zinsen aus Bitpanda Cash Plus in Österreich besteuert?
Da es sich um keine normalen Bankzinsen handelt, unterliegt die Vergütung nicht dem Sondersteuersatz von 27.5% sondern der normale Einkommensteuertarif fällt an. Das heißt, dass du darauf, je nachdem, wie hoch dein restliches Einkommen ist, zwischen 0% und 55% Steuer bezahlen musst.
Mehr Details findest du hier – Zinsen von Bitpanda Cash Plus in Österreich richtig versteuern
Bitpanda Staking
Wenn du stakingfähige Kryptowährungen auf Bitpanda haltest, dann hast du die Möglichkeit Staking-Rewards zu verdienen. Als Bitpanda Kunde bzw. Kundin behältst du das wirtschaftliche Eigentum an den stakingfähigen Kryptowährungen.
Das Staking wird von der Bitpanda GmbH oder einem Drittanbieter in deinem Auftrag durchgeführt. Die Auszahlung der Staking-Rewards erfolgt einmal pro Woche.
Wie werden Bitpanda Staking-Rewards in Österreich besteuert?
Für Kryptowährungen, die als Staking-Rewards zufließen, gibt es eine Ausnahmebestimmung. Solche Staking-Rewards sind bei Erhalt am Kundenkonto nicht steuerbar, d.h. sie müssen in diesem Zeitpunkt noch nicht besteuert werden.
Erst wenn die Staking-Rewards in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) getauscht werden, fällt eine Steuer von 27.5% an. Diese Ausnahmebestimmung kommt auch zur Anwendung, wenn das Staking treuhändig von Dritten (hier Bitpanda) durchgeführt wird.
Übersichtstabelle: Steuern auf Bitpanda Investments in Österreich
Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wie Bitpanda Investments besteuert werden:
Produkt | Einkunftsart | Steuersatz | KESt-Abzug |
Bitpanda Kryptowährungen | Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | Bei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5% Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar | Ja |
Bitpanda Metals | Einkünfte aus Spekulationsgeschäfte § 31 EStG bzw. lt. BMF-Aussagen uU § 27 Abs 4 EStG (Zertifikat) | < 1 Jahr = Est-Tarif (0 % – 55%), > 1 Jahr = nicht steuerbar ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
Bitpanda Indices (BCIs) | Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | Bei Tausch in gesetzliches Zahlungsmittel oder andere Produkte und DL = 27.5% Bei Tausch zwischen Kryptowährungen = nicht steuerbar | Ja |
Bitpanda Commodities | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
Bitpanda Stocks | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
Bitpanda Leverage | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
Bitpanda Cash Plus | Einkünfte aus Derivate § 27 Abs 4 EStG | ESt-Tarif (0 %– 55%) | Nein |
Bitpanda Staking | Bei Erhalt am Kundenkonto keine Besteuerung Bei Tausch in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen): Einkünfte aus Kryptowährungen § 27b Abs 3 EStG | – 27,5% | – Ja |
Noch Krypto-Fragen?
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen für Österreich, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht! Hier geht’s zu unseren Dienstleistungen!
Unsere Beratungen finden in online Video-Calls statt – flexibel und persönlich für ganz Österreich!
Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung.
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Sie wurde auf Basis der öffentlich verfügbaren Informationen (Bitpanda Allgemeine Auftragsbedingungen Stand 05.05.2024) erstellt. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Krypto steuereinfach in Österreich – ab 1. Jänner 2024 müssen österreichische Anbieter wie Bitpanda und Coinfinity den automatischen KESt-Abzug für Kryptowährung durchführen.
Dieser gilt für alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich.
Beim KESt-Abzug ab 2024 gibt es einiges zu beachten – wir haben dir das Wichtigste zu Krypto steuereinfach in Österreich anhand von Bitpanda zusammengefasst!
Kryptowährung: Was bedeutet steuereinfach in Österreich?
Steuereinfach bedeutet, dass Krypto-Dienstleister in Österreich wie Bitpanda die Kapitalertragssteuer (=KESt) für Ihre Kund:innen ans Finanzamt abführen.
Dies führt bei richtigen Angaben durch die Kund:innen zu einer sogenannten „Endbesteuerungswirkung“. Damit müssen diese Krypto-Gewinne nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Hintergrund: Kryptowährungen, die ab dem 01. März 2021 gekauft wurden werden mittlerweile wie andere Kapitalgewinne mit der KESt (Kapitalertragssteuer) in Höhe von 27,5% besteuert.
Genauso wie es steuereinfache Broker für Kapitalanlagen gibt, müssen nun – ab 01. Jänner 2024 – auch österreichische Krypto-Anbieter den KESt-Abzug umsetzen.
Idealerweise sind das gute Neuigkeiten für die Kund:innen, die ab 2024 ihre Krypto-Einkünfte nicht mehr gesondert in ihre Steuererklärung aufnehmen müssen.
Jedoch gibt es einiges zu beachten und mögliche Stolpersteine, worauf wir in den nächsten Abschnitte eingehen werden!
Alle weiteren Infos zu Krypto-Steuern in Österreich findest du hier!
Krypto-Anschaffungskosten mitteilen: Wie geht das bei Bitpanda steuereinfach?
Bei Bitpanda wirst du mittlerweile dazu aufgefordert, die Anschaffungskosten deiner Kryptowährungen mitzuteilen. Wenn du Krypto-Einzahlungen („deposits“) auf Bitpanda getätigt hast, wirst du in deinem Account darauf hingewiesen, dass du Daten angeben musst.
Die Daten musst du spätestens bei der Veräußerung der Kryptowährung in Euro angeben.
Es gibt es drei Möglichkeiten, die du auswählen kannst: 1. Anschaffungsdatum und -kosten angeben, 2. als Altvermögen deklarieren und 3. keine Angaben machen.
1. Anschaffungsdaten und -kosten angeben
Hier sind Anschaffungskosten und Anschaffungsdatum (oder alternativ ein Anschaffungszeitraum) anzugeben. Je nach Zusammensetzung und Umfang deines Krypto-Portfolios kann das einiges an Rechercheaufwand und Zeit beanspruchen. Krypto-Steuer-Tools (z.B. Blockpit und CoinTracking) können dir hier ein Hilfe sein.
Damit du mögliche Fehler in deinem Krypto-Steuer-Tool auf einen Blick erkennen kannst, haben wir hier jene zusammengefasst, die unseren Expert:innen immer wieder unterkommen. Gleichzeitig kannst du unsere Online-Beratung zu Krypto-Steuer-Tools für ganz Österreich in Anspruch nehmen. Wir lösen deine konkreten Steuertool-Probleme!
Du musst hier nur Krypto-Assets angeben, die du ab 01. März 2021 gekauft hast (Neuvermögen).
Wichtig! Die Anschaffungskosten für Neuvermögen müssen zum Gleitenden Durchschnittpreis mitgeteilt werden. Es handelt sich daher nicht um die tatsächlichen Anschaffungskosten einer Tranche, sondern um einen Durchschnittswert der Anschaffungskosten, wenn mehrere Tranchen derselben Kryptowährung auf einer Kryptowährungsadresse oder einem Wallet bzw. einer anderen Plattform verwahrt werden.
Zur Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises haben wir einen eigenen, ausführlichen Beitrag mit Beispielen verfasst. Du findest ihn hier!
Tipp: Speichere deine Daten und Quellen zu Anschaffungskosten zusätzlich für dich ab. Damit kannst du deine Angaben nachvollziehbar machen, sollte das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt nachfragen.
Wenn du deine Anschaffungskosten kennst und eingibst, kommt es von Seiten Bitpandas zu einer sogenannten Plausibilitätsprüfung. Diese läuft automatisiert ab. Im Wesentlichen werden deine angegebenen Anschaffungskosten zum angegebenen Anschaffungsdatum mit den historischen Kursen verglichen.
Sind die von dir genannten Anschaffungskosten plausibel, musst du keine weiteren Schritte setzen und Bitpanda führt ab dem Steuerjahr 2024 automatisch deine Steuern an das Finanzamt ab.
Sind deine Angaben nicht plausibel, werden 50% des Veräußerungserlöses als Anschaffungskosten angesetzt. Die tatsächlichen Anschaffungskosten musst du dann in deiner Steuererklärung angeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
2. Altvermögen deklarieren
Mit der Auswahl „Vor März 2021 gekauft“ deklarierst du eine Kryptowährung als Altvermögen.
Altvermögen unterliegt nicht dem KESt-Abzug. Wenn du dieses auf Bitpanda gegen Euro verkauft, führt Bitpanda keine Steuern ab.
3. Keine Angaben machen
Wenn du auf „Datum oder Kosten unbekannt“ klickst, muss Bitpanda deine Anschaffungskosten mit 50% des Veräußerungserlöses annehmen und wird diesen Betrag automatisch an das Finanzamt abführen.
Wichtig: Wenn du diese Auswahl triffst, musst du trotzdem deine Krypto-Gewinne in der Steuererklärung angeben und dort die korrekten Anschaffungskosten bekanntgeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Somit ist diese Variante nur empfehlenswert, wenn man vorhat jedenfalls eine Steuererklärung mit den richtigen Daten zu machen oder wenn man sowieso eine Steuererklärung abgeben muss, weil man noch andere Krypto-Einkünfte (z.B. ausländische Plattform) angeben muss.
Bitpanda steuereinfach ab 2024: Wie berechne ich meine Anschaffungskosten
Aufgrund der vielen Änderungen der letzten Jahre bei der Steuerberechnung von Krypto-Gewinnen empfehlen wir die Angaben, die dir dein Krypto-Steuer-Tool zu Anschaffungskosten zur Verfügung stellt, jedenfalls stichprobenartig zu prüfen. Wie bereits erwähnt, sollten die Anschaffungskosten von Neuvermögen von deinem Krypto-Steuer-Tool mit dem Gleitenden Durchschnittspreis berechnet werden.
Ebenso schadet es nicht zu prüfen, ob Altvermögen und Neuvermögen korrekt zugeordnet sind.
Andere Krypto-Plattformen können deine Daten nicht mit Bitpanda teilen, daher musst du selbst deine Anschaffungskosten und -zeitpunkte ermitteln.
Beachte: Dies gilt auch für One Trading – vormals Bitpanda Pro. One Trading darf Bitpanda keine Angaben zu deinen Anschaffungskosten machen.
Hinweis: Auch für Kryptowährungen, die auf Bitpanda gekauft wurden aber zwischenzeitlich auf andere Wallets verschoben wurden, müssen Anschaffungskosten angegeben werden. Beachte auch hier den gleitenden Durchschnittspreis.
Staking-Rewards, Airdrops und Hardforks sind mit Anschaffungskosten 0 anzugeben. Sind sie vor dem 1. März 2021 zugeflossen sind sie als Altvermögen zu deklarieren.
Anschaffungskosten nach Krypto-zu-Krypto Tausch
Wenn du deine Kryptowährungen nicht einfach mit Euro gekauft hast, sondern sie durch den Tausch mit anderen Kryptowährungen erhalten hast, ermittelst du die Anschaffungskosten wie folgt:
Du musst in deiner Transaktionshistorie bis zu dem Zeitpunkt zurückgehen, an dem du jene Kryptowährungen mit Euro (oder anderer Fiat-Währung) gekauft hast, die du später getauscht hast.
Ausnahme: Solltest du Krypto-Altvermögen (vor 01.03.2021 erworben) in Krypto-Neuvermögen getauscht haben, dann sind als Anschaffungskosten für das Krypto-Neuvermögen der Euro-Wert des hingegebenen Krypto-Altvermögens zum Zeitpunkt des Krypto-zu-Krypto Tausches anzusetzen.
Je nach Portfolio kann das eine Herausforderung sein. Ein gutes Krypto-Steuer-Tool sollte dir diese Informationen geben können.
Was, wenn ich meine Krypto-Anschaffungskosten noch nicht berechnet habe?
Bitpanda muss deine Anschaffungskosten kennen, bevor du die jeweilige Kryptowährung in Euro veräußerst.
Wenn du keine Angaben machst werden pauschal 50% des Veräußerungserlöses angenommen und du muss die tatsächlichen Anschaffungskosten später in deiner Steuererklärung angeben. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Falsche Anschaffungskosten angegeben – was tun?
Solltest du deine Anschaffungskosten falsch angegeben haben und die jeweilige Kryptowährung noch nicht in Euro verkauft haben, gibt es laut Aussagen von Bitpanda momentan nur die Lösung, dass du diese Kryptowährungen von Bitpanda weg transferierst und sie danach wieder zurück an Bitpanda schickst. Dann kannst du neue Anschaffungskosten eingeben.
Wichtig! Solltest du unrichtige Angaben gemacht haben, die von Bitpanda als plausibel eingestuft wurden, bist du dennoch verpflichtet dies im Rahmen deiner Steuererklärung richtig zu stellen, da sonst auf Basis einer Steuerverkürzung mit vorsätzlichem Verhalten finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohen können.
Kann ich Bitpanda ohne KESt-Abzug nutzen?
Man hat laut Aussagen von Bitpanda die Möglichkeit keine Anschaffungskosten anzugeben, dann werden diese mit 50% vom Veräußerungserlös pauschal angenommen und dementsprechend KESt abgeführt. Im Rahmen einer Steuererklärung muss man dies jedoch richtigstellen. Die von Bitpanda bereits abgeführten Steuern werden in der Berechnung der Steuer berücksichtigt.
Hinweis: Wenn man Anschaffungskosten angibt, hat man nur bedingt die Möglichkeit diese Positionen im Rahmen einer Steuererklärung neu zu bewerten.
Anschaffungsdaten für als Geschenk erhaltene Kryptowährung
Wenn du Kryptowährungen geschenkt bekommen hast und diese nun auf Bitpanda gegen Euro veräußern willst, brauchst du die Anschaffungskosten und – zeitpunkte des Geschenkgebers bzw. der Geschenkgeberin. Beachte auch hier die Unterscheidung in Alt- und Neuvermögen und den gleitenden Durchschnittspreis!
Unsere Steuer-Tipps zu Krypto-Geschenken findest du hier: Schenkung von Kryptowährung und NFTs: Was muss ich steuerlich beachten?
Weitere Fragen zu Bitpanda steuereinfach?
Bitpanda hat FAQs zu diesem Thema erstellt, diese findest du hier.
Alternativen zu steuereinfachen Krypto-Plattformen in Österreich
Wenn du das steuereinfache Angebot von Bitpanda nicht nützen willst, kannst du weiterhin ausländische Krypto-Plattformen nutzen.
Deine Krypto-Gewinne musst du dann wie gewohnt in deiner Steuererklärung angeben.
Hinweis: Ab 2026 müssen sowohl inländische als auch ausländische Krypto-Plattformen die Daten Ihrer Kund:innen mit dem Finanzamt teilen. Mehr dazu findest du hier.
Wann braucht man trotz Bitpanda steuereinfach eine Steuererklärung?
Auch wenn du Bitpanda mit dem automatischen KESt-Abzug nutzt, muss du eine Steuererklärung in Österreich abgeben, wenn:
- du keine oder nicht-plausible Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht hast und sie mit 50% des Veräußerungserlöses angenommen worden sind
- du falsche Angaben zu den Anschaffungskosten gemacht hast
- du eine Verlustverwertung mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen machen möchtest
- du Krypto-Plattformen nutzt, die nicht steuereinfach sind (alle ausländischen Plattformen, z.B. Binance, Kraken, Coinbase uvm.)
- du Einkünfte aus dem Defi-Bereich hast
Bitpanda steuereinfach: Mögliche Nachteile
Bitpanda führt den automatischen KESt-Abzug gleich bei der Veräußerung der Kryptowährung durch. Du musst also sofort deine Steuer bezahlen.
Im Gegensatz dazu hast du bei ausländischen Krypto-Plattformen einen gewissen „Liquiditäsvorteil“: Du musst deine Steuern erst mit dem Einreichen deiner Steuererklärung zahlen, sprich am 30.6. des Folgejahres oder, wenn du über eine:n Steuerberater:in einreichst, noch später.
Wie versteuere ich Krypto-Gewinne in Österreich?
Hier findest du eine komplette und leicht verständliche Anleitung zur korrekten Versteuerung deiner Kryptowährungen und NFTs: Krypto Steuer Österreich 2023: Vollständige und einfache Anleitung!
Außerdem haben wir gemeinsam mit den Krypto-Daten-Profis von questr unseren ersten Krypto Steuer Österreich Guide als kostenloses E-Book veröffentlicht:
Frag unsere Krypto-Steuerberater:innen
Bei uns kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen für ganz Österreich buchen.
Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisiert am 01.03.2024
Alles, was du über die Krypto Steuer in Österreich 2023/2024 wissen musst, erklären wir dir in diesem Artikel! Wir zeigen dir die wichtigsten Punkte, damit du deine Kryptowährungen und NFTs richtig und optimal versteuern kannst!
Krypto Steuer Österreich Guide 2023/2024
Erstmals geben wir heuer zusätzlich zu unserem Blog einen umfassenden und illustrierten, 63-seitigen Krypto Steuer Österreich Guide als gratis E-Book zum Download heraus. Damit wollen wir der Krypto-Community in Österreich eine hochwertige, verständliche und kostenlose Informationsbasis bieten.
Wichtige Tipps, praxisnahe Beispiele, Infos zu den unterschiedlichen Einkünften und Steuersätzen, alles zu Selbstanzeigen, Krypto-Steuer-Tools und eine komplette Anleitung zum Eintragen deiner Einkünfte aus Kryptowährungen in die Steuererklärung 2023: das alles findest du im Krypto Steuer Österreich Guide von cryptotax und questr.
Lies weiter, denn auch in diesem Blog-Beitrag haben wir dir die wichtigsten Infos und Tipps zum Versteuern deiner Kryptowährungen und NFTs zusammengefasst:
Krypto Steuern in Österreich: So geht’s!
Folge dieser Schritt-für-Schritt Anleitung für deine Krypto-Steuererklärung in Österreich! Krypto-Steuern fallen in Österreich nicht erst bei Auszahlung an – wir erklären dir hier alles ganz genau!
Cryptotax ist die Informationsplattform von Österreichs führender Steuerberatungskanzlei für Krypto-Assets: Enzinger Steuerberatung. Unsere Expert:innen Natalie Enzinger und Felix Eder-Hofer beantworten dir hier alle Fragen zur Versteuerung von Kryptowährungen in Österreich.
Krypto-Steuer-Schritt 1: Erklärungswechsel zum Versteuern von Kryptowährungen beantragen
Wenn du bisher eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hast, musst du zum Eintragen deiner Krypto-Einkünfte in die Steuererklärung im FinanzOnline einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.
Im FinanzOnline findest du unter „Weitere Services“ unter „Anträge“ den Punkt „Erklärungswechsel“ zur Auswahl.
Im nächsten Schritt musst du deine Steuernummer eingeben und den Punkt „Wechsel zur Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit“ anklicken.
Es wird dir nun folgendes Formular angezeigt:
Bei „Einkünfte“ im Drop-Down-Menü „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ auswählen.
Bei „Art“ musst du entweder „Einkünfte aus der Überlassung von Kapital“ oder „Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen“ oder „Einkünfte aus Derivate“ auswählen.
Weitere Details zu den einzelnen Schritten des Erklärungswechsels findest du im Krypto Steuer Österreich Guide mit Screenshots der verschiedenen Eingabefelder und einer einfachen Erklärung, was wo genau eingetragen werden muss.
Solltest du zusätzliche Hilfe benötigen, nutze gleich eine Online-Steuerberatung mit unseren Expert:innen.
Krypto-Steuer-Schritt 2: Einkünfte für die Krypto Steuer in Österreich richtig unterscheiden
Für die korrekte Einordnung deiner Einkünfte aus Kryptowährungen oder NFTs für die Steuer musst du diese vier Kategorien unterscheiden.
- Altvermögen vs. Neuvermögen
- Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
- Laufende Einkünfte
- NFTs
1. Altvermögen vs. Neuvermögen
Um deine Kryptowährungen in Österreich richtig zu versteuern, musst du als ersten Schritt unterscheiden, wann die Kryptowährung, die veräußert wurde, gekauft wurde.
Altbestand (alte Regelung mit Haltefrist: nach 1 Jahr steuerfrei)
Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 erworben wurden, gelten als Krypto-Altvermögen und unterliegen den alten Besteuerungsregeln, d.h. sie können nach wie vor steuerfrei verkauft werden, sofern die Kryptowährung mehr als 1 Jahr gehalten wurde.
Neuvermögen (ab 1. März 2021: Sondersteuersatz 27,5%)
Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, gelten als Krypto-Neuvermögen und unterliegen dem neuen Besteuerungsregime (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022).
Das neue Besteuerungsregime ist grundsätzlich mit 01.03.2022 in Kraft getreten. Beachte, dass die neue Besteuerung nur jene Kryptowährungen betrifft, die ab einem bestimmten Stichtag – nämlich ab dem 01.03.2021 – entgeltlich erworben (Kauf, Tausch, etc.) wurden.
Nach der neuen Rechtslage fallen Einkünfte aus Kryptowährungen in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen – unabhängig von Behaltefrist – grundsätzlich dem Sondersteuersatz von 27,5%. Hier wird zwischen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und laufenden Einkünften unterschieden.
2. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
Im neuen Einkommensteuergesetz wurde ein eigener Paragraf zur Besteuerung von Kryptowährungen eingefügt. Es wird zwischen laufenden Einkünften aus Kryptowährungen (z.B. Mining, Lending) und Einkünften aus der realisierten Wertsteigerung von Kryptowährungen (z.B. aus dem Verkauf von Kryptowährung gegen Fiat-Währung) unterschieden.
Als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen gelten grundsätzlich alle Gewinne und Verluste aus der Veräußerung gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) sowie dem Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen).
Wenn du z.B. deine Bitcoins gegen Euro tauschst, mit Kryptowährung eine Ware oder Dienstleistung kaufst oder mit der Kreditkarte einer Krypto-Börse bezahlst, dann sind dies alles steuerlich relevante Veräußerungsvorgänge.
Ausnahme: Krypto-zu-Krypto Tausch
Explizit ausgenommen von der Besteuerung ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung.
In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die erhaltene Kryptowährung zu übertragen, d.h. die gesamte Wertsteigerung wird dadurch erst bei einer späteren Veräußerung gegen FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) berechnet.
Wichtig! Diese „Steuerneutralität“ gilt nur für Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen, die die steuerliche Definition von Kryptowährungen (siehe Punkt zu NFTs) erfüllen. Werden z.B. mit Kryptowährungen NFTs gekauft, so gilt dieser Vorgang bei Verwendung von Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 erworben) als steuerpflichtig, da NFTs diese Definition einer Kryptowährung nicht erfüllen.
3. Laufende Einkünfte
Unter die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen fallen:
- Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen (z.B. „Lending“ oder „Liquidity Providing“)
- Entgelte aus der Transaktionsverarbeitung („Mining“)
Als Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen sind sämtliche Vergütungen (z.B. „Rewards“) für den Gebrauch einer auf Zeit überlassenen Kryptowährung zu verstehen.
Entscheidend ist, dass ein Zuordnungswechsel der Kryptowährung stattfindet, d.h. die Kryptowährung muss anderen Marktteilnehmern (z.B. andere Personen, Unternehmen oder Netzwerken) überlassen werden und dafür muss eine Vergütung an den Überlasser bezahlt werden.
Ob die Vergütung in Form von Krypto-Zinsen, Fiat-Währung oder anderen Wirtschaftsgütern erfolgt, ist für die Einordnung irrelevant.
Entgelte aus der Überlassung können insbesondere auch bei Vorgängen in Zusammenhang mit Decentralized Finance („DeFi“) vorliegen.
Wichtig! Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen sind im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet oder am Börsenaccount in Euro umzurechnen – auch wenn sie nicht in Euro getauscht werden. Dieser Euro-Wert wird besteuert!
Tipp: Da eine Besteuerung stattfindet, unabhängig davon, ob du diese Kryptowährungen in Euro wechselst oder nicht, empfehlen wir, dass du zumindest den Steueranteil sofort in Euro wechselst, da du sonst bei Kursverfall der jeweiligen Kryptowährung die Steuer möglicherweise nicht zahlen kannst.
Unter Entgelte aus Transaktionsverarbeitung (z.B. Mining) fallen Kryptowährungen, die für einen Beitrag zum Betrieb eines Netzwerkes bzw. zur Aufrechthaltung einer Blockchain gewährt werden.
Darunter fallen insbesondere Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Rahmen der Blockerstellung erzielt werden, wobei unerheblich ist, welcher Konsensalgorithmus für diese Vorgänge verwendet wird.
Hauptanwendungsfall dieser Bestimmung sind Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Zuge des Proof-of-Work-Algorithmus (z.B. bei Bitcoin) zufließen, soweit nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.
Für Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Rahmen des Proof-of-Stake-Algorithmus („Staking“) zufließen, besteht eine Ausnahmeregelung!
Entgelte aus Transaktionsverarbeitung sind wie Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet in Euro umzurechnen und unterliegen einem Steuersatz von 27,5%.
Im Krypto Steuer Österreich Guide, den du hier kostenlos downloaden kannst, findest du hierzu viele weitere Infos, Tipps und Beispiele!
Ausnahmen von der Besteuerung als laufende Einkünfte (Staking, Airdrops, Bounties, Hardforks)
Bestimmte Einkünfte sind im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet oder am Börsenaccount nicht zu besteuern, sondern erst wenn diese in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen), ausgenommen Kryptowährungen, getauscht werden.
Diese Ausnahmen gelten für Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks.
Als Anschaffungskosten sind null Euro in Evidenz zu halten.
Wichtig! Unter Staking im steuerlichen Sinn wird der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess verstanden, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden, diese Leistungen jedoch vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen bestehen.
Darunter fallen z.B. Leistungen in Zusammenhang mit der Blockerstellung, bei denen der Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen den wesentlichen Bestandteil der Leistungserbringung darstellt.
Beispiele für Staking im steuerlichen Sinn:
- Delegate Staking wie z.B. bei Cardano, Polkadot, AVAX oder Solana
- Ethereum-Staking
Wichtig! Zu beachten ist, dass nicht alles, was in der Krypto-Community als „Staking“ bezeichnet wird, auch als Staking im steuerlichen Sinn („Konsens-Staking“) eingeordnet werden kann. Der Begriff Staking wird oftmals auch für Lending-Aktivitäten oder andere gewinnbringende Anlageformen im DeFi-Bereich verwendet.
4. NFTs
Non-Fungible Token (NFTs) gelten steuerlich nicht als Kryptowährung. Im neuen Besteuerungsregime wurde eine eigene Definition für Kryptowährungen geschaffen. Um die Definition „Kryptowährung“ zu erfüllen, müssen alle der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Digitale Darstellung eines Wertes: Die Kryptowährung muss digital existieren und einen gewissen Wert haben.
- Die Kryptowährung darf von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle ausgegeben oder garantiert werden.
- Die Kryptowährung ist nicht zwangsläufig (im Sinne von „nicht notwendigerweise“) an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden.
- Die Kryptowährung kann auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden.
- Die Kryptowährung darf nicht den Status einer Währung oder von Geld besitzen, wird aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert.
Die neuen Besteuerungsregeln kommen nur zur Anwendung, wenn die im Gesetz aufgezählten Kriterien erfüllt sind. Liegt auch nur eines dieser Kriterien nicht vor, so handelt es sich nicht um „Kryptowährungen im Sinne des EStG“ und die neu geschaffenen Besteuerungsregeln können in der Regel nicht angewendet werden. In diesem Fall muss im Einzelfall geprüft werden, ob andere Einkünfte nach dem EStG vorliegen.
Jedenfalls von der Definition „Kryptowährung“ umfasst sind:
- Currency Token wie Bitcoin, Ether und andere vergleichbare Kryptowährungen
- Stablecoins wie z.B. USDC oder USDT
Keine Kryptowährungen im Sinne dieser Definition sind Non-Fungible-Token (NFTs), da diese in der Regel nicht als allgemein akzeptiertes Tauschmittel angesehen werden.
Wenn du NFTs mit Kryptowährung kaufst, dann liegt hinsichtlich des Verkaufs der Kryptowährung – gleich wie beim Verkauf gegen Euro – ein steuerlich relevanter Vorgang vor.
Wenn du später die NFTs wieder verkaufst, dann fallen von Gewinnen aus dem Verkauf Steuern (progressiver Einkommensteuersatz) an, wenn du den NFT nicht mehr als ein Jahr gehalten hast.
Solltest du den NFT mehr als ein Jahr gehalten haben, dann ist die Veräußerung steuerfrei.
Beachte! Unter gewissen Voraussetzungen und abhängig vom konkreten Einzelfall können auch betriebliche Einkünfte (Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) vorliegen. In diesem Fall ist die Veräußerung von NFTs – unabhängig von einer Jahresfrist – stets steuerpflichtig.
Krypto-Steuer-Schritt 3: Die Bemessungsgrundlage richtig berechnen
Die Bemessungsgrundlage ist jener Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird.
Als Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung gilt der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
Als Veräußerungserlös ist der aus dem Verkauf der Kryptowährung zugeflossene Eurobetrag anzusetzen.
Als Anschaffungskosten ist der seinerzeitige Kaufpreis in Euro, der für den Kauf der Kryptowährung bezahlt wurde, anzusetzen.
Wichtig! Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über deine Krypto-Einkünfte zu führen. Die Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sich ein sachverständiger Dritter (z.B. Finanzbeamter) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Krypto-Einkünfte verschaffen kann.
Wichtige Daten bzw. Informationen, die zu dokumentieren sind:
- Zeitpunkt der Anschaffung und Veräußerung
- Anschaffungskosten in Euro
- Veräußerungserlös in Euro
- Menge der jeweiligen gekauften bzw. verkauften Kryptowährungen
- Höhe der Gebühren
- Transaktions-Hash (On-Chain-Transaktionen)
- Transaktionshistorie von Krypto-Börsen/-Plattformen (Off-Chain-Transaktionen)
- Name der Krypto-Börse/Plattformen bzw. des Protokolls (DeFi)
- Zusätzliche relevante Informationen
Gleitender Durchschnittspreis (GLD) für Kryptowährungen
Wenn Kryptowährungen in zeitlicher Aufeinanderfolge („in mehrere Tranchen zu unterschiedlichen Anschaffungskosten“) angeschafft werden und auf derselben Kryptowährungsadresse verwahrt werden, stellt sich die Frage welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden können.
Für Veräußerungsvorgänge ab 01.01.2023 und für Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 angeschafft) sind die Anschaffungskosten nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu berechnen.
Vor dem 01.01.2023 konnten die Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 angeschafft), die in zeitlicher Aufeinanderfolge angeschafft wurden, auch nach anderen Verfahren (z.B. FIFO-Methode) berechnet werden.
Wir haben einen eigenen ausführlichen Beitrag zum gleitenden Durchschnittspreis verfasst, du findest ihn hier: Krypto Steuern berechnen: Gleitender Durchschnittspreis ab 01.01.2023 in Österreich
Du siehst also, für jede einzelne Transaktion müsstest du einiges notieren, um deine Krypto-Gewinne für das Finanzamt oder auch für Banken und Krypto-Börsen bzw. -Plattformen, die einen Mittelherkunftsnachweis fordern können, nachweisen zu können.
Daher wird die Nutzung von Krypto-Steuersoftware empfohlen, die sowohl das Dokumentieren, als auch das Berechnen der korrekten Steuer erleichtert.
Krypto-Steuer-Tools: Blockpit oder CoinTracking für Österreich?
Sogenannte Krypto-Steuer-Tools sind Softwarelösungen für die Berechnung von Krypto-Einkünften.
Sie haben das Ziel, dir diesen gesamten Prozess – von der Dokumentation bis zur Berechnung der Krypto-Einkünfte – abzunehmen.
Mehr dazu: Krypto-Steuer-Tools im Vergleich: Was kann die Steuersoftware?
Die meisten Krypto-Steuer-Tools bieten ihren Nutzer:innen einen jährlichen Steuerreport an, der die Krypto-Einkünfte in übersichtlicher Form darstellt.
Wir empfehlen die Nutzung von Krypto-Steuer-Tools, da ab einem gewissen Transaktionsumfang eine Dokumentation in einem Krypto-Steuer-Tool absolut Sinn macht.
Neben der steuerlichen Dokumentation der Krypto-Einkünfte bieten die meisten Krypto-Steuer-Tools auch die Möglichkeit einen guten Überblick über seine Kryptowährungen zu bewahren.
Tipp: Wenn du dein Krypto-Steuer-Tool regelmäßig und zeitnah befüllst, bietet es dir auch die Möglichkeit vor Jahresende noch Handlungen zur steuerlichen Optimierung (z.B. Verkauf von Kryptowährungen zur Verlustverwertung) zu setzen.
Krypto-Steuer-Schritt 4: Die Krypto-Steuern korrekt berechnen
Für die korrekte Berechnung der Krypto-Gewinne für die Steuer musst du unter anderem wissen:
- Beim Verkauf von Kryptowährungen: Wie hoch die Einkünfte (= Gewinn oder Verlust) waren. Dazu muss einerseits ein Veräußerungserlös in Euro und die Anschaffungskosten in Euro ermittelt werden. Die Anschaffungskosten müssen nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ab 01.01.2023 ermittelt werden
- Bei laufenden Einkünften aus Kryptowährungen (z.B. Mining, Lending): Mit Erhalt der jeweiligen Kryptowährung muss eine Umrechnung in Euro durchgeführt werden.
Dein Krypto-Steuer-Tool kann dich hierbei gut unterstützen, jedoch raten wir vor allem bei großen oder komplexen Krypto-Portfolios zu Vorsicht.
Wir von cryptotax sind wirtschaftlich nicht an den verfügbaren Krypto-Steuer-Tools beteiligt und empfehlen und beraten daher unabhängig, nach unserem Erfahrungs- und Wissensstand.
Unsere Krypto-Steuer-Expertinnen und -Experten bzw. Crypto Data Analysten konnten in den letzten Jahren sehr viel Erfahrung mit den verschiedensten Krypto-Steuer-Tools sammeln und Vor- und Nachteile kennenlernen.
Wir empfehlen das eine oder andere Krypto-Steuer-Tool je nach Umfang und Zusammensetzung des Portfolios, sowie nach betroffenen Steuerjahren – auch weil sich die Krypto-Steuer-Tools immer weiterentwickeln.
Mittlerweile raten wir dazu, sich zuerst von Profis beraten zu lassen, um das passende Krypto-Steuer-Tool auszuwählen. Diese Beratung sollte objektiv (also ohne wirtschaftliche Beteiligung an einem Steuer-Tool) und individuell gestaltet sein, um das beste Steuer-Tool für dich zu finden.
Dadurch kann man sich unserer Erfahrung nach viel Geld und Mühe sparen. Solche unabhängigen Beratungen für Österreich bieten wir hier an.
Zusammenfassend können wir sagen: Zum Glück gibt es Krypto-Steuer-Tools, die uns die Dokumentation von Krypto-Gewinnen erheblich vereinfachen, auch wenn es immer wieder zu Problemen mit diesen Softwarelösungen kommt.
Wichtig! Du kannst die Steuerreports deines Krypto-Steuer-Tools leider nicht für deine Steuererklärung nutzen, wenn sich Fehlermeldungen häufen, Transaktionen falsch klassifiziert werden und/oder eine falsche Steuerlast berechnet wird. Ob der Report wirklich vollständig und korrekt ist, muss daher unbedingt von dir bzw. deinem Steuerberater überprüft werden.
Lies hierzu: Häufige Fehler bei der Nutzung von Krypto-Steuer-Tools in Österreich
Achtung! Die Steuererklärung auf Basis eines falschen Reports einzureichen kann eine Abgabenhinterziehung nach sich ziehen!
Wie bieten in Kooperation mit questr neben Online-Beratungen zu Krypto-Steuer-Tools auch eine Datenaufbereitung an, wo unsere Expert:innen deine Daten kontrollieren, die gesamte Dokumentation von Krypto-Transaktionen für Kund:innen übernehmen, hartnäckige Fehlermeldungen in Steuer-Tools beheben oder durch die korrekte Dokumentation, in Abstimmung mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin, deine Steuern auf Kryptowährungen optimieren können.
In unserem gratis Krypto Steuer Österreich Guide besprechen wir häufige Probleme in Krypto-Steuer-Tools und geben zusätzliche Tipps!
Krypto-Steuer-Schritt 5: Offene Fragen und Optimierungsmöglichkeiten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin klären
Bei einfacheren Krypto-Portfolios, zum Beispiel wenn du privat Bitcoin gekauft und wenige Transaktionen durchgeführt hast, kann es ausreichen, wenn du unseren Krypto Steuer Österreich Guide durchliest und dir unsere Videos und Blogbeiträge ansiehst. Aber auch hier kann es Optimierungsmöglichkeiten geben! Alle weiteren Fragen beantworten wir dir gerne in einer Online-Steuerberatung und helfen dir eine gute Lösung zu finden.
Wenn du uns mit der Einreichung deiner Steuererklärung beauftragst, dann kümmern wir uns auch um Rückfragen dazu und sprechen für dich mit dem Finanzamt. Außerdem hast du etwas länger Zeit zur Abgabe und kannst dich entspannt zurücklehnen.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch ganz normale Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmer:innen an! Auch dieses Angebot kannst du in persönlichen Online-Terminen für ganz Österreich oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz wahrnehmen.
Um von unserer Erfahrung zu profitieren, musst du aber nicht unbedingt deine komplette Steuererklärung von uns machen lassen. Wir können dir auch nur bei deinen Eintragungen helfen.
Dafür kannst du bequem Online-Steuerberatungen über unsere Webseite buchen.
Wenn du vielleicht auch schon eine Steuerberatung hast, mit der du zufrieden bist, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass wir deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin nur die Krypto-Einkünfte zuarbeiten und deine Steuerberaterin bzw. dein Steuerberater die Abgabe der Erklärungen übernimmt.
Krypto-Steuer-Schritt 6: Krypto-Einkünfte eintragen und Steuererklärung fristgerecht einreichen
Kryptowährungen werden in der Steuererklärung in der Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen) im Punkt 1.3.5 „Einkünfte aus Kryptowährungen“ eingetragen.
Krypto-Einkünfte eintragen: Kennzahlen in der Steuererklärung
Hier findest du Eintragungsfelder für „laufende Einkünfte von Kryptowährungen“, „Überschüsse aus realisierten Wertsteigerungen“ und „Verluste aus realisierten Wertsteigerungen“.
Laufende Einkünfte aus Kryptowährungen sind z.B. Mining, Lending bzw. Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen (siehe Krypto-Steuer-Schritt 2). Solche Krypto-Einkünfte musst du im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet oder Börsenkundenkonto in Euro umrechnen und diesen Wert in die Kennzahl 171 oder 172 eintragen.
Beachte: Ob du deine Kryptowährung in Euro oder ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel umgewechselt hast, ist für die Besteuerung irrelevant!
Realisierte Wertsteigerungen von Kryptowährungen sind Gewinne (Kennzahl 173 oder 174) oder Verluste (Kennzahl 175 oder 176) aus der Veräußerung von Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden (siehe Krypto-Steuer-Schritt 2).
Unter Veräußerung fällt der Verkauf gegen ein gesetzliches Zahlungsmittel (z.B. Euro, USD) und der Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter oder Leistungen – z.B. auch der Kauf von NFTs.
Explizit keine Veräußerung stellt der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung dar (siehe Krypto-zu-Krypto Tausch).
Für Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 erworben wurde, gelten allerdings die alten Besteuerungsregeln weiterhin (siehe Altvermögen), d.h. sofern die jeweilige Kryptowährung mehr als ein Jahr gehalten wurde, fällt keine Steuer an.
Inländische oder ausländische Einkünfte aus Kryptowährungen
Weil Kryptowährungen wie Kapitalvermögen versteuert werden, wird auch bei Kryptowährungen unterschieden, ob deine Einkünfte aus dem Inland oder aus dem Ausland zugeflossen sind.
Sofern ein Kapitalertragsteuerabzug stattfindet (z.B. Verkauf der Kryptowährung bei inländischer Plattform gegen Euro ab 2024) hat eine Eintragung unter „inländische Kapitaleinkünfte“ zu erfolgen.
Wenn kein KESt-Abzug stattfindet bzw. bei Verwendung von ausländischen Krypto-Börsen und -Plattformen sind die Einkünfte unter „ausländische Kapitaleinkünfte“ einzutragen.
Frist zum Einreichen der Steuererklärung
Grundsätzlich ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 30.04. des Folgejahres.
Sofern du deine Erklärung aber online über Finanzonline einbringst, hast du Zeit bis zum 30.06. des Folgejahres.
Wenn du deine Erklärung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin einbringen lässt, dann hast du sogar noch mindestens bis zum 30.09. Zeit, ohne dass Anspruchszinsen anfallen.
Dein Steuerberater bzw. deine Steuerberaterin kann die Steuererklärung auch noch nach dem 30.09. des Folgejahres bis spätestens 31.03. des zweitfolgenden Jahres einreichen, wobei hier dann aber für Nachzahlungen Anspruchszinsen anfallen.
Um solche Anspruchszinsen zu vermeiden, können Vorauszahlungen geleistet werden. Kontaktiere diesbezüglich unsere Steuerberater:innen.
Abgabenhinterziehung und Finanzstrafen bei Krypto-Einkünften in Österreich
Gibst du keine oder unrichtige Steuererklärungen ab und wurden dadurch Steuern nicht bezahlt, können neben Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen auch Strafen verhängt werden. Stark vereinfacht machst du dich wegen Abgabenhinterziehung strafbar, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nichteinreichung einer Steuererklärung oder Nicht- bzw. Falschdeklaration von Krypto-Einkünften in der Steuererklärung (=“Verletzung einer Steuererklärungspflicht“)
- Es wurde keine Steuer auf diese Einkünfte bezahlt („Steuerverkürzung“)
- Vorsätzliches Verhalten
Das Delikt der Abgabenhinterziehung setzt eine Steuerverkürzung voraus, wobei diese Steuerverkürzung unter Verletzung der Steuererklärungspflicht (= Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht) bewirkt werden muss. Wird die Steuer nicht gezahlt, aber dem Finanzamt gegenüber alle für die Steuerpflicht bedeutsamen Umstände im Zuge der Einreichung der Steuererklärung offengelegt, z.B. durch ein Begleitschreiben, so kann man sich nicht einer Abgabenhinterziehung strafbar machen.
Tipp: Bei Fällen, in denen die rechtliche Situation nicht eindeutig geklärt ist oder nicht abschätzbar ist, wie das Finanzamt den Sachverhalt würdigen wird, empfehlen wir gemeinsam mit der Steuererklärung ein Begleitschreiben mit Beschreibung des Sachverhalts und der steuerlichen Schlussfolgerungen miteinzureichen. Damit gehst du sicher, dass es zu keiner Bestrafung kommen kann.
Zusätzlich zur „Verletzung einer Steuererklärungspflicht“ und einer „Steuerverkürzung“ muss noch ein vorsätzliches Verhalten deinerseits vorliegen. Vorsätzliches Verhalten liegt vor, wenn du die Steuerverkürzung „ernstlich für möglich haltest und dich damit abfindest“ (sogenannter „bedingter Vorsatz“). Die Erfahrungen zeigen, dass das Finanzamt sehr schnell von einem „vorsätzlichen Verhalten“ ausgeht. Auch die Rechtsprechung zu Abgabenhinterziehungen in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften leitet ein „vorsätzliches Verhalten“ (also, dass du wissen musst, dass deine Einkünfte zu versteuern sind) z.B. aus den folgenden Indizien ab:
- Mediale Präsenz des Themas
- Lebenserfahrung, dass Anleger:innen idR vor dem Treffen einer Anlageentscheidung sich auch über den Anfall von Steuern informieren
- Veranlagung von Kapitalvermögen in verschiedenen Ländern
Im Falle einer Abgabenhinterziehung werden zusätzlich zur Nachzahlung der verkürzten Steuern auch Geldstrafen verhängt.
Mehr dazu: Expertin: Was passiert wenn man Kryptowährung nicht versteuert
Die Höhe der Geldstrafe wird aus der Höhe der verkürzten Steuer (= „Verkürzungsbetrag“) errechnet. Die Höchstgrenze, auch „Strafrahmen“ genannt, beläuft sich bei Abgabenhinterziehungen auf das Zweifache des Verkürzungsbetrages. Die Mindeststrafe liegt bei 10% des Strafrahmens.
Im Krypto Steuer Österreich Guide findest du Infos zu Verjährung von Abgabenhinterziehung und ein Beispiel für eine Abgabenhinterziehung bei Krypto-Einkünften!
Woher das Finanzamt von deinen Kryptowährungen weiß
Eine Möglichkeit, wie das Finanzamt von Krypto-Einkünften erfährt, ist die Datenweitergabe von Krypto-Börsen oder Plattformen wie es zum Beispiel bereits in Deutschland (Sammelauskunftsverfahren iZm Bitcoin.de) geschehen ist. In solchen Fällen ist es üblich, dass die Steuerbehörden zusammenarbeiten und die Daten auch der österreichischen Finanzverwaltung weitergegeben werden. Grundsätzlich kann auch die österreichische Finanzverwaltung Daten im Rahmen eines Auskunftsersuchens von österreichischen Plattformen verlangen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung von Banken im Rahmen von Kapitalzufluss- bzw. Kapitalabflussmeldungen oder von Vorsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention. Das Kapitalabflussgesetz sieht vor, dass Kapitalflüsse von und auf Bankkonten von mindestens EUR 50.000 an das Bundesministerium für Finanzen zur Überprüfung zu melden sind.
Leider kommt es auch immer wieder zu Anzeigen aus dem Bekanntenkreis. Oft sind es deine Nachbarn oder Bekannte, denen dein plötzlicher Krypto-Reichtum etwas zu schön vorkommt.
Eine neue EU-Richtlinie namens DAC 8 sieht außerdem vor, dass Kryptowährungs-Dienstleister ab 2026 die Kryptowerte ihrer Kund:innen an die Steuerbehörden melden. Dein Finanzamt könnte dann bei dir nachfragen, ob du in den Vorjahren auch Krypto-Einkünfte hattest.
Alle Infos zu DAC 8: Ab 2026 werden deine Kryptowährungen automatisch dem Finanzamt gemeldet – DAC 8 Überblick
Beachte: Du musst dem Finanzamt auf Nachfrage deine Wallet-Adressen im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitteilen. Wenn das Finanzamt dir deine Wallet-Adresse zuordnen kann, sieht es natürlich welche Bestände du hast, da die Blockchain öffentlich einsehbar ist.
Wann soll man eine Selbstanzeige einreichen?
Wir empfehlen allen Krypto-Anlegern und -Anlegerinnen in Österreich, die ihre Einkünfte bisher nicht versteuert haben, das möglichst rasch nachzuholen. Wenn das Finanzamt bereits über deine Krypto-Einkünfte Bescheid weiß, ist es nämlich meist zu spät um noch ohne Strafe davonzukommen.
Mehr dazu in: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.
Wenn du deine Einkünfte in falscher Höhe angegeben hast, kann das unter Umständen auch zu einer Strafe führen. Jedenfalls musst du aber die zu wenig bezahlte Steuer nachbezahlen. Wenn du dir nicht sicher bist, können wir von cryptotax mit dir gemeinsam deinen Fall in einer Online-Steuerberatung besprechen.
Mit einer Selbstanzeige und zugehöriger Offenlegung deiner Transaktionshistorie und Steuerberechnung kannst du, wenn du das ganze rechtzeitig machst, ohne Strafe deine Steuer nachzahlen.
Solange die Finanzbehörde noch keine Kenntnis über eine Abgabenhinterziehung hat, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 29 FinStG eingereicht werden.
Am einfachsten kannst du einem Strafverfahren entgehen, indem du gemeinsam mit uns zuerst die Dokumentation deiner Krypto-Transaktionen korrekt vervollständigst und wir dann im nächsten Schritt eine Selbstanzeige für dich beim Finanzamt einbringen.
Eine Selbstanzeige muss gewisse Informationen enthalten, damit diese von der Finanzbehörde als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert wird. Im Schreiben an das Finanzamt muss unter anderem die Verfehlung dargelegt und die bedeutsamen Umstände offengelegt werden.
Zusätzlich muss die verkürzte Steuer in der Regel innerhalb eines Monats nachbezahlt werden und die verantwortliche Person oder Personen sind zu nennen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Monatsfrist nicht möglich sein, so besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit in der Selbstanzeige einen Antrag auf Ratenzahlung auf maximal 2 Jahre zu stellen.
Beachte: Wenn bereits eine Prüfung eingeleitet oder ein konkreter Verdacht da ist, musst du neben der Nachzahlung deiner Steuer auch mit einer Strafe rechnen. Es ist daher extrem wichtig, bereits rechtzeitig eine Selbstanzeige einzubringen, um Strafen oder Zuschläge zur Nachzahlung zu vermeiden.
Cryptotax hilft bei Selbstanzeige oder Strafverfahren
Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige inklusive Offenlegung und Nachzahlung deiner Steuer können wir dir helfen eine Strafe zu vermeiden.
Steuerberaterinnen und Steuerberater können Selbstanzeigen für ihre Kundinnen und Kunden erstellen und begleiten das gesamte Verfahren in Zusammenhang mit der Nachdeklaration.
Aber auch, wenn das Finanzamt dir schon auf den Fersen ist, können wir dir helfen, das Beste daraus zu machen und das Ganze möglichst unbeschadet zu überstehen.
Da wir auf Krypto-Kund:innen spezialisiert sind, stehen wir mit einem erfahrenen Experten-Team hinter dir. In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche Kundinnen und Kunden in solchen Fällen erfolgreich begleiten.
In einem persönlichen Gespräch können wir deinen Fall besprechen und dir die weitere Vorgehensweise und mögliche Kosten erklären. Gerne kannst du dafür eine Online-Steuerberatung buchen.
Welche Probleme gibt es beim Auszahlen von Krypto-Gewinnen auf Bankkonten in Österreich?
Banken fordern auf Basis von Geldwäsche-Gesetzen immer wieder einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis von Kundinnen und Kunden, die Geld von einer Krypto-Plattform auf ihr Bankkonto überweisen wollen.
Häufig ist dies zum Bezahlen der Steuerschuld jedoch nötig.
Wird der Aufforderung zu einem Mittelherkunftsnachweis nicht ausreichend nachgekommen, kommt es zu einer Meldung an die Behörden und eine Konto-Sperre kann drohen.
Wir beraten dich hier gerne und erstellen in Kooperation mit unserem Partner questr professionelle Mittelherkunftsnachweise – lies hier weiter:
Mittelherkunftsnachweis: Was fordern Banken in Österreich?
Krypto in Euro auszahlen: Kann die Bank mein Konto sperren?
Mein Fall ist kompliziert – was kann ich tun?
Wir von crypto-tax by enzinger und questr können dir weiterhelfen. Wir haben seit 2017 viele komplexe Fälle abgewickelt und zahlreiche Erfahrungen mit Finanzämtern und Banken gesammelt.
Du kannst dich gerne bei uns melden. Enzinger Steuerberatung ist mit ihrer Marke crypto-tax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber auch ganz normale Steuerberatung an, denn unsere Kundinnen und Kunden haben oft verschiedenste Einkünfte.
Jeden Tag landen die kompliziertesten Fälle auf unseren Schreibtischen und wir geben unser Bestes, um wirklich gute Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden.
Aufgrund der fehlenden Rechtsprechung im Krypto-Bereich, erstellen wir regelmäßig Begleitschreiben zu Steuererklärungen, in denen wir die für unsere Kunden und Kundinnen optimale und vertretbare Rechtsansicht darstellen.
Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.
Um informiert zu bleiben, folge uns am besten auf unseren Social Media Kanälen Facebook, Instagram und LinkedIn.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Welche Steuer auf Bitpanda Cash Plus Zinsen? Bitpanda bietet mit Bitpanda Cash Plus mittlerweile Zinsen für Euro-, Pfund- und Dollar-Einlagen an – wir erklären dir, wie du solche „Zinsen“ in Österreich versteuern musst.
Bitpanda, Österreichs bekannteste Krypto-Plattform, lockt nun mit „Zinsen“ bzw. einer Rendite für FIAT-Währung.
Was ist Bitpanda Cash Plus?
Bei Bitpanda Cash Plus wird dein Geld in einem Derivatkontrakt angelegt, dessen Basiswert ein Geldmarktfonds ist.
Ein Derivat ist ein Finanzprodukt, dass den Preis eines bestimmten Basiswertes abbildet (hier einen Geldmarktfonds). Ein Geldmarktfonds ist ein Investmentfonds, der sich auf kurzfristige Geldmarkinstrumente wie z.B. risikoarme kurzfristige Wertpapiere bzw. bargeldähnliche Wertpapiere konzentriert.
Bei der Rendite von Bitpanda Cash Plus handelt es sich also nicht um klassische Zinsen wie bei einer Bank sondern um Erträge aus einem Derivat. Als Kunde nimmst du somit indirekt an Fondsausschüttungen teil.
Wie werden Erträge aus Bitpanda Cash Plus versteuert?
Aus steuerlicher Sicht handelt es sich beim Produkt Bitpanda Cash Plus um einen Derivatkontrakt zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und Bitpanda.
Die Auszahlungen („Renditen“) an Kund:innen stellen Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten dar und unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5% sondern dem Tarifsteuersatz (persönlicher Einkommensteuersatz bis 55%), solange Bitpanda nicht freiwillig einen KESt-Abzug von 27,5% einbehält.
Derzeit wird von Bitpanda kein freiwilliger KESt-Abzug durchgeführt, d.h. die ausbezahlten Beträge sind von der Kund:innen in ihren Steuererklärungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen („Einkünfte aus Derivate“) zu deklarieren und werden mit dem Tarifsteuersatz besteuert.
Sollte Bitpanda in Zukunft einen freiwilligen KESt-Abzug durchführen, käme der besondere Steuersatz von 27,5% zur Anwendung.
Im Vergleich dazu werden Zinsen auf Geldeinlagen bei Banken mit einem besonderen Steuersatz von 25% bzw. der direkte Kauf des Geldmarktfonds über Banken mit 27,5% besteuert.
Noch Fragen zu Krypto-Steuern in Österreich?
Wir sind spezialisiert auf die Besteuerung von Kryptowährungen und Kapitalvermögen in Österreich und konnten schon vielen Kund:innen erfolgreich weiterhelfen.
Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Blog und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Krypto Verluste für die Steuer in Österreich nutzen? Wir möchten dir Möglichkeiten der Verlustverwertung bzw. der Optimierung deiner Krypto-Einkünfte für die Krypto Steuer in Österreich zeigen.
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Krypto-Neuvermögen, also auf Kryptowährungen, die du ab dem 01.03.2021 erworben hast und im Privatvermögen haltest.
Was kann ich tun, wenn ich Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) realisiert habe?
Sollten in Zusammenhang mit der Veräußerung von Kryptowährungen gegen FIAT-Währungen Verluste erwirtschaftet worden sein, so können diese in Österreich nur im selben Kalenderjahr
- mit anderen Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung (inkl. Veräußerungen von Staking-Rewards gegen FIAT-Währung) oder
- mit bestimmten laufenden Einkünften aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“ nicht jedoch „Staking“) oder
- mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen (sofern ebenfalls mit dem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert, z.B. Gewinne oder Dividenden aus Aktien)
verrechnet werden.
Wichtig! Ein Verlust aus dem Tausch in eine andere Kryptowährung (inkl. Stablecoins), ist noch kein steuerlich verwertbarer Vorgang. Damit ein Verlust steuerlich verwertbar ist, muss ein Tausch in eine FIAT-Währung (z.B. Euro) erfolgen!
Tipp: Du hast bis Ende des Jahres noch die Möglichkeit steuerlich vorteilhafte Verluste durch einen Tausch von Kryptowährung in FIAT-Währung zu realisieren.
Wir beraten regelmäßig Kund:innen zu Möglichkeiten ihre Steuerlast durch Verluste aus Kryptowährungen zu senken. Unsere Beratungen durch auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerberater:innen können steuerlich abgesetzt werden! Hier geht’s zum Beratungs-Angebot!
Unsere Steuer-Expert:innen beraten sowohl online für ganz Österreich in Videocalls, als auch in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz.
Wie kann ich Krypto-Verluste in der Steuererklärung in Österreich gegenrechnen?
In diesen einfachen Beispielen zeigen wir dir, wie die Optimierung deiner Krypto Steuern in Österreich funktioniert.
Beispiel „Bobs Bitcoin“:
Bob verkauft seinen im April 2022 um 40.000 EUR gekauften Bitcoin im November 2023 um 32.000 EUR. Zusätzlich hat Bob im Jahr 2023 noch Lending-Rewards in Höhe von EUR 4.000 erzielt. Bob hat auch Aktien auf einem Bankdepot, die er mit Gewinnen verkaufen könnte.
Lösung zu „Bobs Bitcoin“:
Aus dem Verkauf des Bitcoins erzielt Bob einen Verlust von EUR 8.000,00. Diesen Verlust kann Bob in seiner Steuererklärung mit den Lending-Rewards EUR 4.000,00 verrechnen. Damit der restliche Verlust von EUR 4.000,00 verwertet werden kann, müsste Bob durch den Verkauf seiner Aktien im Jahr 2023 zumindest einen Gewinn von EUR 4.000 erzielen. Die Bank behält von dem Aktiengewinn zwar die Kapitalertragsteuer von 27,5% ein, jedoch kann diese Steuer im Wege der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden!
Wichtig! Wenn du eine solche Optimierung durchführen willst, müssen deine Krypto-Transaktionen 2023 vollständig in einem Krypto-Steuertool (z.B. Blockpit oder Cointracking) erfasst sein.
Unser Partner questr hilft dir bei Problemen mit Krypto-Steuertools – z.B. bei Fehlermeldungen, Schwierigkeiten beim Import und der Darstellung deiner Transaktionen, Fragen zu Steuerreports und vielem mehr.
Was kann ich tun, wenn ich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) erwirtschaftet habe?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) können für die Steuer in Österreich durch gezielte Verkäufe von Kryptowährungen, deren Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt und deren Verkauf gegen FIAT-Währung zu einem Verlust führen, gesenkt werden.
Beispiel „Lisas Lending“:
Lisa hat im Jahr 2023 Lending-Rewards in Höhe von EUR 5.000 erzielt. Lisa hat auch noch andere Kryptowährungen, die derzeit im Minus stehen.
Lösung zu „Lisas Lending“:
Die Lending-Rewards müsste Lisa im Jahr 2023 mit 27,5% in ihrer Steuererklärung besteuern. Damit Lisa die Lending-Rewards nicht versteuern muss, kann Lisa Kryptowährungen gegen FIAT-Währung verkaufen und müsste einen Verlust von EUR 5.000 aus dem Verkauf erzielen, damit dieser Verlust mit den Lending-Rewards ausgeglichen werden kann und somit keine Steuer anfällt.
Tipp: Es empfiehlt sich vor Jahresende sowohl sein Kryptowährungs- als auch sein Aktien-Portfolio dahingehend zu untersuchen, ob noch Maßnahmen betreffend einer optimalen Verlustverwertung bzw. Gewinnreduktion möglich sind.
Lies hier weiter: KESt Verlustausgleich in Österreich: Tipps und Beispiele
Cryptotax by Enzinger und die Krypto-Daten-Experten von questr können deinen Fall in Kooperation bearbeiten und durch die Verbesserung deiner Krypto-Dokumentation und individueller steuerlicher Bewertung das beste Steuerergebnis für dich erarbeiten.
Brauchst du zusätzliche Hilfe, z.B. bei der Eintragung deiner Krypto-Einkünfte in deine Steuererklärung? Willst du mehr zur korrekten Besteuerung deiner Kryptowährungen erfahren?
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
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Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisiert am 02.01.2024
Was ist bei der Schenkung von Kryptowährungen (Bitcoin, Altcoins, NFTs) in Österreich alles zu beachten?
Fällt auf die Schenkung von Kryptowährungen oder NFTs in Österreich Steuer an?
Schenkungen im Bereich von Krypto-Assets wie Kryptowährungen oder NFTs unterscheiden sich grundsätzlich kaum von anderen Schenkungen wie beispielsweise einer Schenkung von Bargeld oder Goldmünzen.
Da es in Österreich seit mehreren Jahren keine Schenkungssteuer mehr gibt, löst eine Schenkung weder für Geschenkgeber noch Beschenkten eine Steuerpflicht aus.
Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass es keine Gegenleistung für die Übertragung der Krypto-Assets (z.B. Kryptowährungen wie Bitcoin oder NFTs) gibt.
Das heißt, wenn jemand beispielsweise zu Weihnachten Bitcoin schenken möchte, dann führt das weder bei ihm noch beim Beschenkten zur Besteuerung.
Unsere volle Anleitung zu Krypto Steuer in Österreich 2023 findest du hier!
Kann man mit einer Schenkung von Kryptowährung oder NFTs die Steuer umgehen?
Sollte man auf die Idee kommen sich gegenseitig Schenkungen zu machen, um damit eine eventuelle Gewinnrealisierung zu umgehen, handelt es sich in der Regel um einen steuerpflichtigen Tauschvorgang.
Beispielweise liegt keine Schenkung vor, wenn man jemandem Bitcoin schenkt und dafür Ethereum zurückgeschenkt bekommt.
Sollten dir hier Fehler unterlaufen sein, empfehlen wir unseren Artikel zum Thema Selbstanzeige und Krypto-Steuerhinterziehung.
Meldeverpflichtung bei Krypto-Schenkungen
Auch wenn es keine Schenkungssteuer mehr gibt, so besteht trotzdem eine Meldeverpflichtung gem. § 121a BAO wenn der Geschenkgeber oder Beschenkte im Zeitpunkt der Schenkung in Österreich ansässig ist:
- Unter Fremden gilt grundsätzlich eine Grenze von EUR 15.000,- pro Schenkung bis zu der keine Meldung durchgeführt werden muss.
- ACHTUNG: Wenn innerhalb von 5 Jahren mehrere Schenkungen an dieselbe Person durchgeführt werden, die in Summe mehr als EUR 15.000,- betragen, ist ebenfalls eine Meldung zu machen.
- Unter Familienangehörigen beträgt die Grenze EUR 50.000,- pro Schenkung.
- ACHTUNG: Wenn innerhalb eines Jahres mehr als EUR 50.000,- an dieselbe Person geschenkt wird, ist eine Meldung zu machen.
- Beachte: Für die Wertgrenze ist der Wert der Krypto-Assets zum Zeitpunkt der Schenkung relevant, nicht der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung!
Eine Schenkungsmeldung ist binnen 3 Monaten ab Erwerb (= Übertragung der Krypto-Assets) beim Finanzamt zu erstatten. Die Meldung kann über FinanzOnline durchgeführt werden.
Was passiert, wenn ich eine Schenkung von Kryptowährung oder NFTs nicht melde?
Bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des gemeinen Wertes des durch die nicht angezeigten Vorgänge übertragenen Vermögens geahndet wird.
Wie dokumentiere ich eine Schenkung von Krypto-Assets?
Um aus steuerlicher Sicht keine Fehler zu machen, empfehlen wir folgende Dokumentation:
Generell empfehlen wir immer einen schriftlichen Schenkungsvertrag aufzusetzen, um den Vorgang zu dokumentieren.
Der Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name und Anschrift des Geschenkgebers und des Beschenkten
- den genauen Zeitpunkt der Schenkung
- die Menge der übertragenen Krypto-Assets (also z.B. 3,458189 BTC)
- den Wert der Kryptos zum Zeitpunkt der Schenkung
- die ursprünglichen Anschaffungskosten inkl. Herkunftsnachweis der geschenkten Kryptos (z.B. Rechnung oder Screenshot, die den seinerzeitigen Kauf des Geschenkgebers belegen)
- das Datum der ursprünglichen Anschaffung
- die involvierten Wallet-Adressen
- die Transaktion als Screenshot oder Verlinkung auf Transaktions-Hash im jeweiligen Blockchain-Explorer
- Das Datum des Vertrags, Ort und Unterschrift der beteiligten Personen
Generell ist es wichtig alle Vorgänge im Zusammenhang mit Krypto-Assets genau zu dokumentieren, da auch Banken Euro-Auszahlungen aus dem Verkauf von Krypto-Assets verweigern können, wenn man nicht genau nachweisen kann, woher die Kryptowährungen oder NFTs stammen. Häufig werden auch Nachweise über die korrekte Besteuerung verlangt, um sicherzustellen, dass keine Steuern hinterzogen wurden.
Folgen beim späteren Verkauf geschenkter Krypto-Assets
Werden geschenkte Kryptowährungen oder NFTs später vom Beschenkten verkauft, dann sind für die Ermittlung der Behaltefrist und des Veräußerungsgewinns die ursprünglichen Anschaffungskosten des Geschenkgebers relevant.
Beispiel 1:
Hat der Beschenkte Bitcoins im Jahr 2022 geschenkt bekommen, die der Geschenkgeber im Jahr 2015 für EUR 100,- angeschafft hat und veräußert der Beschenkte diese Bitcoins in weiterer Folge im Jahr 2023 für EUR 1.000,-, dann ist der Verkauf steuerfrei, da die Bitcoins steuerlich als Altvermögen gelten.
Beispiel 2:
Wenn die im Jahr 2022 geschenkten Bitcoins aber vom Geschenkgeber erst Ende 2021 für EUR 200,- angeschafft worden wären und dann vom Beschenkten im Jahr 2023 für EUR 1.000,- verkauft werden, so ist der Gesamtgewinn von EUR 800,- für den Beschenkten mit dem Sondersteuersatz 27,5% steuerpflichtig, da diese Anschaffung unter das neue Besteuerungsregime fällt.
Wie hat sich die Reform der Besteuerung von Kryptowährungen auf Schenkungen ausgewirkt?
Auf die Meldevorschriften und die Grenzen für die Anzeigepflicht von Schenkungen hatte die Änderung gar keine Auswirkungen.
Es ist dafür auch weiterhin der aktuelle Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Schenkung relevant. Für den Geschenkgeber und den Beschenkten fallen auch weiterhin keine Steuern im Rahmen der Schenkung an.
Da es allerdings keine Spekulationsfrist für nach dem 28.02.2021 angeschaffte Kryptowährungen mehr gibt (Neuvermögen), fällt beim Verkauf von solchen Kryptowährungen immer eine Steuer von 27,5% an.
Werden aber Kryptowährungen verkauft, die ursprünglich vom Geschenkgeber bereits vor dem 28.02.2021 angeschafft worden sind (Altvermögen) und die vom Geschenkgeber oder Beschenkten insgesamt mehr als 1 Jahr gehalten wurden, ist der Verkauf auch weiterhin steuerfrei möglich.
Damit der Gewinn richtig berechnet werden kann, ist es auch weiterhin wichtig, dass der Geschenkgeber dem Beschenkten die korrekten Anschaffungskosten mitteilt. Generell empfehlen wir auch weiterhin alle in der Dokumentation genannten Punkte in einen Schenkungsvertrag aufzunehmen.
Du hast weitere Fragen zur Schenkung von Krypto-Assets?
Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Schenkungen oder zu Selbstanzeigen hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!
Wir sind spezialisiert auf die Besteuerung von Kryptowährungen und Krypto-Assets in Österreich und konnten schon vielen Kund:innen erfolgreich weiterhelfen.
Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.
Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Blog und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf
Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Ab dem Steuerjahr 2026 weiß das Finanzamt über deine Kryptowährungen ziemlich genau Bescheid, das geht aus der neuen EU-Richtlinie (DAC 8) hervor. Am 17. Oktober 2023 wurde eine neue EU-Richtlinie beschlossen, die Krypto-Plattformen ab dem Jahr 2026 verpflichtet, deine Krypto-Assets (alle Kryptowährungen, NFTs, DeFi-Token, etc.) an die Behörden zu melden.
Dafür soll ein gemeinsames Register geschaffen werden, auf das alle Mitgliedstaaten zugreifen können, soweit es ihre eigenen Bürger:innen betrifft.
Wie die EU Krypto-Steuerhinterziehung bekämpfen will
Der EU geht es bei dieser Richtlinie um eine breit angelegte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Welche Krypto-Anbieter und Plattformen davon betroffen sind ist sehr umfassend, ebenso wie die Art der Krypto-Assets (egal ob Bitcoin, Altcoins, Utility Tokens, NFTs, usw.), die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.
Grundsätzlich sind alle Krypto-Dienstleister, die in der EU tätig sind, davon umfasst, unabhängig davon, ob Sie unter die MiCA Verordnung fallen, oder nicht.
Hinweis
Eine EU-Richtlinie ist nicht unmittelbar wirksam, sondern muss erst durch nationale Rechtsakte (Gesetze) der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Die Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung wird erst stattfinden.
Was wird gemeldet?
Gemeldet werden deine allgemeinen persönlichen Daten:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Steuernummer
Zusätzlich wird Folgendes bezüglich der Kryptowerte gemeldet:
- Bei Erwerb gegen Fiatwährung: Der gezahlten Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
- Bei Verkäufen gegen Fiatwährung: Der erhaltenen Gesamtbruttobetrag, die aggregierte Zahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
- Bei Erwerb/Veräußerungen gegen andere Kryptowährungen: Der aggregierte beizulegende Marktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der meldepflichtigen Transaktionen
- Bei Übertragungen an unbekannte „distributed-Ledger-Adresse“: den aggregierten beizulegenden Marktwert sowie die Gesamtzahl der Einheiten
Achtung!
Auch davor kann das Finanzamt über Tipps oder Meldungen von Plattformen und Banken von deinen Krypto-Assets erfahren. Mehr dazu findest hier: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.
Wann du eine Selbstanzeige für deine Kryptowährungs-Gewinne machen kannst
Wir begleiten regelmäßig Selbstanzeigen beim Finanzamt, wenn Kryptowährungen in früheren Jahren nicht oder nicht korrekt versteuert wurden.
Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Selbstanzeige oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!
Beachte: Nur weil du ab einem bestimmten Jahr alles richtig versteuerst, heißt das nicht, dass deine Vorjahre nicht mehr vom Finanzamt überprüft werden können.
Mit einer Selbstanzeige kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen, so dass man die Steuer üblicherweise ohne zusätzliche Strafzahlungen (mindestens 10%, maximal das Doppelte vom hinterzogenen Steuerbetrag zusätzlich zur Steuer) nachzahlen kann:
Wichtig ist, dass du eine Selbstanzeige einbringst, bevor das Finanzamt von deinen nicht versteuerten Krypto-Einkünften erfährt. Ansonsten ist keine straffreie Nachzahlung mehr möglich.
Noch Krypto-Fragen?
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen für Österreich, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht! Hier geht’s zu unseren Dienstleistungen!
Unsere Beratungen finden in online Video-Calls statt – flexibel und persönlich für ganz Österreich!
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisiert am 11.01.2024
Ab 01. Jänner 2023 müssen Steuern auf Krypto-Gewinne in Österreich mithilfe des gleitenden Durchschnittspreises berechnet werden.
Daher müssen auch die für Österreich geeigneten Krypto-Steuer-Tools (z.B. Blockpit und CoinTracking) ihre Berechnungsmethoden umstellen und auch wer seine Krypto-Steuer selbst berechnet, muss den gleitenden Durchschnittspreis anwenden.
Besonders wichtig ist das gleitende Durchschnittspreisverfahren auch für Kund:innen von österreichischen Krypto-Plattformen und Krypto-Brokern – beispielsweise von Bitpanda und Coinfinity. Diese österreichischen Krypto-Dienstleister müssen ab 1. Jänner 2024 die KESt für ihre Kund:innen an das Finanzamt abführen.
Um das korrekt umsetzen zu können, müssen viele Kund:innen von Bitpanda und Coinfinity nun ihre Anschaffungskosten, berechnet mit dem gleitenden Durchschnittspreis, bekannt geben!
Automatischer KESt-Abzug bei Bitpanda und Coinfinity
Ab dem 01.01.2024 sind österreichische Krypto-Plattformen und Broker wie Bitpanda oder Coinfinity dazu verpflichtet, beim Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro Kapitalertragsteuer (=KESt) in Höhe von 27,5% einzubehalten.
Aber wie wird der KESt-Abzug berechnet und welche Daten benötigt die Krypto-Plattform bzw. der Krypto-Broker dafür? Das schauen wir uns in diesem Beitrag genau an.
Basis für den KESt-Abzug ist der Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen Veräußerungserlös in Euro abzüglich der Anschaffungskosten in Euro.
Kryptowährungskäufe und -verwahrung auf Bitpanda
Wenn die Kryptowährungen nur auf einer Plattform (z.B. Bitpanda) gekauft wurden und von dieser verwahrt werden, dann kennt die Plattform deine Anschaffungskosten und somit musst du keine Daten liefern.
Die Plattform kann die KESt berechnen.
Kryptowährungskäufe und -verwahrung auf anderen Plattformen oder unhosted wallets
Wenn du aber die Kryptowährungen auf anderen Plattformen gekauft oder auch auf unhosted wallets verwahrt hast, dann musst du der Plattform die Anschaffungskosten (bei Kaufvorgängen in mehrere Tranchen zum gleitenden Durchschnittspreis – siehe unten) mitteilen, wenn du dort deine Kryptowährung in Euro tauschen möchtest.
Machst du das nicht, dann wird die österreichische Plattform (z.B. Bitpanda oder Coinfinity) eine pauschalen KESt-Abzug durchführen. Dabei werden als Anschaffungskosten fiktiv 50% vom Veräußerungserlös in Euro angesetzt.
Beachte: In diesem Fall entfällt für dich jedoch nicht die Verpflichtung, diese Einkünfte ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben.
Dort sind die tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen und die durch die Plattform einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Was ist der gleitende Durchschnittspreis für Kryptowährungen?
Wenn du nur einmal eine Kryptowährung gekauft hast, lassen sich die Anschaffungskosten in Euro problemlos ermitteln.
Wenn du aber Kryptowährungen in Tranchen (z.B. über einen Sparplan) kaufst und diese auf der gleichen Kryptowährungsadresse, Kryptowährungswallet oder Plattform (Bitpanda, Binance, Kraken, Coinbase, uvm.) verwahrst, dann stellt sich die Frage, welche Tranche der Anschaffungskosten du mit dem Veräußerungserlös verrechnen darfst.
Hier kommt der gleitende Durchschnittspreis ins Spiel. Die Verwendung des gleitenden Durchschnittspreises ist gesetzlich in § 27a Abs 4 lit 3a EStG geregelt:
„Bei allen auf einer Kryptowährungsadresse bzw. Kryptowährungswallet befindlichen Einheiten derselben Kryptowährung im Sinne des § 27 Abs. 4a ist bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro als Anschaffungskosten anzusetzen.“
Details zum gleitenden Durchschnittspreis sind auch in der Kryptowährungs-Verordnung festgelegt.
Ab wann gilt der gleitende Durchschnittspreis in Österreich?
Der gleitende Durchschnittspreis ist zwingend für sämtliche Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen anzuwenden, die ab dem 01.01.2023 zufließen.
Daher hat zum 01.01.2023 eine Neubewertung für sämtliche sich zu diesem Zeitpunkt auf einer Kryptowährungsadresse bzw. -wallet oder Plattform befindlichen Kryptowährungen des Neuvermögens derart zu erfolgen, dass sämtliche Anschaffungskosten zu addieren und gleichteilig auf die sich noch auf der Kryptowährungsadresse bzw. -wallet oder Plattform befindlichen Kryptowährungen des Neuvermögens aufzuteilen sind.
Neuvermögen sind Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 angeschafft wurden.
Auch für Fälle, wo kein verpflichtender KESt-Abzug stattfinden muss (z.B. auf ausländischen Plattformen wie Binance, Kraken, Coinbase, uvm.) sind die Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis zu ermitteln und im Zuge der Einkünfteermittlung im Rahmen der Steuererklärung vom Veräußerungserlös in Abzug zu bringen.
Krypto: Wofür gilt kein gleitender Durchschnittspreis?
Nicht in den gleitenden Durchschnittspreis miteinzubeziehen ist Altvermögen:
Werden Altvermögen (vor dem 01.03.2021 erworben) und Neuvermögen (ab dem 01.03.2021 erworben) gemeinsam auf einer Kryptowährungsadresse bzw. -wallet oder Plattform verwahrt, ist Altvermögen nicht in die Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises miteinzubeziehen.
Beispiel: Gleitender Durchschnittspreis
Alice hat folgende Bitcoins gekauft und auf einer einzigen Bitcoin-Adresse in Verwahrung: AK = Anschaffungskosten
Anschaffungsdatum | Stück | EUR-AK pro Stück | EUR-AK gesamt | Alt-/Neuvermögen |
01.02.2021 | 1 | 40.000,00 | 40.000 | Altvermögen |
01.04.2021 | 1 | 50.000,00 | 50.000 | Neuvermögen |
01.08.2021 | 2 | 32.000,00 | 64.000 | Neuvermögen |
01.02.2022 | 1 | 31.000,00 | 31.000 | Neuvermögen |
01.06.2022 | 3 | 21.666,67 | 65.000 | Neuvermögen |
Summe | 8 | 250.000 |
Insgesamt hat Alice bis zum 01.06.2022 8 Bitcoins um Anschaffungskosten (AK) von insgesamt EUR 250.000 erworben.
Der erste Bitcoin, der am 01.02.2021 gekauft wurde, ist Altvermögen (vor 01.03.2021 gekauft), kann steuerfrei verkauft werden und darf in die Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises nicht mit einbezogen werden.
Alle ab 01.03.2021 erworbenen Bitcoins sind Neuvermögen und sind für die Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises relevant. Der gleitende Durchschnittspreis pro Bitcoin des Neuvermögens errechnet sich, indem die gesamten Anschaffungskosten des Neuvermögens von EUR 210.000 durch die 7 Bitcoins dividiert werden und beträgt EUR 30.000 pro Bitcoin.
Beispiel: Veräußerung über Bitpanda
Am 01.03.2024 verkauf Alice 2 Bitcoins um EUR 90.000 (Veräußerungserlös pro Bitcoin EUR 45.000) über Bitpanda. Wird auf einer Bitcoinadresse Altvermögen gemeinsam mit Neuvermögen verwahrt, so kann Alice wählen, welche Bitcoins zuerst verkauft werden sollen (§ 3 KryptowährungsVO). Es gibt für Alice nun mehrere Varianten:
Variante A: Alt- und Neuvermögen gemischt verkaufen
Verkauft Alice den Bitcoin aus Altvermögen, ist der Veräußerungsgewinn von EUR 5.000 (EUR 45.000 abzgl. Anschaffungskosten EUR 40.000) steuerfrei.
Der zweite Bitcoin wird aus dem Neuvermögen veräußert:
Vom Veräußerungserlös von EUR 45.000 sind Anschaffungskosten von EUR 30.000 (Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis, siehe oben) anzusetzen, sodass ein Veräußerungsgewinn von EUR 15.000 dem KESt-Abzug (27,5%) unterliegt.
Alice erhält von Bitpanda einen Betrag von EUR 85.875 (EUR 90.000 abzgl. KESt EUR 4.125) nach KESt-Abzug ausbezahlt.
Was passiert mit dem Rest? Nach der Veräußerung der 2 Bitcoins hat Alice noch 6 Bitcoins (Neuvermögen) mit Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis von EUR 30.000 pro Bitcoin.
Variante B: Nur Neuvermögen verkaufen
Alice verkauft zwei Bitcoins aus dem Neuvermögen. Das heißt dem Veräußerungserlös von EUR 90.000 (für 2 BTC) sind die Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis von EUR 60.000 ( 2 BTC x EUR 30.000) in Abzug zu bringen.
Der Veräußerungsgewinn von EUR 30.000 unterliegt dem KESt-Abzug von 27,5%.
Alice erhält von Bitpanda einen Betrag von EUR 81.750 (EUR 90.000 abzgl. KESt. EUR 8.250) nach KESt-Abzug ausbezahlt.
Was passiert mit dem Rest? Nach der Veräußerung der 2 Bitcoins hat Alice noch 1 Bitcoin aus Altbestand mit Anschaffungskosten von EUR 40.000 und 5 Bitcoins (Neuvermögen) mit Anschaffungskosten zum gleitenden Durchschnittspreis von EUR 30.000 pro Bitcoin.
Wichtig! Die gewählte Variante (ob Alt- oder Neuvermögen veräußert wird) ist auch für die Veranlagung bindend. Es ist nicht möglich die einmal für den KESt-Abzug gewählte und der Plattform mitgeteilte Variante im Zuge der Steuererklärung wieder zu ändern.
Mehr zu Krypto Steuern in Österreich
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
Erstmals geben wir heuer gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen, den Krypto-Daten Expert:innen von questr, einen leicht verständlichen, umfassenden und illustrierten Krypto Steuer Österreich Guide als gratis E-Book zum Download heraus.
Noch Krypto-Fragen?
Cryptotax umfasst ein Team aus Steuer-, Compliance- und Krypto-Daten-Expert:innen für Österreich, das dir gerne bei allen Fragen zu Krypto-Steuern, Mittelherkunftsnachweisen, Krypto-Dokumentation und Krypto-Steuertools zur Seite steht! Hier geht’s zu unseren Dienstleistungen!
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Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Newsletter und auf Facebook, Instagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotaxat-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.
Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.
Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung.
Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisiert am 23.04.2024
Woher weiß das Finanzamt von deinen Kryptowährungen und was kannst du tun, um dich vor einer Strafe zu schützen? Die Expertinnen und Experten von cryptotax erklären dir alles zum Thema Krypto-Steuer umgehen und Selbstanzeige in Österreich: Krypto-Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, Strafverfahren und wo du Hilfe bekommst!
Unsere aktuelle Anleitung zu Krypto Steuern in Österreich findest du hier!
Teilen Krypto-Plattformen Kunden-Daten mit dem Finanzamt?
Im Sommer 2023 häuften sich die Spekulationen zu einem Datenpaket, das die deutschen Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen von einer Krypto-Plattform – bitcoin.de – erhalten hatten.
Darin soll das Finanzamt nach möglichen Steuerschuldnern und -schuldnerinnen gesucht haben, die ihre Kryptowährungen nicht in der Steuererklärung angegeben hatten.
Es ging dabei um Tausende Krypto-Anleger und -Anlegerinnen und ihre Krypto-Gewinne ab dem Jahr 2017.
Es ist üblich, dass die deutschen Finanzbehörden, oder auch anderer Länder, solche Erkenntnisse mit dem österreichischen Finanzamt teilen.
Es ist anzunehmen, dass die Finanzbehörden nun auch Daten-Auskünfte von anderen Krypto-Plattformen fordern werden.
Wie wird das Finanzamt in Zukunft von deinen Krypto-Assets erfahren? Lies hier weiter: Ab 2026 werden deine Kryptowährungen automatisch dem Finanzamt gemeldet – DAC 8 Überblick
Krypto-Steuerhinterziehung: Wie kann ich mich vor einer Strafe schützen?
Wenn du bisher immer alles richtig in deiner Steuererklärung angegeben hast, musst du keine Angst haben.
Wir empfehlen jedoch allen Krypto-Begeisterten in Österreich, die ihre Einkünfte bisher nicht versteuert haben, das möglichst rasch nachzuholen.
Wenn das Finanzamt bereits über deine Krypto-Einkünfte Bescheid weiß, ist es nämlich meist zu spät um noch ohne Strafe davonzukommen!
Du kannst einfach einen Termin bei unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich buchen, um deinen individuellen Fall zu besprechen: gemeinsam finden wir eine gute Lösung!
Ist eine Selbstanzeige nötig?
Mit einer Selbstanzeige und zugehöriger Offenlegung deiner Transaktionshistorie und Steuerberechnung kannst du, wenn du das ganze rechtzeitig machst, ohne Strafe deine Steuer nachzahlen.
Wenn allerdings schon eine Prüfung eingeleitet oder ein konkreter Verdacht da ist, musst du neben der Nachzahlung deiner Steuer auch mit einer Strafe rechnen.
Wie viel Steuer muss ich bei einer Selbstanzeige bezahlen?
Bei Selbstanzeigen gilt es Details in Bezug auf die unterschiedlichen Steuersätze und Steuerregeln zu beachten. Grundsätzlich werden deine nicht versteuerten Krypto-Einkünfte mit jenem Steuersatz und jenen Besteuerungsregeln besteuert, die im jeweils betroffenen Jahr galten.
In Österreich gab es mit den Jahren 2022 und 2023 große Änderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen. Je nachdem, welches Jahr von der Selbstanzeige betroffen ist, können ein anderer Steuersatz und auch andere Besteuerungsregeln Anwendung finden!
Wir haben dir in den nächsten Abschnitten die Eckpunkte nach Jahren zusammengefasst! Für individuelle Beratung buch‘ einfach unsere Online-Steuerberatung – persönlich und flexibel für ganz Österreich.
Krypto-Steuern bis inklusive 2021
Wenn du deine Krypto-Gewinne zum Beispiel von 2015 bis 2021 nicht versteuert hast, dann gelten die alten Besteuerungsregeln:
Bis zum Jahr 2021 sind Krypto-Gewinne mit dem progressiven Steuersatz (zwischen 0% und 55% je nach Einkommen) des betroffenen Jahres zu besteuern. Dies ist derselbe Steuersatz, der z.B. auch für nichtselbstständige Arbeit entrichtet werden muss, und richtet sich nach der Gesamthöhe deines Einkommens in einem Jahr.
Beachte: Auch die Steuerstufen im progressiven Steuersatz wurden in den letzten Jahren immer wieder angepasst.
Bis einschließlich 2021 galt außerdem, dass der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung besteuert wird. Das bedeutet, dass bei jedem Tauschvorgang zwischen Kryptowährungen oder zwischen Kryptowährung und Euro berechnet wurde, wie hoch dein Gewinn oder Verlust im Vergleich zu den Anschaffungskosten war.
Außerdem galt, dass Kryptowährungen, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei verkauft werden konnten.
Beachte: Mittlerweile zählt nur noch zum Altvermögen, was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde und dann länger als ein Jahr gehalten wurde. Diese Kryptowährungen können auch weiterhin steuerfrei verkauft werden.
Bei den Einkünften aus Kryptowährungen gab es die wichtige Unterscheidung zwischen Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31 EStG) und Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG). Einkünfte aus Spekulationsgeschäften sind Gewinne oder Verluste aus Verkäufen von Kryptowährungen. Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3 EStG) ergeben sich hingegen üblicherweise, wenn du z.B. Belohnungen (Rewards) für etwas bekommen hast.
Einkünfte aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt EUR 440,00 nicht überschreiten. Auch für Einkünfte aus Leistungen muss keine Steuer bezahlt werden, wenn ein Betrag von EUR 220,00 nicht überschritten wird.
Leider können Einkünfte aus Leistungen nicht mit Spekulationsverlusten ausgeglichen werden. Wenn du also in einem Jahr mit dem Verkauf von Kryptowährungen Verluste erlitten hast, kannst du diese bedauerlicherweise nicht verwerten und deine Einkünfte aus Leistungen werden wie vorgesehen besteuert.
Krypto-Steuern im Jahr 2022
Für Einkünfte ab dem 1. März 2022 gelten neue Besteuerungsregeln. Du kannst auch beantragen, dass die neuen Besteuerungsregeln bereits ab dem 1. Jänner 2022 gelten.
Das Wichtigste: Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen werden nicht mehr besteuert. Erst wenn du deine Kryptowährungen in Euro (oder eine andere Fiat-Währung) tauscht, werden Gewinne oder Verluste berechnet und diese müssen versteuert werden.
Ebenso fällt in die Besteuerung, wenn du deine Kryptowährungen in NFTs tauscht, oder mit Kryptowährungen für etwas bezahlst, z.B. Dienstleistungen und Waren. In diesen Fällen wird ebenso berechnet, ob du deine Kryptowährungen mit Gewinn oder Verlust veräußert hast.
Beachte: Ab 2022 zählen Krypto-Einkünfte zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und werden idR wie andere Kapitaleinkünfte mit dem Steuersatz von 27,5% besteuert (nicht mit dem progressiven Steuersatz wie in den Jahren davor).
Ab 2022 ist es, anders als bis 2021, außerdem möglich, laufende Einkünfte (Lending-Rewards u.ä.) mit Verlusten aus Kryptowährungsverkäufen (gegen Fiat-Währung, siehe oben) im gleichen Kalenderjahr gegenzurechnen.
Außerdem können ab 2022 Krypto-Einkünfte mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sofern sie dem gleichen Steuersatz unterliegen (z.B. Gewinne/Verluste aus Aktien). Das heißt, du kannst hier einen Verlustausgleich durchführen und vielleicht sogar zu viel bezahlte KESt im Wege der Steuererklärung rückerstattet bekommen.
Alles zum Thema Verlustausgleich, haben wir dir hier zusammengefasst: Krypto Verluste gegenrechnen: Steuerliche Optimierung von Krypto-Einkünften in Österreich
Krypto-Steuern im Jahr 2023
Falls du deine Krypto-Einkünfte nicht in deiner Steuererklärung 2023 angibst, gilt bei einer Selbstanzeige in späteren Jahren, dass ab 2023 die Anschaffungskosten mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren berechnet werden.
Diese Berechnungsmethode haben wir hier erklärt: Krypto Steuern berechnen: Gleitender Durchschnittspreis
Ansonsten gelten im Jahr 2023 die gleichen Steuerregeln, wie im Jahr 2022. Mehr Infos dazu findest du in unserem kostenlosen Krypto Steuer Guide!
Was für alle Jahre gilt
- NFTs können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Für Verkäufe innerhalb der Jahresfrist gilt der progressive Einkommenssteuersatz.
- Verluste aus Kryptowährungen bzw. Kapitalvermögen können nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden.
- Altvermögen, das vor dem 1.3.2021 gekauft wurde, kann auch später noch steuerfrei verkauft werden (sofern es länger als ein Jahr gehalten wurde).
- Es fallen sogenannte Anspruchszinsen an, wenn man Steuern zu spät bezahlt, wie es bei einer Selbstanzeige der Fall ist. In manchen Fällen setzt das Finanzamt auch einen Verspätungszuschlag fest.
- Der ausstehende Steuerbetrag muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides an das Finanzamt überwiesen werden.
Du hast noch Fragen zu deinem konkreten Fall? Buch‘ einfach eine Online-Steuerberatung mit unseren auf Krypto-Einkünfte spezialisierten Steuerberater:innen!
Kryptowährung Steuer umgehen: Ist das möglich?
Nein, wenn du zum Zeitpunkt deiner Einkünfte in Österreich gelebt hast, dann musst du deine Steuer auch hier bezahlen. Gerade der Fall von bitcoin.de zeigt auch, dass das Finanzamt zwar nicht immer sofort bei dir vor der Türe steht aber auch Jahre später noch anklopfen kann.
Alle Fragen zu Krypto-Steuern in Österreich beantworten wir hier!
Was passiert, wenn man Einkünfte aus Kryptowährungen nicht versteuert?
Wenn du deine Einkünfte wissentlich nicht versteuerst oder dich damit abfindest, dass du womöglich Steuern zahlen müsstest und es nicht tust, dann machst du dich der Abgabenhinterziehung strafbar. Die Höhe der Strafe hängt davon ab:
- wie viele Jahre betroffen sind
- wie hoch der hinterzogene Steuerbetrag war
- ob du schon Mal Steuern hinterzogen hast
- ob du nur grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast.
Achtung! Vorsatz ist bereits das ernstlich für möglich halten einer Hinterziehung – wenn du also weißt, dass du wahrscheinlich Steuern zahlen müsstest, dich aber damit abfindest es nicht zu tun.
Die Strafe kann bis zum zweifachen des hinterzogenen Steuerbetrags betragen, wobei sie sich auf mindestens 10% davon bemisst.
Zusätzlich ist natürlich die Steuer nachzubezahlen.
Krypto: Was passiert, wenn man keine Steuererklärung macht?
Gibst du keine Steuererklärung ab, obwohl du das eigentlich müsstest, begehst du eine Abgabenhinterziehung.
Wenn du Krypto-Einkünfte gehabt hast, und sich daraus eine Steuer ergibt, musst du grundsätzlich immer eine Steuererklärung abgeben.
Wie erfährt das Finanzamt von Bitcoin und anderen Krypto-Gewinnen?
Das Finanzamt in Österreich kann auf verschiedensten Wegen von deinen Kryptowährungen erfahren, hier sind ein paar Beispiele:
- Eine Möglichkeit ist die Datenweitergabe von Börsen wie bei bitcoin.de in Deutschland.
- Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung von Banken im Rahmen von Vorsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention.
- Es kann aber auch sein, dass im Rahmen einer anderen Überprüfung Daten von dir gefunden werden, die dann näher untersucht werden.
- Ein Klassiker sind auch Anzeigen aus dem Bekanntenkreis.
Kann das Finanzamt Kryptowährungen einsehen?
Wenn das Finanzamt dir deine Walletadresse(n) zuordnen kann, sieht es natürlich welche Bestände du hast, da die Blockchain öffentlich einsehbar ist.
Wann muss ich Krypto in der Steuererklärung angeben?
Wenn du steuerpflichtige Einkünfte aus Kryptowährungen hast, dann musst du die in der Steuererklärung angeben. Welche Gewinne und Einkünfte steuerpflichtig sind, kannst du ganz einfach auf unserer Website nachlesen.
Wie prüft das Finanzamt Krypto-Gewinne?
Im Rahmen einer Überprüfung musst du alle relevanten Unterlagen offenlegen.
Das heißt, dass du Börsenauszüge, Wallet-Adressen und andere relevante Daten dem Finanzamt zur Überprüfung zur Verfügung stellen musst.
Wie kann mir ein Steuerberater für Kryptowährungen nun helfen?
Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax bereits seit Jahren spezialisiert in dem Bereich und kann dir natürlich deine Fragen beantworten.
Gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen questr.io können wir dir auch dabei helfen deine Krypto-Daten richtig zu dokumentieren und die relevanten Zahlen für deine Steuererklärung zu berechnen.
Ob du dann mit unserer Hilfe selbst deine Erklärung ausfüllst, oder ob wir gleich alles übernehmen sollen, bleibt dann dir überlassen! Zu unseren Leistungen.
Krypto: Kann ich einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen?
Am einfachsten kannst du einem Strafverfahren entgehen, indem du gemeinsam mit uns zuerst deine Krypto-Assets richtig dokumentierst und wir dann im nächsten Schritt eine Selbstanzeige für dich beim Finanzamt einbringen.
In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche Kundinnen und Kunden in solchen Fällen begleiten.
Achtung! Der Zeitpunkt ist hier entscheidend, wenn bereits Ermittlungen gegen dich eingeleitet worden sind, zum Beispiel eine Finanzamtsprüfung oder dem Finanzamt deine Hinterziehung bereits bekannt ist, könnte es schon zu spät für die Straffreiheit sein.
Wir empfehlen die daher nicht zu warten, sondern deine Krypto-Steuer jetzt gemeinsam mit uns in Ordnung zu bringen!
Wenn du Fragen zur korrekten Dokumentation von Kryptowährungen hast, dann vereinbare einen Termin für eine Steuertool-Beratung!
Wenn du weitere Fragen zu Besteuerung, Eintragung in deine Steuererklärung oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Steuerberatung bei unseren Expert:innen!
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