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Krypto Steuer Österreich Guide 2023/2024

Alles, was du über die Krypto Steuer in Österreich wissen musst, erklären wir dir in unserem Krypto Steuer Österreich Guide 2023/2024!

In diesem Blog-Beitrag erklären wir dir außerdem die wichtigsten Punkte, damit du deine Kryptowährungen und NFTs richtig und optimal versteuern kannst! Lies unten weiter!

Erstmals geben wir heuer zusätzlich zu unserem Blog einen umfassenden und illustrierten, 63-seitigen Krypto Steuer Österreich Guide als gratis E-Book zum Download heraus. Damit wollen wir der Krypto-Community in Österreich eine hochwertige, verständliche und kostenlose Informationsbasis bieten.

Wichtige Tipps, praxisnahe Beispiele, Infos zu den unterschiedlichen Einkünften und Steuersätzen, alles zu Selbstanzeigen, Krypto-Steuer-Tools und eine komplette Anleitung zum Eintragen deiner Einkünfte aus Kryptowährungen in die Steuererklärung 2023: das alles findest du im Krypto Steuer Österreich Guide von cryptotax und questr.

Lies weiter, denn auch in diesem Blog-Beitrag haben wir dir die wichtigsten Infos und Tipps zum Versteuern deiner Kryptowährungen und NFTs zusammengefasst:

Krypto Steuern in Österreich: So geht’s!

Folge dieser Schritt-für-Schritt Anleitung für deine Krypto-Steuererklärung in Österreich!

Cryptotax ist die Informationsplattform von Österreichs führender Steuerberatungskanzlei für Krypto-Assets: Enzinger Steuerberatung. Unsere Expert:innen Natalie Enzinger und Felix Eder-Hofer beantworten dir hier alle Fragen zur Versteuerung von Kryptowährungen in Österreich.

Krypto-Steuer-Schritt 1: Erklärungswechsel zum Versteuern von Kryptowährungen beantragen

Wenn du bisher eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hast, musst du zum Eintragen deiner Krypto-Einkünfte in die Steuererklärung im FinanzOnline einen sogenannten Erklärungswechsel beantragen.

Im FinanzOnline findest du unter „Weitere Services“ unter „Anträge“ den Punkt „Erklärungswechsel“ zur Auswahl.

Im nächsten Schritt musst du deine Steuernummer eingeben und den Punkt „Wechsel zur Einkommensteuererklärung bzw. Änderung der Tätigkeit“ anklicken.

Es wird dir nun folgendes Formular angezeigt:

Bei „Einkünfte“ im Drop-Down-Menü „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ auswählen.

Bei „Art“ musst du entweder „Einkünfte aus der Überlassung von Kapital“ oder „Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen“ oder „Einkünfte aus Derivate“ auswählen.

Details zu den einzelnen Schritte findest du im Krypto Steuer Österreich Guide mit Screenshots der verschiedenen Eingabefelder und einer einfachen Erklärung, was wo genau eingetragen werden muss.

Solltest du zusätzliche Hilfe benötigen, nutze gleich eine Online-Steuerberatung mit unseren Expert:innen.

Krypto-Steuer-Schritt 2: Einkünfte für die Krypto Steuer in Österreich richtig unterscheiden

Für die korrekte Einordnung deiner Einkünfte aus Kryptowährungen oder NFTs für die Steuer musst du diese vier Kategorien unterscheiden.

  1. Altvermögen (vs. Neuvermögen)
  2. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen
  3. Laufende Einkünfte
  4. NFTs

1. Altvermögen (vs. Neuvermögen)

Um deine Kryptowährungen in Österreich richtig zu versteuern, musst du als ersten Schritt unterscheiden, wann die Kryptowährung, die veräußert wurde, gekauft wurde.

Kryptowährungen, die vor dem 01.03.2021 erworben wurden, gelten als Krypto-Altvermögen und unterliegen den alten Besteuerungsregeln, d.h. sie können nach wie vor steuerfrei verkauft werden, sofern die Kryptowährung mehr als ein Jahr gehalten wurde.

Kryptowährungen, die ab dem 01.03.2021 erworben wurden, gelten als Krypto-Neuvermögen und unterliegen dem neuen Besteuerungsregime (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022).

Das neue Besteuerungsregime ist grundsätzlich mit 01.03.2022 in Kraft getreten. Beachte, dass die neue Besteuerung nur jene Kryptowährungen betrifft, die ab einem bestimmten Stichtag – nämlich ab dem 01.03.2021 –  entgeltlich erworben (Kauf, Tausch, etc.) wurden.

Nach der neuen Rechtslage fallen Einkünfte aus Kryptowährungen in das System der Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen – unabhängig von Behaltefrist – grundsätzlich dem Sondersteuersatz von 27,5%. Hier wird zwischen Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und laufenden Einkünften unterschieden.

2. Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen

Im neuen Einkommensteuergesetz wurde ein eigener Paragraf zur Besteuerung von Kryptowährungen eingefügt. Es wird zwischen laufenden Einkünften aus Kryptowährungen (z.B. Mining, Lending) und Einkünften aus der realisierten Wertsteigerung von Kryptowährungen (z.B. aus dem Verkauf von Kryptowährung gegen Fiat-Währung) unterschieden.

Als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kryptowährungen gelten grundsätzlich alle Gewinne und Verluste aus der Veräußerung gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) sowie dem Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen).

Wenn du z.B. deine Bitcoins gegen Euro tauschst, mit Kryptowährung eine Ware oder Dienstleistung kaufst oder mit der Kreditkarte einer Krypto-Börse bezahlst, dann sind dies alles steuerlich relevante Veräußerungsvorgänge.

Ausnahme: Krypto-zu-Krypto Tausch

Explizit ausgenommen von der Besteuerung ist der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung.

In diesem Fall sind die Anschaffungskosten der hingegebenen Kryptowährung auf die erhaltene Kryptowährung zu übertragen, d.h. die gesamte Wertsteigerung wird dadurch erst bei einer späteren Veräußerung gegen FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen) berechnet.

Wichtig! Diese „Steuerneutralität“ gilt nur für Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen, die die steuerliche Definition von Kryptowährungen (siehe Punkt zu NFTs) erfüllen. Werden z.B. mit Kryptowährungen NFTs gekauft, so gilt dieser Vorgang bei Verwendung von Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 erworben) als steuerpflichtig, da NFTs diese Definition einer Kryptowährung nicht erfüllen.

3. Laufende Einkünfte

Unter die laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen fallen:

Als Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen sind sämtliche Vergütungen (z.B. „Rewards“) für den Gebrauch einer auf Zeit überlassenen Kryptowährung zu verstehen.

Entscheidend ist, dass ein Zuordnungswechsel der Kryptowährung stattfindet, d.h. die Kryptowährung muss anderen Marktteilnehmern (z.B. andere Personen, Unternehmen oder Netzwerken) überlassen werden und dafür muss eine Vergütung an den Überlasser bezahlt werden.

Ob die Vergütung in Form von Krypto-Zinsen, Fiat-Währung oder anderen Wirtschaftsgütern erfolgt, ist für die Einordnung irrelevant.

Entgelte aus der Überlassung können insbesondere auch bei Vorgängen in Zusammenhang mit Decentralized Finance („DeFi“) vorliegen.

Wichtig! Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen sind im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet oder am Börsenaccount in Euro umzurechnen – auch wenn sie nicht in Euro getauscht werden. Dieser Euro-Wert wird besteuert!

Tipp: Da eine Besteuerung stattfindet, unabhängig davon, ob du diese Kryptowährungen in Euro wechselst oder nicht, empfehlen wir, dass du zumindest den Steueranteil sofort in Euro wechselst, da du sonst bei Kursverfall der jeweiligen Kryptowährung die Steuer möglicherweise nicht zahlen kannst.  

Unter Entgelte aus Transaktionsverarbeitung (z.B. Mining) fallen Kryptowährungen, die für einen Beitrag zum Betrieb eines Netzwerkes bzw. zur Aufrechthaltung einer Blockchain gewährt werden.

Darunter fallen insbesondere Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Rahmen der Blockerstellung erzielt werden, wobei unerheblich ist, welcher Konsensalgorithmus für diese Vorgänge verwendet wird.

Hauptanwendungsfall dieser Bestimmung sind Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Zuge des Proof-of-Work-Algorithmus (z.B. bei Bitcoin) zufließen, soweit nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen.

Für Block-Rewards und Transaktionsgebühren, die im Rahmen des Proof-of-Stake-Algorithmus („Staking“) zufließen, besteht eine Ausnahmeregelung!

Entgelte aus Transaktionsverarbeitung sind wie Entgelte aus der Überlassung von Kryptowährungen im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet in Euro umzurechnen und unterliegen einem Steuersatz von 27,5%.

Im Krypto Steuer Österreich Guide, den du hier kostenlos downloaden kannst, findest du hierzu viele weitere Infos, Tipps und Beispiele!

Ausnahmen von der Besteuerung als laufende Einkünfte

Bestimmte Einkünfte sind im Zeitpunkt des Erhalts am Wallet oder am Börsenaccount nicht zu besteuern, sondern erst wenn diese in FIAT-Währung oder andere Wirtschaftsgüter (z.B. Waren, Dienstleistungen), ausgenommen Kryptowährungen, getauscht werden.

Diese Ausnahmen gelten für Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks.

Als Anschaffungskosten sind null Euro in Evidenz zu halten.

Wichtig! Unter Staking im steuerlichen Sinn wird der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess verstanden, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden, diese Leistungen jedoch vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen bestehen.

Darunter fallen z.B. Leistungen in Zusammenhang mit der Blockerstellung, bei denen der Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen den wesentlichen Bestandteil der Leistungserbringung darstellt.

Beispiele für Staking im steuerlichen Sinn:

Wichtig! Zu beachten ist, dass nicht alles, was in der Krypto-Community als „Staking“ bezeichnet wird, auch als Staking im steuerlichen Sinn („Konsens-Staking“) eingeordnet werden kann. Der Begriff Staking wird oftmals auch für Lending-Aktivitäten oder andere gewinnbringende Anlageformen im DeFi-Bereich verwendet.

4. NFTs

Non-Fungible Token (NFTs) gelten steuerlich nicht als Kryptowährung. Im neuen Besteuerungsregime wurde eine eigene Definition für Kryptowährungen geschaffen. Um die Definition „Kryptowährung“ zu erfüllen, müssen alle der folgenden Kriterien erfüllt sein:

Die neuen Besteuerungsregeln kommen nur zur Anwendung, wenn die im Gesetz aufgezählten Kriterien erfüllt sind. Liegt auch nur eines dieser Kriterien nicht vor, so handelt es sich nicht um „Kryptowährungen im Sinne des EStG“ und die neu geschaffenen Besteuerungsregeln können in der Regel nicht angewendet werden. In diesem Fall muss im Einzelfall geprüft werden, ob andere Einkünfte nach dem EStG vorliegen.

Jedenfalls von der Definition „Kryptowährung“ umfasst sind:

Keine Kryptowährungen im Sinne dieser Definition sind Non-Fungible-Token (NFTs), da diese in der Regel nicht als allgemein akzeptiertes Tauschmittel angesehen werden.

Wenn du NFTs mit Kryptowährung kaufst, dann liegt hinsichtlich des Verkaufs der Kryptowährung – gleich wie beim Verkauf gegen Euro – ein steuerlich relevanter Vorgang vor.

Wenn du später die NFTs wieder verkaufst, dann fallen von Gewinnen aus dem Verkauf Steuern (progressiver Einkommensteuersatz) an, wenn du den NFT nicht mehr als ein Jahr gehalten hast.

Solltest du den NFT mehr als ein Jahr gehalten haben, dann ist die Veräußerung steuerfrei.

Beachte! Unter gewissen Voraussetzungen und abhängig vom konkreten Einzelfall können auch betriebliche Einkünfte (Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit) vorliegen. In diesem Fall ist die Veräußerung von NFTs – unabhängig von einer Jahresfrist – stets steuerpflichtig.

Krypto-Steuer-Schritt 3: Die Bemessungsgrundlage richtig berechnen

Die Bemessungsgrundlage ist jener Betrag, auf den der Steuersatz angewendet wird.

Als Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung gilt der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.

Als Veräußerungserlös ist der aus dem Verkauf der Kryptowährung zugeflossene Eurobetrag anzusetzen.

Als Anschaffungskosten ist der seinerzeitige Kaufpreis in Euro, der für den Kauf der Kryptowährung bezahlt wurde, anzusetzen.

Wichtig! Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über deine Krypto-Einkünfte zu führen. Die Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sich ein sachverständiger Dritter (z.B. Finanzbeamter) innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Krypto-Einkünfte verschaffen kann.

Wichtige Daten bzw. Informationen, die zu dokumentieren sind:

Gleitender Durchschnittspreis

Wenn Kryptowährungen in zeitlicher Aufeinanderfolge („in mehrere Tranchen zu unterschiedlichen Anschaffungskosten“) angeschafft werden und auf derselben Kryptowährungsadresse verwahrt werden, stellt sich die Frage welche Anschaffungskosten vom Veräußerungserlös abgezogen werden können. 

Für Veräußerungsvorgänge ab 01.01.2023 und für Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 angeschafft) sind die Anschaffungskosten nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu berechnen.

Vor dem 01.01.2023 konnten die Anschaffungskosten bei Krypto-Neuvermögen (ab 01.03.2021 angeschafft), die in zeitlicher Aufeinanderfolge angeschafft wurden, auch nach anderen Verfahren (z.B. FIFO-Methode) berechnet werden.

Eine genaue Erklärung und Beispiele für die Berechnung des gleitenden Durchschnittspreises findest du im Krypto Steuer Österreich Guide!

Du siehst also, für jede einzelne Transaktion müsstest du einiges notieren, um deine Krypto-Gewinne für das Finanzamt oder auch für Banken und Krypto-Börsen bzw. -Plattformen, die einen Mittelherkunftsnachweis fordern können, nachweisen zu können.

Daher wird die Nutzung von Krypto-Steuersoftware empfohlen, die sowohl das Dokumentieren, als auch das Berechnen der korrekten Steuer erleichtert.

Krypto-Steuer-Tools: Blockpit oder CoinTracking?

Sogenannte Krypto-Steuer-Tools sind Softwarelösungen für die Berechnung von Krypto-Einkünften.

Sie haben das Ziel, dir diesen gesamten Prozess – von der Dokumentation bis zur Berechnung der Krypto-Einkünfte – abzunehmen.

Mehr dazu: Krypto-Steuer-Tools im Vergleich: Was kann die Steuersoftware?

Die meisten Krypto-Steuer-Tools bieten ihren Nutzer:innen einen jährlichen Steuerreport an, der die Krypto-Einkünfte in übersichtlicher Form darstellt.

Wir empfehlen die Nutzung von Krypto-Steuer-Tools, da ab einem gewissen Transaktionsumfang eine Dokumentation in einem Krypto-Steuer-Tool absolut Sinn macht.

Neben der steuerlichen Dokumentation der Krypto-Einkünfte bieten die meisten Krypto-Steuer-Tools auch die Möglichkeit einen guten Überblick über seine Kryptowährungen zu bewahren.

Tipp: Wenn du dein Krypto-Steuer-Tool regelmäßig und zeitnah befüllst, bietet es dir auch die Möglichkeit vor Jahresende noch Handlungen zur steuerlichen Optimierung (z.B. Verkauf von Kryptowährungen zur Verlustverwertung) zu setzen.

Krypto-Steuer-Schritt 4: Die Krypto-Steuern korrekt berechnen

Für die korrekte Berechnung der Krypto-Gewinne für die Steuer musst du unter anderem wissen:

Dein Krypto-Steuer-Tool kann dich hierbei gut unterstützen, jedoch raten wir vor allem bei großen oder komplexen Krypto-Portfolios zu Vorsicht.

Wir von cryptotax sind wirtschaftlich nicht an den verfügbaren Krypto-Steuer-Tools beteiligt und empfehlen und beraten daher unabhängig, nach unserem Erfahrungs- und Wissensstand.

Unsere Krypto-Steuer-Expertinnen und -Experten bzw. Crypto Data Analysten konnten in den letzten Jahren sehr viel Erfahrung mit den verschiedensten Krypto-Steuer-Tools sammeln und Vor- und Nachteile kennenlernen.

Wir empfehlen das eine oder andere Krypto-Steuer-Tool je nach Umfang und Zusammensetzung des Portfolios, sowie nach betroffenen Steuerjahren – auch weil sich die Krypto-Steuer-Tools immer weiterentwickeln.

Mittlerweile raten wir dazu, sich zuerst von Profis beraten zu lassen, um das passende Krypto-Steuer-Tool auszuwählen. Diese Beratung sollte objektiv (also ohne wirtschaftliche Beteiligung an einem Steuer-Tool) und individuell gestaltet sein, um das beste Steuer-Tool für dich zu finden.

Dadurch kann man sich unserer Erfahrung nach viel Geld und Mühe sparen. Solche unabhängigen Beratungen für Österreich bietet beispielsweise questr an.

Zusammenfassend können wir sagen: Zum Glück gibt es Krypto-Steuer-Tools, die uns die Dokumentation von Krypto-Gewinnen erheblich vereinfachen, auch wenn es immer wieder zu Problemen mit diesen Softwarelösungen kommt.

Wichtig! Du kannst die Steuerreports deines Krypto-Steuer-Tools leider nicht für deine Steuererklärung nutzen, wenn sich Fehlermeldungen häufen, Transaktionen falsch klassifiziert werden und/oder eine falsche Steuerlast berechnet wird. Ob der Report wirklich vollständig und korrekt ist, muss daher unbedingt von dir bzw. deinem Steuerberater überprüft werden.

Achtung! Die Steuererklärung auf Basis eines falschen Reports einzureichen kann eine Abgabenhinterziehung nach sich ziehen!

Unser Partner questr bietet neben Online-Beratungen zu Krypto-Steuer-Tools auch individuelle Pakete an, wo die Profis von questr deine Daten kontrollieren, die gesamte Dokumentation von Krypto-Transaktionen für Kund:innen übernehmen, hartnäckige Fehlermeldungen in Steuer-Tools beheben oder durch die korrekte Dokumentation, in Abstimmung mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin, deine Steuern auf Kryptowährungen optimieren können.

Lies hierzu im questr Krypto-Blog: Wie smarte Krypto-Investoren tatsächlich Steuern sparen

In unserem gratis Krypto Steuer Österreich Guide besprechen wir häufige Probleme in Krypto-Steuer-Tools und geben zusätzliche Tipps!

Krypto-Steuer-Schritt 5: Offene Fragen und Optimierungsmöglichkeiten mit deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin klären

Bei einfacheren Krypto-Portfolios kann es ausreichen, wenn du unseren Krypto Steuer Österreich Guide durchliest und dir unsere Videos und Blogbeiträge ansiehst. Aber auch hier kann es Optimierungsmöglichkeiten geben! Alle weiteren Fragen beantworten wir dir gerne in einer Online-Steuerberatung und helfen dir eine gute Lösung zu finden.

Wenn du uns mit der Einreichung deiner Steuererklärung beauftragst, dann kümmern wir uns auch um Rückfragen dazu und sprechen für dich mit dem Finanzamt. Außerdem hast du etwas länger Zeit zur Abgabe und kannst dich entspannt zurücklehnen.

Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch ganz normale Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmer:innen an! Auch dieses Angebot kannst du in persönlichen Online-Terminen für ganz Österreich oder in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz wahrnehmen.

Um von unserer Erfahrung zu profitieren, musst du aber nicht unbedingt deine komplette Steuererklärung von uns machen lassen. Wir können dir auch nur bei deinen Eintragungen helfen.

Dafür kannst du bequem Online-Steuerberatungen über unsere Webseite buchen.

Wenn du vielleicht auch schon eine Steuerberatung hast, mit der du zufrieden bist, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, dass wir deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin nur die Krypto-Einkünfte zuarbeiten und deine Steuerberaterin bzw. dein Steuerberater die Abgabe der Erklärungen übernimmt.

Krypto-Steuer-Schritt 6: Steuererklärung fristgerecht einreichen

Grundsätzlich ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung der 30.04. des Folgejahres.

Sofern du deine Erklärung aber online über Finanzonline einbringst, hast du Zeit bis zum 30.06. des Folgejahres.

Wenn du deine Erklärung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin einbringen lässt, dann hast du sogar noch mindestens bis zum 30.09. Zeit, ohne dass Anspruchszinsen anfallen.

Dein Steuerberater bzw. deine Steuerberaterin kann die Steuererklärung auch noch nach dem 30.09. des Folgejahres bis spätestens 31.03. des zweitfolgenden Jahres einreichen, wobei hier dann aber für Nachzahlungen Anspruchszinsen anfallen.

Um solche Anspruchszinsen zu vermeiden, können Vorauszahlungen geleistet werden. Kontaktiere diesbezüglich unsere Steuerberater:innen.

Abgabenhinterziehung und Finanzstrafen bei Krypto-Einkünften

Gibst du keine oder unrichtige Steuererklärungen ab und wurden dadurch Steuern nicht bezahlt, können neben Säumniszuschlägen und Anspruchszinsen auch Strafen verhängt werden. Stark vereinfacht machst du dich wegen Abgabenhinterziehung strafbar, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Delikt der Abgabenhinterziehung setzt eine Steuerverkürzung voraus, wobei diese Steuerverkürzung unter Verletzung der Steuererklärungspflicht (= Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht) bewirkt werden muss. Wird die Steuer nicht gezahlt, aber dem Finanzamt gegenüber alle für die Steuerpflicht bedeutsamen Umstände im Zuge der Einreichung der Steuererklärung offengelegt, z.B. durch ein Begleitschreiben, so kann man sich nicht einer Abgabenhinterziehung strafbar machen.

Tipp: Bei Fällen, in denen die rechtliche Situation nicht eindeutig geklärt ist oder nicht abschätzbar ist, wie das Finanzamt den Sachverhalt würdigen wird, empfehlen wir gemeinsam mit der Steuererklärung ein Begleitschreiben mit Beschreibung des Sachverhalts und der steuerlichen Schlussfolgerungen miteinzureichen. Damit gehst du sicher, dass es zu keiner Bestrafung kommen kann.

Zusätzlich zur „Verletzung einer Steuererklärungspflicht“ und einer „Steuerverkürzung“ muss noch ein vorsätzliches Verhalten deinerseits vorliegen. Vorsätzliches Verhalten liegt vor, wenn du die Steuerverkürzung „ernstlich für möglich haltest und dich damit abfindest“ (sogenannter „bedingter Vorsatz“). Die Erfahrungen zeigen, dass das Finanzamt sehr schnell von einem „vorsätzlichen Verhalten“ ausgeht. Auch die Rechtsprechung zu Abgabenhinterziehungen in Zusammenhang mit Kapitaleinkünften leitet ein „vorsätzliches Verhalten“ (also, dass du wissen musst, dass deine Einkünfte zu versteuern sind) z.B. aus den folgenden Indizien ab:

Im Falle einer Abgabenhinterziehung werden zusätzlich zur Nachzahlung der verkürzten Steuern auch Geldstrafen verhängt.

Mehr dazu: Expertin: Was passiert wenn man Kryptowährung nicht versteuert

Die Höhe der Geldstrafe wird aus der Höhe der verkürzten Steuer (= „Verkürzungsbetrag“) errechnet. Die Höchstgrenze, auch „Strafrahmen“ genannt, beläuft sich bei Abgabenhinterziehungen auf das Zweifache des Verkürzungsbetrages. Die Mindeststrafe liegt bei 10% des Strafrahmens.

Im Krypto Steuer Österreich Guide findest du Infos zu Verjährung von Abgabenhinterziehung und ein Beispiel für eine Abgabenhinterziehung bei Krypto-Einkünften!

Woher das Finanzamt von deinen Kryptowährungen weiß

Eine Möglichkeit, wie das Finanzamt von Krypto-Einkünften erfährt, ist die Datenweitergabe von Krypto-Börsen oder Plattformen wie es zum Beispiel bereits in Deutschland (Sammelauskunftsverfahren iZm Bitcoin.de) geschehen ist. In solchen Fällen ist es üblich, dass die Steuerbehörden zusammenarbeiten und die Daten auch der österreichischen Finanzverwaltung weitergegeben werden.  Grundsätzlich kann auch die österreichische Finanzverwaltung Daten im Rahmen eines Auskunftsersuchens von österreichischen Plattformen verlangen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Meldung von Banken im Rahmen von Kapitalzufluss- bzw. Kapitalabflussmeldungen oder von Vorsichtsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention. Das Kapitalabflussgesetz sieht vor, dass Kapitalflüsse von und auf Bankkonten von mindestens EUR 50.000 an das Bundesministerium für Finanzen zur Überprüfung zu melden sind.

Leider kommt es auch immer wieder zu Anzeigen aus dem Bekanntenkreis. Oft sind es deine Nachbarn oder Bekannte, denen dein plötzlicher Krypto-Reichtum etwas zu schön vorkommt.

Eine neue EU-Richtlinie namens DAC 8 sieht außerdem vor, dass Kryptowährungs-Dienstleister ab 2026 die Kryptowerte ihrer Kund:innen an die Steuerbehörden melden. Dein Finanzamt könnte dann bei dir nachfragen, ob du in den Vorjahren auch Krypto-Einkünfte hattest.

Alle Infos zu DAC 8: Ab 2026 werden deine Kryptowährungen automatisch dem Finanzamt gemeldet – DAC 8 Überblick

Beachte: Du musst dem Finanzamt auf Nachfrage deine Wallet-Adressen im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitteilen. Wenn das Finanzamt dir deine Wallet-Adresse zuordnen kann, sieht es natürlich welche Bestände du hast, da die Blockchain öffentlich einsehbar ist.

Wann soll man eine Selbstanzeige einreichen?

Wir empfehlen allen Krypto-Anlegern und -Anlegerinnen in Österreich, die ihre Einkünfte bisher nicht versteuert haben, das möglichst rasch nachzuholen. Wenn das Finanzamt bereits über deine Krypto-Einkünfte Bescheid weiß, ist es nämlich meist zu spät um noch ohne Strafe davonzukommen.

Mehr dazu in: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Wenn du deine Einkünfte in falscher Höhe angegeben hast, kann das unter Umständen auch zu einer Strafe führen. Jedenfalls musst du aber die zu wenig bezahlte Steuer nachbezahlen. Wenn du dir nicht sicher bist, können wir von cryptotax mit dir gemeinsam deinen Fall in einer Online-Steuerberatung besprechen.

Mit einer Selbstanzeige und zugehöriger Offenlegung deiner Transaktionshistorie und Steuerberechnung kannst du, wenn du das ganze rechtzeitig machst, ohne Strafe deine Steuer nachzahlen.

Solange die Finanzbehörde noch keine Kenntnis über eine Abgabenhinterziehung hat, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 29 FinStG eingereicht werden.

Am einfachsten kannst du einem Strafverfahren entgehen, indem du gemeinsam mit uns zuerst die Dokumentation deiner Krypto-Transaktionen korrekt vervollständigst und wir dann im nächsten Schritt eine Selbstanzeige für dich beim Finanzamt einbringen.

Eine Selbstanzeige muss gewisse Informationen enthalten, damit diese von der Finanzbehörde als strafbefreiende Selbstanzeige akzeptiert wird. Im Schreiben an das Finanzamt muss unter anderem die Verfehlung dargelegt und die bedeutsamen Umstände offengelegt werden.

Zusätzlich muss die verkürzte Steuer in der Regel innerhalb eines Monats nachbezahlt werden und die verantwortliche Person oder Personen sind zu nennen. Sollte eine Zahlung innerhalb der Monatsfrist nicht möglich sein, so besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit in der Selbstanzeige einen Antrag auf Ratenzahlung auf maximal 2 Jahre zu stellen.

Beachte: Wenn bereits eine Prüfung eingeleitet oder ein konkreter Verdacht da ist, musst du neben der Nachzahlung deiner Steuer auch mit einer Strafe rechnen. Es ist daher extrem wichtig, bereits rechtzeitig eine Selbstanzeige einzubringen, um Strafen oder Zuschläge zur Nachzahlung zu vermeiden.

Cryptotax hilft bei Selbstanzeige oder Strafverfahren

Mit einer rechtzeitigen Selbstanzeige inklusive Offenlegung und Nachzahlung deiner Steuer können wir dir helfen eine Strafe zu vermeiden.

Steuerberaterinnen und Steuerberater können Selbstanzeigen für ihre Kundinnen und Kunden erstellen und begleiten das gesamte Verfahren in Zusammenhang mit der Nachdeklaration.

Aber auch, wenn das Finanzamt dir schon auf den Fersen ist, können wir dir helfen, das Beste daraus zu machen und das Ganze möglichst unbeschadet zu überstehen.

Da wir auf Krypto-Kund:innen spezialisiert sind, stehen wir mit einem erfahrenen Experten-Team hinter dir. In den letzten Jahren konnten wir zahlreiche Kundinnen und Kunden in solchen Fällen erfolgreich begleiten.

In einem persönlichen Gespräch können wir deinen Fall besprechen und dir die weitere Vorgehensweise und mögliche Kosten erklären. Gerne kannst du dafür eine Online-Steuerberatung buchen.

Welche Probleme gibt es beim Auszahlen von Krypto-Gewinnen auf Bankkonten in Österreich?


Banken fordern auf Basis von Geldwäsche-Gesetzen immer wieder einen sogenannten Mittelherkunftsnachweis von Kundinnen und Kunden, die Geld von einer Krypto-Plattform auf ihr Bankkonto überweisen wollen.

Häufig ist dies zum Bezahlen der Steuerschuld jedoch nötig.

Wird der Aufforderung zu einem Mittelherkunftsnachweis nicht ausreichend nachgekommen, kommt es zu einer Meldung an die Behörden und eine Konto-Sperre kann drohen.

Wir beraten dich hier gerne und erstellen in Kooperation mit unserem Partner questr professionelle Mittelherkunftsnachweise – lies hier weiter:

Mittelherkunftsnachweis: Was fordern Banken in Österreich?

Krypto in Euro auszahlen: Kann die Bank mein Konto sperren?

Mein Fall ist kompliziert – was kann ich tun?

Wir von crypto-tax by enzinger und questr können dir weiterhelfen. Wir haben seit 2017 viele komplexe Fälle abgewickelt und zahlreiche Erfahrungen mit Finanzämtern und Banken gesammelt.

Du kannst dich gerne bei uns melden. Enzinger Steuerberatung ist mit ihrer Marke crypto-tax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber auch ganz normale Steuerberatung an, denn unsere Kundinnen und Kunden haben oft verschiedenste Einkünfte.

Jeden Tag landen die kompliziertesten Fälle auf unseren Schreibtischen und wir geben unser Bestes, um wirklich gute Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu finden.

Aufgrund der fehlenden Rechtsprechung im Krypto-Bereich, erstellen wir regelmäßig Begleitschreiben zu Steuererklärungen, in denen wir die für unsere Kunden und Kundinnen optimale und vertretbare Rechtsansicht darstellen.

Auf crypto-tax.at kannst du Online-Steuerberatungen mit unseren Expert:innen buchen. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich. Wir besprechen mit dir, wie dein individueller Fall gelöst werden kann, damit du dir Steuern und Sorgen sparst.

Außerdem erweitern wir stetig unser Angebot an kostenloser Online-Information. Du findest aktuelle Infos in unserem Blog und auf  FacebookInstagram, und LinkedIn. Auch auf Youtube gibt es unseren cryptotax_at-Kanal, damit du immer top informiert bleibst.

Unser Partner questr bietet alles an, was du für die optimale Dokumentation deiner Krypto-Daten für die Steuererklärung brauchst und hilft, wenn deine Bank oder deine Krypto-Börse einen Mittelherkunftsnachweis fordert.


Um informiert zu bleiben, folge uns am besten auf unseren Social Media Kanälen FacebookInstagram und LinkedIn.

Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf


Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Bitpanda bietet mit Bitpanda Cash Plus mittlerweile Zinsen für Euro-, Pfund- und Dollar-Einlagen an – wir erklären dir, wie du solche „Zinsen“ in Österreich versteuern musst.

Bitpanda, Österreichs bekannteste Krypto-Plattform, lockt nun mit „Zinsen“ bzw. einer Rendite für FIAT-Währung.

Was ist Bitpanda Cash Plus?

Bei Bitpanda Cash Plus wird dein Geld in einem Derivatkontrakt angelegt, dessen Basiswert ein Geldmarktfonds ist.

Ein Derivat ist ein Finanzprodukt, dass den Preis eines bestimmten Basiswertes abbildet (hier einen Geldmarktfonds). Ein Geldmarktfonds ist ein Investmentfonds, der sich auf kurzfristige Geldmarkinstrumente wie z.B. risikoarme kurzfristige Wertpapiere bzw. bargeldähnliche Wertpapiere konzentriert.

Bei der Rendite von Bitpanda Cash Plus handelt es sich also nicht um klassische Zinsen wie bei einer Bank sondern um Erträge aus einem Derivat. Als Kunde nimmst du somit indirekt an Fondsausschüttungen teil.

Wie werden Erträge aus Bitpanda Cash Plus versteuert?

Aus steuerlicher Sicht handelt es sich beim Produkt Bitpanda Cash Plus um einen Derivatkontrakt zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und Bitpanda.

Die Auszahlungen („Renditen“) an Kund:innen stellen Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten dar und unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5% sondern dem Tarifsteuersatz (persönlicher Einkommensteuersatz bis 55%), solange Bitpanda nicht freiwillig einen KESt-Abzug von 27,5% einbehält.

Derzeit wird von Bitpanda kein freiwilliger KESt-Abzug durchgeführt, d.h. die ausbezahlten Beträge sind von der Kund:innen in ihren Steuererklärungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen („Einkünfte aus Derivate“) zu deklarieren und werden mit dem Tarifsteuersatz besteuert.

Sollte Bitpanda in Zukunft einen freiwilligen KESt-Abzug durchführen, käme der besondere Steuersatz von 27,5% zur Anwendung.

Im Vergleich dazu werden Zinsen auf Geldeinlagen bei Banken mit einem besonderen Steuersatz von 25% bzw. der direkte Kauf des Geldmarktfonds über Banken mit 27,5% besteuert.

Noch Fragen zu Krypto-Steuern in Österreich?

Wir sind spezialisiert auf die Besteuerung von Kryptowährungen  und Kapitalvermögen in Österreich und konnten schon vielen Kund:innen erfolgreich weiterhelfen.

Buche gleich eine persönliche Online-Beratung mit unseren langjährigen Krypto-Steuer-Expert:innen!

Um informiert zu bleiben, folge uns am besten auf unseren Social Media Kanälen FacebookInstagram und LinkedIn.


Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und wir möchten dir Möglichkeiten der Verlustverwertung bzw. der Optimierung deiner Krypto-Einkünfte für die Steuer 2023 in Österreich zeigen.

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf Krypto-Neuvermögen, also auf Kryptowährungen, die du ab dem 01.03.2021 erworben hast und im Privatvermögen haltest.

Was kann ich tun, wenn ich Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung (z.B. Euro) im Jahr 2023 realisiert habe?

Sollten in Zusammenhang mit der Veräußerung von Kryptowährungen gegen FIAT-Währungen Verluste erwirtschaftet worden sein, so können diese nur im selben Kalenderjahr

verrechnet werden.

Wichtig! Ein Verlust aus dem Tausch in eine andere Kryptowährung (inkl. Stablecoins), ist noch kein steuerlich verwertbarer Vorgang. Damit ein Verlust steuerlich verwertbar ist, muss ein Tausch in eine FIAT-Währung (z.B. Euro) erfolgen!

Tipp: Du hast bis Ende 2023 noch die Möglichkeit steuerlich vorteilhafte Verluste durch einen Tausch von Kryptowährung in FIAT-Währung zu realisieren.

Wir beraten regelmäßig Kund:innen zu Möglichkeiten ihre Steuerlast durch Verluste aus Kryptowährungen zu senken. Unsere Beratungen durch auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerberater:innen können steuerlich abgesetzt werden! Hier geht’s zum Beratungs-Angebot!

Unsere Steuer-Expert:innen beraten sowohl online für ganz Österreich in Videocalls, als auch in unserer Kanzlei im Zentrum von Graz.

Wie kann ich Krypto-Verluste gegenrechnen?

In diesen einfachen Beispielen zeigen wir dir, wie die Optimierung deiner Krypto Steuern in Österreich funktioniert.

Beispiel „Bobs Bitcoin“:

Bob verkauft seinen im April 2022 um 40.000 EUR gekauften Bitcoin im November 2023 um 32.000 EUR. Zusätzlich hat Bob im Jahr 2023 noch Lending-Rewards in Höhe von EUR 4.000 erzielt. Bob hat auch Aktien auf einem Bankdepot, die er mit Gewinnen verkaufen könnte.

Lösung zu „Bobs Bitcoin“:

Aus dem Verkauf des Bitcoins erzielt Bob einen Verlust von EUR 8.000,00. Diesen Verlust kann Bob in seiner Steuererklärung mit den Lending-Rewards EUR 4.000,00 verrechnen. Damit der restliche Verlust von EUR 4.000,00 verwertet werden kann, müsste Bob durch den Verkauf seiner Aktien im Jahr 2023 zumindest einen Gewinn von EUR 4.000 erzielen. Die Bank behält von dem Aktiengewinn zwar die Kapitalertragsteuer von 27,5% ein, jedoch kann diese Steuer im Wege der Steuererklärung wieder zurückgeholt werden!

Wichtig! Wenn du eine solche Optimierung durchführen willst, müssen deine Krypto-Transaktionen 2023 vollständig in einem Krypto-Steuertool (z.B. Blockpit oder Cointracking) erfasst sein. 

Unser Partner questr hilft dir bei Problemen mit Krypto-Steuertools – z.B. bei Fehlermeldungen, Schwierigkeiten beim Import und der Darstellung deiner Transaktionen, Fragen zu Steuerreports und vielem mehr.

Was kann ich tun, wenn ich Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) im Jahr 2023 erwirtschaftet habe?

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen FIAT-Währung oder laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Lending“ oder „Mining“) können durch gezielte Verkäufe von Kryptowährungen, deren Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt und deren Verkauf gegen FIAT-Währung zu einem Verlust führen, gesenkt werden.

Beispiel „Lisas Lending“:

Lisa hat im Jahr 2023 Lending-Rewards in Höhe von EUR 5.000 erzielt. Lisa hat auch noch andere Kryptowährungen, die derzeit im Minus stehen.

Lösung zu „Lisas Lending“:

Die Lending-Rewards müsste Lisa im Jahr 2023 mit 27,5% in ihrer Steuererklärung besteuern. Damit Lisa die Lending-Rewards nicht versteuern muss, kann Lisa Kryptowährungen gegen FIAT-Währung verkaufen und müsste einen Verlust von EUR 5.000 aus dem Verkauf erzielen, damit dieser Verlust mit den Lending-Rewards ausgeglichen werden kann und somit keine Steuer anfällt.

Tipp: Es empfiehlt sich vor Jahresende sowohl sein Kryptowährungs- als auch sein Aktien-Portfolio dahingehend zu untersuchen, ob noch Maßnahmen betreffend einer optimalen Verlustverwertung bzw. Gewinnreduktion möglich sind.

Cryptotax by Enzinger und die Krypto-Daten-Experten von questr können deinen Fall in Kooperation bearbeiten und durch die Verbesserung deiner Krypto-Dokumentation und individueller steuerlicher Bewertung das beste Steuerergebnis für dich erarbeiten.

Hier geht’s zur Online-Steuerberatung von cryptotax by Enzinger mit unseren Expert:innen Natalie Enzinger und Felix Eder-Hofer!


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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Aktualisiert am 02.11.2023

Fällt auf die Schenkung von Kryptowährungen oder NFTs in Österreich Steuer an?

Schenkungen im Bereich von Krypto-Assets wie Kryptowährungen oder NFTs unterscheiden sich grundsätzlich kaum von anderen Schenkungen wie beispielsweise einer Schenkung von Bargeld oder Goldmünzen.

Da es in Österreich seit mehreren Jahren keine Schenkungssteuer mehr gibt, löst eine Schenkung weder für Geschenkgeber noch Beschenkten eine Steuerpflicht aus.

Die Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass es keine Gegenleistung für die Übertragung der Krypto-Assets (z.B. Kryptowährungen wie Bitcoin oder NFTs) gibt.

Das heißt, wenn jemand beispielsweise zu Weihnachten Bitcoin schenken möchte, dann führt das weder bei ihm noch beim Beschenkten zur Besteuerung.

Krypto Steuer Österreich Guide

Kann man mit einer Schenkung von Kryptowährung oder NFTs die Steuer umgehen?

Sollte man auf die Idee kommen sich gegenseitig Schenkungen zu machen, um damit eine eventuelle Gewinnrealisierung zu umgehen, handelt es sich in der Regel um einen steuerpflichtigen Tauschvorgang.

Beispielweise liegt keine Schenkung vor, wenn man jemandem Bitcoin schenkt und dafür Ethereum zurückgeschenkt bekommt.

Sollten dir hier Fehler unterlaufen sein, empfehlen wir unseren Artikel zum Thema Selbstanzeige und Krypto-Steuerhinterziehung.

Meldeverpflichtung bei Krypto-Schenkungen

Auch wenn es keine Schenkungssteuer mehr gibt, so besteht trotzdem eine Meldeverpflichtung gem. § 121a BAO wenn der Geschenkgeber oder Beschenkte im Zeitpunkt der Schenkung in Österreich ansässig ist:

Eine Schenkungsmeldung ist binnen 3 Monaten ab Erwerb (= Übertragung der Krypto-Assets) beim Finanzamt zu erstatten. Die Meldung kann über FinanzOnline durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich eine Schenkung von Kryptowährung oder NFTs nicht melde?

Bei vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht liegt eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des gemeinen Wertes des durch die nicht angezeigten Vorgänge übertragenen Vermögens geahndet wird.

Wie dokumentiere ich eine Schenkung von Krypto-Assets?

Um aus steuerlicher Sicht keine Fehler zu machen, empfehlen wir folgende Dokumentation:

Generell empfehlen wir immer einen schriftlichen Schenkungsvertrag aufzusetzen, um den Vorgang zu dokumentieren.

Der Vertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

Generell ist es wichtig alle Vorgänge im Zusammenhang mit Krypto-Assets genau zu dokumentieren, da auch Banken Euro-Auszahlungen aus dem Verkauf von Krypto-Assets verweigern können, wenn man nicht genau nachweisen kann, woher die Kryptowährungen oder NFTs stammen. Häufig werden auch Nachweise über die korrekte Besteuerung verlangt, um sicherzustellen, dass keine Steuern hinterzogen wurden.

Folgen beim späteren Verkauf geschenkter Krypto-Assets

Werden geschenkte Kryptowährungen oder NFTs später vom Beschenkten verkauft, dann sind für die Ermittlung der Behaltefrist und des Veräußerungsgewinns die ursprünglichen Anschaffungskosten des Geschenkgebers relevant.

Beispiel 1:

Hat der Beschenkte Bitcoins im Jahr 2022 geschenkt bekommen, die der Geschenkgeber im Jahr 2015 für EUR 100,- angeschafft hat und veräußert der Beschenkte diese Bitcoins in weiterer Folge im Jahr 2023 für EUR 1.000,-, dann ist der Verkauf steuerfrei, da die Bitcoins steuerlich als Altvermögen gelten.

Beispiel 2:

Wenn die im Jahr 2022 geschenkten Bitcoins aber vom Geschenkgeber erst Ende 2021 für EUR 200,- angeschafft worden wären und dann vom Beschenkten im Jahr 2023 für EUR 1.000,- verkauft werden, so ist der Gesamtgewinn von EUR 800,- für den Beschenkten mit dem Sondersteuersatz 27,5% steuerpflichtig, da diese Anschaffung unter das neue Besteuerungsregime fällt.

Wie hat sich die Reform der Besteuerung von Kryptowährungen auf Schenkungen ausgewirkt?

Auf die Meldevorschriften und die Grenzen für die Anzeigepflicht von Schenkungen hatte die Änderung gar keine Auswirkungen.

Es ist dafür auch weiterhin der aktuelle Wert der Kryptowährung zum Zeitpunkt der Schenkung relevant. Für den Geschenkgeber und den Beschenkten fallen auch weiterhin keine Steuern im Rahmen der Schenkung an.

Da es allerdings keine Spekulationsfrist für nach dem 28.02.2021 angeschaffte Kryptowährungen mehr gibt, fällt beim Verkauf von solchen Kryptowährungen immer eine Steuer von 27,5% an.

Werden aber Kryptowährungen verkauft, die ursprünglich vom Geschenkgeber bereits vor dem 28.02.2021 angeschafft worden sind und die vom Geschenkgeber oder Beschenkten insgesamt mehr als 1 Jahr gehalten wurden, ist der Verkauf auch weiterhin steuerfrei möglich.

Damit der Gewinn richtig berechnet werden kann, ist es auch weiterhin wichtig, dass der Geschenkgeber dem Beschenkten die korrekten Anschaffungskosten mitteilt. Generell empfehlen wir auch weiterhin alle in der Dokumentation genannten Punkte in einen Schenkungsvertrag aufzunehmen.

Du hast weitere Fragen zur Schenkung von Krypto-Assets?

Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Schenkungen oder zu Selbstanzeigen hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!

Wir sind spezialisiert auf die Besteuerung von Kryptowährungen und Krypto-Assets in Österreich und konnten schon vielen Kund:innen erfolgreich weiterhelfen.

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Haftungsausschluss: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. crypto-tax.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.

Ab dem Steuerjahr 2026 weiß das Finanzamt über deine Kryptowährungen ziemlich genau Bescheid, das geht aus der neuen EU-Richtlinie (DAC 8) hervor.

Achtung, auch davor kann das Finanzamt über Tipps oder Meldungen von Plattformen und Banken von deinen Krypto-Assets erfahren. Mehr dazu findest hier: Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Am 17. Oktober 2023 wurde eine neue EU-Richtlinie beschlossen, die Krypto-Plattformen ab dem Jahr 2026 verpflichtet, deine Krypto-Assets (alle Kryptowährungen, NFTs, DeFi-Token, etc.) an die Behörden zu melden.

Dafür soll ein gemeinsames Register geschaffen werden, auf das alle Mitgliedstaaten zugreifen können, soweit es ihre eigenen Bürger:innen betrifft.

Wie die EU Krypto-Steuerhinterziehung bekämpfen will

Der EU geht es bei dieser Richtlinie um eine breit angelegte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Welche Krypto-Anbieter und Plattformen davon betroffen sind ist sehr umfassend, ebenso wie die Art der Krypto-Assets (egal ob Bitcoin, Altcoins, Utility Tokens, NFTs, usw.), die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Grundsätzlich sind alle Krypto-Dienstleister, die in der EU tätig sind, davon umfasst, unabhängig davon, ob Sie unter die MiCA Verordnung fallen, oder nicht.

Hinweis: Eine EU-Richtlinie ist nicht unmittelbar wirksam, sondern muss erst durch nationale Rechtsakte (Gesetze) der Mitgliedstaaten umgesetzt werden, um wirksam zu werden. Die Umsetzung der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung wird erst stattfinden.

Was wird gemeldet?

Gemeldet werden deine allgemeinen persönlichen Daten:

Zusätzlich wird Folgendes bezüglich der Kryptowerte gemeldet:

Wann du eine Selbstanzeige für deine Kryptowährungs-Gewinne machen kannst

Wir begleiten regelmäßig Selbstanzeigen beim Finanzamt, wenn Kryptowährungen in früheren Jahren nicht oder nicht korrekt versteuert wurden.

Nur weil du ab einem bestimmten Jahr alles richtig versteuerst, heißt das nicht, dass deine Vorjahre nicht mehr vom Finanzamt überprüft werden könen.

Siehe dazu auch Woher weiß das Finanzamt von Kryptowährung? Wie du richtig reagierst.

Mit einer Selbstanzeige kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung entgehen, so dass man die Steuer ohne zusätzliche Strafzahlungen (mindestens 10%, maximal das Doppelte vom hinterzogenen Steuerbetrag zusätzlich zur Steuer) nachzahlen kann.

Wichtig ist, dass du eine Selbstanzeige einbringst, bevor das Finanzamt von deinen nicht versteuerten Krypto-Einkünften erfährt. Ansonsten ist keine straffreie Nachzahlung mehr möglich.

Wenn du Fragen zu Krypto-Besteuerung, Selbstanzeige oder zu Strafen bei Steuerhinterziehung hast, dann buch bitte gleich eine Online-Beratung bei unseren Expert:innen von crypto-tax!


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Enzinger Steuerberatung bietet natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Alle Infos zu unserer praktischen Online-Steuerberatung für ganz Österreich kannst du hier nachlesen: Online-Steuerberater in Österreich: Alle Infos zu Kosten und Ablauf


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