Ein steuereinfacher Anbieter wie Flatex, Bitpanda oder TradeRepublic bedeutet nicht automatisch einen gemeinsamen Verlustausgleich von Kryptowährungen mit anderen Kapitalanlagen wie Aktien und ETFs.

Viele Anleger:innen gehen davon aus, dass ihre Bank, ihr steuereinfacher Broker oder ihre steuereinfache Krypto-Plattform Gewinne und Verluste automatisch miteinander verrechnet. Das klingt logisch, wenn Aktien und Kryptowährungen beim selben, steuereinfachen Anbieter liegen.

Für Krypto-Einkünfte gelten beim automatischen Verlustausgleich aber eigene Regeln. Der Anbieter muss Krypto-Gewinne und Krypto-Verluste innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens miteinander ausgleichen. Er darf sie dabei jedoch nicht automatisch mit Gewinnen oder Verlusten aus Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen zusammenrechnen.

Die Verrechnung zwischen Krypto-Einkünften und anderen Einkünften aus Kapitalvermögen ist daher grundsätzlich erst über die jährliche Einkommensteuererklärung möglich.

Automatischer Krypto Verlustausgleich: Ein häufiger Irrtum

In der Praxis verlassen sich Anleger:innen oft auf folgende Annahme:

Diese Annahme ist falsch. Entscheidend ist nicht nur, bei welchem Anbieter du deine Anlagen hältst. Entscheidend ist auch, aus welcher Art von Kapitalanlage der Gewinn oder Verlust stammt. Unsere Expert:innen erklären dir das Wichtigste in diesem Beitrag, bei individuellen Fragen, buch einfach einen Termin – persönlich in Graz oder praktisch per Video-Call:

Kryptowährungen: Zwei Arten des Verlustausgleichs

Für das Verständnis hilft die Unterscheidung zwischen zwei Ebenen:

  • Automatischer Verlustausgleich beim Anbieter: Der Anbieter berücksichtigt Gewinne und Verluste innerhalb eines Kalenderjahres bereits bei der Berechnung und beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer, kurz KESt.
  • Verlustausgleich über die Steuererklärung: Bestimmte Gewinne und Verluste werden erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung miteinander verrechnet.

Der automatische Verlustausgleich ist bei Krypto-Einkünften enger als der Verlustausgleich im Rahmen der Steuererklärung. Die Finanzverwaltung hält in den Einkommensteuerrichtlinien ausdrücklich fest:

Was darf der Anbieter automatisch verrechnen?

Ein Abzugsverpflichteter für Krypto-Einkünfte darf den automatischen Verlustausgleich ausschließlich zwischen Einkünften aus Kryptowährungen durchführen. „Abzugsverpflichteter“ bedeutet hier vereinfacht: Der inländische Anbieter, der die KESt berechnet, sie einbehält und abführt.

Verlustausgleich beim AnbieterAutomatisch möglich?
Krypto-Gewinn mit Krypto-VerlustJa
Krypto-Gewinn mit AktienverlustNein
Krypto-Verlust mit AktiengewinnNein
Krypto-Einkünfte mit anderen KapitaleinkünftenNein
Aktiengewinn mit AktienverlustJa

Beispiel: Bitcoin-Gewinn und Aktienverlust

Max handelt beim selben inländischen Anbieter mit Aktien und Kryptowährungen. Im Kalenderjahr erzielt er:

  • 10.000 Euro Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoin
  • 6.000 Euro Verlust aus dem Verkauf von Aktien

Wirtschaftlich bleiben 4.000 Euro übrig. Der Anbieter darf den Aktienverlust beim automatischen Verlustausgleich für die Krypto-Einkünfte aber nicht berücksichtigen. Deshalb wird die KESt in Höhe von EUR 2.750,00 auf den Krypto-Gewinn ohne Verrechnung des Aktienverlustes berechnet und einbehalten. Das ist kein Fehler des Anbieters, sondern gesetzlich so vorgesehen.

Der Aktienverlust ist damit nicht automatisch verloren. Max kann die Verrechnung im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung beantragen. Dafür muss Max ein Formular in FinanzOnline freischalten. Wie das geht, erfährst du Schritt-für-Schritt in unserem Krypto Steuer Guide für Österreich:

Krypto Steuer Österreich Guide

Dasselbe Prinzip gilt, wenn du mit Kryptowährungen einen Verlust und mit Aktien einen Gewinn erzielst. Auch dann darf der Anbieter den Krypto-Verlust nicht automatisch mit dem Aktiengewinn verrechnen. Die mögliche Verrechnung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung.

Wann solltest du deine Situation prüfen?

Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn du im selben Kalenderjahr:

Verlasse dich in diesen Fällen nicht darauf, dass der automatische KESt-Abzug bereits alle möglichen Verlustverrechnungen enthält. Für die Steuererklärung brauchst du vollständige Jahresaufstellungen und Steuerbescheinigungen der beteiligten Anbieter.

Krypto-Steuern optimieren? Verlustausgleich planen

Du hast bis Ende des Jahres die Möglichkeit Verluste und Gewinne aus Kryptowährungen zu realisieren, indem du diese Positionen z.B. gegen Fiat-Währung (Euro, US-Dollar, etc.) tauscht. Dies ist jedoch nur mit Kryptowährungen möglich, die du ab dem 1. März 2021 erworben hast. Wie du das Potenzial für einen Verlustausgleich in einem Krypto-Steuer-Tool ermitteln kannst, erfährst du bei unserem Partner questr: Krypto: KESt-Verlustausgleich und wichtige Schritte zu Jahresende

Welche Schritte du konkret setzen kannst, um deine Steuern vorausschauend zu optimieren, und was dabei zu beachten ist, erfährst du in unserem Beitrag:

Fazit: Kein Krypto-Verlustausgleich beim selben Anbieter

Ein Anbieter wie Bitpanda, Flatex oder TradeRepublic muss Krypto-Gewinne und Krypto-Verluste innerhalb eines Kalenderjahres automatisch miteinander verrechnen.

Eine automatische Verrechnung von Krypto-Einkünften mit Aktien, Fonds oder anderem Kapitalvermögen ist dagegen nicht vorgesehen. Sie kann grundsätzlich erst im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung erfolgen.

Wenn du im selben Jahr sowohl mit Kryptowährungen als auch mit anderen Kapitalanlagen Gewinne oder Verluste erzielt hast, solltest du unbedingt prüfen, ob eine Steuererklärung zu einer zusätzlichen Verlustverrechnung und damit zu einer Steuererstattung führen kann. Welche Beträge tatsächlich verrechenbar sind, hängt davon ab, welche Kapitalanlagen bei welchem Anbieter genutzt wurden und wie diese steuerlich einzuordnen sind. Die Steuerberater:innen bei cryptotax sind sowohl auf Krypto-Anlagen als auch auf Kapitalerträge spezialisiert und beraten Kund:innen in ganz Österreich. Einfach Termin buchen und deine individuellen Optimierungsmöglichkeiten besprechen!

Seit 2023 geben wir zusätzlich zu unserem Blog einen umfassenden und illustrierten Krypto Steuer Österreich Guide als gratis E-Book zum Download heraus. Damit wollen wir der Krypto-Community in Österreich eine hochwertige, verständliche und kostenlose Informationsbasis bieten.

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Enzinger Steuerberatung ist mit der Marke cryptotax seit Jahren auf Kryptowährungsfälle spezialisiert, bietet aber natürlich auch reguläre Steuerberatung zu vielen weiteren Themen an. Hier geht’s zu unserer normalen Online-Steuerberatung und zu unserer Kapitalvermögen-Steuerberatung. Auch persönliche Termine bei uns in Graz sind möglich.

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Disclaimer: Diese Information gibt bloß einen ersten Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann ein ausführliches und individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Enzinger Steuerberatung bzw. cryptotax übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Information.